Garantieverlängerung - Welches sind die besten Optionen?

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mariusbaa

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Hi zusammen,

das MBP wird immer wahrscheinlicher und eine Garantieverlängerung sollte mit im Paket sein.

Ich habe bei Cancom eine 36MON Verlängerung gesehen, weiß aber nicht so genau, wie die einzustufen ist.

Gibt es Alternativen zum APP?

Gruß
MB
 
gravis hardwareschutz, kostet ca. 150.-€. Wie der service ist weiß ich aber nicht, da mein mbp bisher seit fast 1,5 Jahren problemlos läuft :)
 
Meiner Meinung nach NUR Apple-Care! Eine Apple-Garantie ist einfach das unkomplizierteste was es gibt, denn ASPs gibt es viele - bevor ich mich da mit Gravis, Mactrade und Co rumschlagen müsste...

Ich würde allerdings 8-10 Monate warten und mir dann irgendwo günstig das Paket kaufen und auf das MBP aktivieren.
 
guter Tipp, macht ja Sinn. Danke für den Hinweis
 
Ich würde allerdings 8-10 Monate warten und mir dann irgendwo günstig das Paket kaufen und auf das MBP aktivieren.

Was soll das bringen?! 3 Jahre Garantie beziehen sich auf 1 Jahr Garantie die du eh hast + 2 Jahre extra... wirst also nicht insg. knapp 4 Jahre Garantie dadurch bekommen, weil du wartest
 
Was soll das bringen?! 3 Jahre Garantie beziehen sich auf 1 Jahr Garantie die du eh hast + 2 Jahre extra... wirst also nicht insg. knapp 4 Jahre Garantie dadurch bekommen, weil du wartest

Ich finde aber gut das man warten kann. Andere Hersteller wie zum Beispiel ACER zwingen den Kunden eine Anschlussgarantie innerhalb von 3 Monaten ab Kaufdatum abzuschließen. Manchmal ist es ja dumm und es ergibt sich das man das Gerät nach einem Jahr schon wieder hergibt und dann hat man umsonst gezahlt. Und derjenige der den Rechner nach einem Jahr kauft zahlt bestimmt nicht extra für die Garantie.

S.
 
Mein MacBook hat mittlerweile auch über 6 Monate auf dem Buckel und ich überlege mir den Apple Care Protection Plan zu holen. Aber gibt es da irgendeinen Tipp, weil 319 EURO finde ich ja schon unverschämt. Man muss natürlich auch gewerbliche Nutzung einschließen und der Telefonsupport kostet auch noch was. Aber ich habe meinen Apple-Händler vor Ort und nutze das Book nur privat und da sehe ich den Preis nicht ganz ein. Für mich würde ja auch eine abgespeckte Variante reichen, also ohne Telefon-Support und von mir aus auch mit einer Selbstbeteiligung von 50 EURO oder so. Aber genug gemeckert, deswegen noch mal die Frage: Gibt es eine Möglichkeit günstiger an eine Garantieverlängerung zu kommen? Danke.
Gruß,
Daniel
 
Ich hab meine auf Ebay gekauft für 169€

einfach mal reinschauen... gibt`s dort eigentlich immer günstiger
 
Hi zusammen,


Gibt es Alternativen zum APP?

Gruß
MB

Beim telefonischen Neukauf direkt bei Apple nach Parts & Labour fragen.
Beinhaltet die gleichen Leistungen wie APP, allerdings ohne telefonischen Support.
 
Was soll das bringen?! 3 Jahre Garantie beziehen sich auf 1 Jahr Garantie die du eh hast + 2 Jahre extra... wirst also nicht insg. knapp 4 Jahre Garantie dadurch bekommen, weil du wartest

:confused: Ich weiß zwar nicht wie du auf 4 Jahre kommst, aber egal... ;)
Warum warten? Ganz einfach! Im ersten 3/4 Jahr kann man ganz gut sehen, wie das Gerät funktioniert und ob man es wirklich länger behalten will.

Ich kenne ein paar Kollegen, die sich damals die ersten MBPs gekauft haben und natürlich direkt Apple-Care für 3xx€ dazugenommen haben. Behalten hat das Book niemand länger als 10 Monate. Und das Apple-Care hat dann vielleicht unterm Strich 100€ gebracht oder anders gesagt über 200€ Verlust bereitet.

Ansonsten bestelle mir im Frühjahr ja auch keinen Neuwagen und kaufe direkt ein paar Winterreifen dazu, sondern erst dann, wenn Bedarf besteht. Und der besteht bei Apple-Produkten, wenn überhaupt, erst wenn die einjährige Garantie in Kürze ausläuft.
 
Alles klar, dann hab ich deinen Post etwas falsch verstanden, nichts für Ungut ;)
 
1 Jahr Garantie ???

Wieso lese ich eigentlich immer 1 Jahr Garantie ?? Sind in Deutschland nicht per Gesetzt ohnehin mindestens 24 Monate zu gewähren? Wenn nicht durch den Hersteller Apple, dann eben von dem Laden wo man gekauft hat. Oder?

:confused:

MacFrank
 
Wieso lese ich eigentlich immer 1 Jahr Garantie ?? Sind in Deutschland nicht per Gesetzt ohnehin mindestens 24 Monate zu gewähren? Wenn nicht durch den Hersteller Apple, dann eben von dem Laden wo man gekauft hat. Oder?

:confused:

MacFrank

Gewährleistung: gesetzlich geregelt, 2 Jahre
Garantie: Herstellerabhängig, freiwillig

Garantie != Gewährleistung

Gruß
jo


[EDIT] siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung

und problematisch bei der Gewährleistung ist die Beweislastumkehr nach 6 Monaten, da muss der Käufer beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hat

und der Unterschied ist auch hier beschrieben:
http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann eben 24 Monate Sachmängelhaftung

Genau darauf wollte ich hinaus. Ich bin überzeugt, das 95% der hier dargestellten Probleme mit "nur einem Jahr Garantie" keine wirklichen Probleme sind, sondern in aller Regel von der 24 monatigen Sachmängelhaftung abgedeckt sind. Das Problem mir der Beweislastumkehr sollte man bei diversen farbigen Streifen oder nicht funktionieren Festplatten eigentlich nicht haben.

Aus der von Dir zitierten Quelle (Wikipedia):
- Vereinbarter Beschaffenheit (§ 434 I 1 BGB)
- Eignung zur vertraglich vorausgesetzten Verwendung (§ 434 I 2, Nr. 1 BGB)
- Eignung zur gewöhnlichen Verwendung (§ 434 I 2, Nr. 2 BGB)

Danke.
 
Das Problem mir der Beweislastumkehr sollte man bei diversen farbigen Streifen oder nicht funktionieren Festplatten eigentlich nicht haben.

Ist das so?
Ein farbiger Streifen tritt auf:
- Durch die Garantie repariert dir der Hersteller das Gerät, solange kein Garantieausschluss vorliegt
- Durch die Gewährleistung musst du nachweisen (nach 6 Monaten), dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hat

Dass das einfach ist, kann ich mir persönlich nicht vorstellen..

Gruß
jo
 
Sachmängelhaftung

Dann versuchen wir mal das Ausschlußprinzip:

Das würde ja bedeuten, dass eigentlich "JEDER" Schaden nach 6 Monaten nicht mehr behoben werden müsste. Niemand käme auf die Idee ein nicht funktionierendes Gerät zu reklamieren, weil man ja in aller Regel davon ausgehen sollte, dass es direkt nach dem Kauf (Gefahrenübergang) schon mal funktioniert hat. Niemand wartet doch mit der Reklamation 6 Monate oder länger.

Denn als

"Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, (§ 434 I BGB)"
würde ich einen nicht oder nur teilweise funktionieren Monitor schon sehen.

Und auch hier

"Zur Beschaffenheit gehören gem. § 434 I Satz 3 BGB auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder Herstellers (insb. aus der Werbung) erwarten kann."

würde ich davon ausgehen, dass man doch schon einen funktionieren Monitor erwarten kann.

Wenn der Monitor nach 7 Monaten (oder auch nach 23 Monaten) nicht mehr so funktioniert wie er soll, kann der Mangel (vielleicht ein fehlerhaftes Panel) ja nur bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein. Eigentlich müsste ich da nur nachweisen, dass ich nicht in der Zwischenzeit ein anderes Panel eingebaut habe, welches jetzt defekt ist.

Was sonst sollte denn dann überhaupt eine Sachmängelhaftung bewirken wenn immer nur die freiwillige Garantie eines Herstellers gelten würde.

Quelle: Wikipiedia

MfG
MacFrank
 
das ist die Krux: Was ist ein Mangel und was ist keiner?

Wenn der Monitior nach 23 Monaten nicht mehr funktioniert, weil minderwertige Bauteile verwendet wurden, ist es ein Mangel. Wenn der Monitor Tag und Nacht in Betrieb ist und er dadurch nicht mehr funktioniert, ist es kein Mangel.

Ein anderes Beispiel:
Kein Mangel: Die Balkontüre im neuerrichteten Reihenhaus wird durch die drei Kinder der Hausbesitzer täglich mehr als in Anspruch genommen. Auf zu, auf zu – einen Sommer lang. Im Herbst schließt die Türe nicht mehr richtig. Hier stellt sich die Frage: War die Türe für eine vorhersehbare Belastung nicht richtig konstruiert? Wenn dem so wäre, läge ein Mangel vor. War die Türe aber durchaus richtig konstruiert und wurde sie einfach überbeansprucht, dann liegt kein Mangel vor. Die Baufirma trifft dann keine Gewährleistungsverpflichtung.
Quelle: http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?category=markt+++dienstleistung&id=24579&text=VarBox1

Alleine bei dem Beispiel sieht man, wie problematisch es ist, einen Anspruch nachzuweisen. Für elektronische Geräte ist es noch schwieriger, nur die Aussage, dass der Monitor auch nach 23 Monaten funktiionieren müsste, wird für einen Gewährleistungsanspruch nicht reichen..

Gruß
jo
 
Info auch hier:
Vor eineinhalb Jahren habe ich ein Notebook gekauft. Jetzt funktioniert es nicht mehr. Der Händler lehnt es ab, für die Reparaturkosten aufzukommen. Gibt es nicht zwei Jahre Gewährleistung?

Die gesetzliche Frist für die Gewährleistung beträgt zwei Jahre ab Kaufdatum. Aber: Wenn Sie später als sechs Monate nach Warenübergabe reklamieren, müssen Sie beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war. Das ist mitunter nur durch ein Gutachten möglich.

Quelle: http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?category=&id=30087&text=text2

Gruß
jo
 
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