AceTheFace
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Hallo,
habe für einen Kunden eine Verkaufssoftware nach seinen Wünschen geschrieben. Nun hat ein Interessent unabhängig davon einen ähnlichen Wunsch. Darf ich denn die für Kunde A geschriebene Software so ohne weiteres als Basis für die Software von Kunde B hernehmen?
Da wirklich nur minimale Änderungen (Layout etc.) nötig sind wäre das wohl das einfachste.
Ich weiss nur nicht genau, wem denn nun die von mir programmierte Software genau gehört....dem Auftraggeber oder dem Programmierer? Im Vertrag steht zwar einiges zu Nutzungsrechten, aber eigentlich nur, dass ich als Programmierer und Urheber der Software die Nutzungsrechte auch dem Auftraggeber weitergebe (nicht abtrete).
Gruß,
Ace
habe für einen Kunden eine Verkaufssoftware nach seinen Wünschen geschrieben. Nun hat ein Interessent unabhängig davon einen ähnlichen Wunsch. Darf ich denn die für Kunde A geschriebene Software so ohne weiteres als Basis für die Software von Kunde B hernehmen?
Da wirklich nur minimale Änderungen (Layout etc.) nötig sind wäre das wohl das einfachste.
Ich weiss nur nicht genau, wem denn nun die von mir programmierte Software genau gehört....dem Auftraggeber oder dem Programmierer? Im Vertrag steht zwar einiges zu Nutzungsrechten, aber eigentlich nur, dass ich als Programmierer und Urheber der Software die Nutzungsrechte auch dem Auftraggeber weitergebe (nicht abtrete).
Gruß,
Ace