garantie für notebooks

jwolensky

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Hallo an alle!

Kurze Frage: wie lange hat man denn jetzt garantie auf apple-notebooks, hab gelesen, dass die eu-weite mindestgarantie auf alle elektrogeräte 2 jahre beträgt, das ist doch dann mehr als das eine jahr von apple...

mfg
johannes
 
bei apple nur 1 jahr garantie.....deshalb hab ich mir auch gestern apple care in den usa über den bildungsstore für umgerechnet 139 euro kaufen lassen ;)
 
...hab gelesen, dass die eu-weite mindestgarantie auf alle elektrogeräte 2 jahre beträgt...
Dann hast du falsch gelesen. Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre, das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht;)
 
Hoffentlich macht einer der Mods dieses leidige Thema endlich mal zu einem Sticky! Im Fettdruck am besten.
 
walfrieda schrieb:
Hoffentlich macht einer der Mods dieses leidige Thema endlich mal zu einem Sticky! Im Fettdruck am besten.
Ich warte auch auf den Tag, an dem es alle Menschen verstanden haben.
 
was soll dieses afällige gerede???? laut eu-gesetz muss die garantie für elektro-produkte 2 jahre betragen... warum sich apple nicht daran hält ist eine andere sache
 
jwolensky schrieb:
was soll dieses afällige gerede???? laut eu-gesetz muss die garantie für elektro-produkte 2 jahre betragen... warum sich apple nicht daran hält ist eine andere sache
Kannst du mir bitte zeigen wo das steht?

Manche Leute lernen es NIE:heul::rolleyes:
BITTE KLICKEN
 
jwolensky schrieb:
was soll dieses afällige gerede???? laut eu-gesetz muss die garantie für elektro-produkte 2 jahre betragen... warum sich apple nicht daran hält ist eine andere sache

So, jetzt laß dir das mal erklären. Laut EU-Gesetz muß die Gewährleistung zwei Jahre betragen, nicht jedoch die Garantie. Die Garantie von einem Jahr ist also eine freiwillige Leistung von Apple.

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung wurde im Forum schon bis zum Erbrechen diskutiert. Der Hauptunterschied ist die Beweislastumkehr nach einem halben Jahr.

Ich hoffe, dir damit geholfen zu haben.
 
Wie so oft :

Gewährleistung: 2 Jahre

6 Monate liegt die Beweislast beim Hersteller. Dann wird die Beweislast umgekehrt

Auszug Wikipedia.de:

Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen. Vorsicht!! BGH-Urteil vom 2. Juni 2004 Az: VIII ZR 329/03 legt diese Vorschrift sehr eng aus.


Das nächste Mal bitte die Forensuche bemühen!
 
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