Für Kunde A gefertigte Software an Kunde B verkaufen?

AceTheFace

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Hallo,

habe für einen Kunden eine Verkaufssoftware nach seinen Wünschen geschrieben. Nun hat ein Interessent unabhängig davon einen ähnlichen Wunsch. Darf ich denn die für Kunde A geschriebene Software so ohne weiteres als Basis für die Software von Kunde B hernehmen?
Da wirklich nur minimale Änderungen (Layout etc.) nötig sind wäre das wohl das einfachste.
Ich weiss nur nicht genau, wem denn nun die von mir programmierte Software genau gehört....dem Auftraggeber oder dem Programmierer? Im Vertrag steht zwar einiges zu Nutzungsrechten, aber eigentlich nur, dass ich als Programmierer und Urheber der Software die Nutzungsrechte auch dem Auftraggeber weitergebe (nicht abtrete).

Gruß,
Ace
 
das kann man ohne den vertrag zu kennen, nur schwer beantworten.
so, wie du es im moment darstellst, scheint eine adaption für einen anderen kunden aber kein problem zu sein.
 
Wenn in dem Vertrag steht, dass Du als Urheber dem Kunden Nutzungsrechte einräumst, dann darfst Du natürlich auch anderen Nutzungsrechte daran einräumen.

Es sei denn, Du hast dem Kunden ein exklusives Nutzungsrecht eingeräumt.
Dann nicht. ;)

Viele Grüße, Gonz
 
Kommt wohl darauf an was du vereinbart hast.

Wenn nichts dann hätte ich keine bedenken das für einen zweiten Kunden zu machen.

Habe so was ähnliches mit einer von uns entwickeltem "elektronischen Ersatzteikatalog"

Wenn das ein anderer Kunde haben will, bekommt er das auf seine Bedürfnisse abgestimmt. Ich habe keine Vereinbarung mit den ersten Kunden, das ich das nicht darf.
 
machen apple und microsoft täglich des öfteren!

:cool:
 
Noch ein Nachtrag: Die Nutzung für Quellen für mehr als 1 Kunden macht auch durchaus Sinn. Damit kannst du bei ähnlichen Anforderungen die Kosten auf alle "Käufer" umlegen. Dadurch kannst das Produkt theoretisch billiger anbieten (Vorteil für den Kunden) und/oder den "Überhang" einfach selber einstreichen (Vorteil für dich). Also für beide Seiten sinnvoll. Ersteres würde ich auch dem Kunden so erläutern.
 
herrmann schrieb:
machen apple und microsoft täglich des öfteren!

:cool:

Da steht normalerweise auch was von nicht exklusiver Nutzung im Lizenzvertrag. ;)
 
SwissMike schrieb:
Da steht normalerweise auch was von nicht exklusiver Nutzung im Lizenzvertrag. ;)

Und das ist jetzt Deutsch( edit: denken Schweizer auch so). Alles was extra ausgeschlossen wird hat Gültigkeit. Was nicht drinsteht könnte noch evtl. hineininterpretiert werden und sei es von SwissMike.;)

Meine Meinung.
Verkauf es sooft Du kannst!


@catvarlog: besser als ich ausgedrückt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Normalerweise wird bei speziell für einen Kunden angefertigen Software ein Werkvertrag abgeschlossen. Das scheint bei dir jedoch nicht der Fall zu sein, was die Sache für dich erleichtern würde ;-)
 
Gut, dankeschön. Da es sich nicht um einen Werkvertrag handelt mache ich das jetzt einfach :)

Gruß,
Ace
 
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