Garantie-Frage

mac12

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Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage: Ich habe vor ein paar Minuten "V- die Verbrauchershow" auf RTL gesehen. Da war ein Anwahl für Verbraucherschutz da und hat über Garantie/Gewährleistung gesprochen.

Er meine die Gewährleistung beträgt zwei Jahre, die Garantie (freiwillig) kann auch darüber hinaus gehen. Wie ist das aber bei Apple, wo nur ein Jahr Garantie besteht???

Wenn ich bei Cancom oder Gravis kaufe habe ich ja die zwei Jahre, aber im Apple Store nur das eine Jahr. Wie kann das sein, wenn die Gewährleistung gesetztlich zwei Jahre beträgt?

Was mit übrigens neu war: in den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer dem Käufer beweisen, dass er das Gerät kaputt gemacht hat (laut Anwahl fast unmöglich), erst danach muss der Käufer dem Verkäufer beweisen, dass es nicht seine Schuld war.

Die Verpackung muss man übrigens in keinem Fall aufheben.
 
Aloha,
Sorry aber wo ist für dich da jetzt die Frage?
Du hast doch hier alles selber beantwortet.
1 Jahr Garantie und 2 Jahre Gewährleistung..............-------->Apple
MFG
 
Soweit ich weis macht der Gravis nach einem Jahr auch nichts mehr
 
Ja, vielleicht habe ich mich blöd ausgedrückt. Was ich meinte: Wie kann die Gewährleistung, die gesetztlich vorgeschrieben, ist zwei Jahre betragen, aber Apple nur ein Jahr geben? Das geht doch dann gar nicht.

Ich dachte immer ein Jahr wäre gesetzlich, ein Jahr wäre freiwillig. Aber der Anwalt meinte zwei Jahre wären Gesetz und erst das darüber wären freiwillig.
 
Ich habe noch das gefunden:

Apple gibt auf alle Rechner eine weltweite Garantie von 1 Jahr. Garantieansprüche sind gegen Apple selbst geltend zu machen, da es sich bei einer Garantie um eine freiwillige Leistung handelt.

Die gesetzliche Gewährleistungszeit dagegen beträgt zwei Jahre. Ansprüche daraus sind gegen den Verkäufer geltend zu machen. Dabei besteht innerhalb der ersten 6 Monate eine Beweislastumkehr, nach der der Verkäufer nachweisen muss, dass die verkaufte Sache nicht schon von Anfang an defekt war, sondern erst durch den Käufer beschädigt wurde. In den restlichen 1,5 Jahren muss der Käufer beweisen, dass der Fehler nicht von ihm verursacht wurde, sondern dass dieser schon von Anfang an bestand. (Das ist praktisch leider ziemlich schwierig. Deshalb kommen einige Händler auf die kundenunfreundliche Idee, schon von Anfang an nur 6 Monate Gewährleistung anzubieten und bei den restlichen 1,5 Jahren sofort auf gerichtliche Konfrontation zu setzen.)

Soweit zum rechtlichen Unterschied zwischen Garantie (freiwillig) und Gewährleistung (gesetzlich zwingend vorgeschrieben), wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine neue Sache kauft...

Das würde doch heißen, wenn Apple auch gleichzeitig der Händler ist (also bei Kauf im Apple Store), dass sie durch die Gewährleistung zwei Jahre geben müssten (mal ganz unabhängig davon wie schwer es nach 6 Monate ist die Schuld zu beweisen). Richtig?
 
Die Gewährleistung besteht immer 2 Jahre lang, und das auch nur zwischen Händler und Käufer, der Hersteller hat damit nichts am Hut. Die Garantie ist davon unabhängig und kann vom Händler/Hersteller freiwillig gegeben werden. Das ist bei Apple nun mal ein Jahr. Die 2-jährige Gewährleistung besteht aber.

Genaueres hier: http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm
 
Ja, vielleicht habe ich mich blöd ausgedrückt. Was ich meinte: Wie kann die Gewährleistung, die gesetztlich vorgeschrieben, ist zwei Jahre betragen, aber Apple nur ein Jahr geben? Das geht doch dann gar nicht.

Ich dachte immer ein Jahr wäre gesetzlich, ein Jahr wäre freiwillig. Aber der Anwalt meinte zwei Jahre wären Gesetz und erst das darüber wären freiwillig.

Gewährleistung & Garantie-FAQ
Informationen über das neue Gewährleistungsrecht ab 1.1.2002
http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm

kon** war schneller ;)
 
Wenn man beim Apple Store online kauft, sollte man auch die 2 Jahre Gewährleistung haben.

Allerdings ist die ja völlig nutzlos.
 
Ich habe das gerade auch gesehen und habe mich das selbe gefragt :jaja:
 
Das würde doch heißen, wenn Apple auch gleichzeitig der Händler ist (also bei Kauf im Apple Store), dass sie durch die Gewährleistung zwei Jahre geben müssten (mal ganz unabhängig davon wie schwer es nach 6 Monate ist die Schuld zu beweisen). Richtig?

Müssten? Du hast bei einer Bestellung über den Apple-Store natürlich auch die 2 Jahre Gewährleistung und zudem ein Jahr Herstellergarantie.

Mehr gibts dazu eigentlich nicht zu sagen, das wurde hier alles schon breit diskutiert.
 
Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche Dinge. Die Gewährleistung beträgt immer 2 Jahre
und es gibt auch genaue gesetzliche Vorschriften welche Dinge unter Gewährleistung fallen.
Die Gewährleistung gibt immer der Händler und die Garantie gibt der Hersteller.
Eine Garantie macht nur dann Sinn wenn dadurch mehr als durch die Gewährleistung abgedeckt wird.

Wenn ein Gerät plötzlich ohne äussere Einwirkung defekt
ist gilt eine Gewährleistung und die ist auch bei Apple zwei Jahre.

Eine typische Zusatzleistung für eine Garantie wäre ein "Pickup-Service".
 
Hallo zusammen,

Er meine die Gewährleistung beträgt zwei Jahre, die Garantie (freiwillig) kann auch darüber hinaus gehen. Wie ist das aber bei Apple, wo nur ein Jahr Garantie besteht???

Wenn ich bei Cancom oder Gravis kaufe habe ich ja die zwei Jahre, aber im Apple Store nur das eine Jahr. Wie kann das sein, wenn die Gewährleistung gesetztlich zwei Jahre beträgt?

Was mit übrigens neu war: in den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer dem Käufer beweisen, dass er das Gerät kaputt gemacht hat (laut Anwahl fast unmöglich), erst danach muss der Käufer dem Verkäufer beweisen, dass es nicht seine Schuld war.

Die Verpackung muss man übrigens in keinem Fall aufheben.

Das mit den 6 Monaten Beweislastumkehr ist damals eingeführt worden, als die Gewährleistungsdauer auf 2 Jahre erweitert worden ist.

Ursprünglich gab es bei uns in Deutschland nur 6 Monate Gewährleistung, die Gewährleistung musst dann aufgrund EU Vorgaben erweitert werden, auf 2 Jahre.

Ich dachte damals, oh, Super, dass ist ja mal endlich eine solange Gewährleistung wie Garantie.

Bis ich dann die Einschränkung mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten gelesen habe, da war dann wieder klar, dass es praktisch bei 6 Monaten bleiben wird, weil keiner beweisen kann, nach Ablauf der 6 Monate, dass ein Fehler schon zu Beginn vorhanden gewesen ist.

Im Endeffekt haben die Politiker einen Trick gefunden, zwar die 2 Jahre Verlängerung der Gewährleistung als EU Vorgabe umzusetzen, praktisch gesehen aber alles beim Alten zu belassen.

Ich kenne jetzt auch gerade nur mal 1 Händler, der sich nicht auf die Beweislastumkehr beruft, bei mir vorort, der hatte aber auch vorher immer 2 Jahre Händlergarantie auf alle bei ihm gekauften Produkte gegeben.


Ja, vielleicht habe ich mich blöd ausgedrückt. Was ich meinte: Wie kann die Gewährleistung, die gesetztlich vorgeschrieben, ist zwei Jahre betragen, aber Apple nur ein Jahr geben? Das geht doch dann gar nicht.

Ich dachte immer ein Jahr wäre gesetzlich, ein Jahr wäre freiwillig. Aber der Anwalt meinte zwei Jahre wären Gesetz und erst das darüber wären freiwillig.

Garantie und Gewährleistung müssen nicht zusammen laufen.

Ich habe noch das gefunden:



Das würde doch heißen, wenn Apple auch gleichzeitig der Händler ist (also bei Kauf im Apple Store), dass sie durch die Gewährleistung zwei Jahre geben müssten (mal ganz unabhängig davon wie schwer es nach 6 Monate ist die Schuld zu beweisen). Richtig?

Ja, in dem Fall, in dem Apple auch dein Händler ist, bei dem du ein Produkt gekauft hast, hast du auch die Gewährleistung direkt von Apple.
Ist auch an sich keine schlechte Sache, die Gewährleistung direkt von Apple zu haben, kann nämlich auch mal passieren, dass man ein Montagsprodukt bei Apple erwischt, und dann ist nach 3 Nachbesserungen Schluß, d.h. dann hat man Anspruch auf Wandelung.
Ist beim normalen Händler auch so, dort aber oft schwieriger durchzusetzen.


Wenn man beim Apple Store online kauft, sollte man auch die 2 Jahre Gewährleistung haben.

Allerdings ist die ja völlig nutzlos.

2 x ja.
Bzw. 1 x ja, wenn der Händler sich nicht auf die Beweislastumkehr beruft, aber dass machen fast alle Händler, wie oben schon geschrieben, ich kenne gerade mal einen Händler, der das nicht macht.
 
Der Unterschied zwischen Gewähleistung und Garantie ist in umgangssprachlichen Worten recht simpel. Gewährleistung bedeutet, dass beim Verkauf alle Teile funktionstüchtig und ok waren und eine Funktionseinschränkung auf einen Mangel zurückzuführen ist, der beim Kauf schon bestanden hat. (Etwa ein Schleifgeräusch das der Händler als "normal" bezeichnet, das man aber melden sollte, und die Festplatte die nach 3 Monaten abraucht). Garantie besagt letzlich, das der Händler auch für Teile gerade steht, die während der Garantiezeit kaputt gehen, also beim Verkauf noch in Ordnung waren.
Bei elektronischen Bauteilen ist diese Unterscheidung oft problematisch, denn man müsste im Prinzip sofort alle Details eines elektronischen Systems durchtesten. Bei einem Netzteil mag das ja gehen, aber bei einem komplexen System wie einem Computer? Die Autoindustrie hatte ob der neuen Regelung ja auch ganz schön was zu schlucken!
 
Der Unterschied zwischen Gewähleistung und Garantie ist in umgangssprachlichen Worten recht simpel. Gewährleistung bedeutet, dass beim Verkauf alle Teile funktionstüchtig und ok waren und eine Funktionseinschränkung auf einen Mangel zurückzuführen ist, der beim Kauf schon bestanden hat. (Etwa ein Schleifgeräusch das der Händler als "normal" bezeichnet, !

Ist juristisch als Keimsvermutung klassifiziert, es wird innerhalb der ersten 6 Monate vermutet, dass ein Defekt schon zu Beginn im Keim vorhanden war, aber noch nicht entdeckt werden konnte.
Der Händler würde da nur rauskommen, wenn er diese Vermutung wiederlegen könnte, was aber praktisch nicht möglich ist.
 
oh Mann, warum liest hier denn keiner die 1000 Threads zum Thema Garantie?? Das ist echt zum Heulen. Jede Woche die gleiche Frage, oft gepaart mit "Boah was für ne Unverschämtheit" oder "die kann man doch dann verklagen". :(
 
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