Man man man...
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!!!
Ein Anhänger bis 750kg darf IMMER angehängt werden bei Führerscheinklasse B !
Also darf in diesem Sonderfall das Gespann bis zu 4250kg wiegen.
Klasse B
Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges
und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahr für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17")
Eingeschlossene Klassen: M, L, S
Klasse BE
Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Zugfahzeuges,
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges
aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug größer ist als 3,5 t.
Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17")
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Ist schon kompliziert mit B BE C CE CE 79 C1E
Aber so wie ich das sehe muss man min. Klasse BE besitzen um an den 3,5 Tonner einen Anhänger zu hängen. Siehe das Fette.
Erscheint mir irgendwie unmissverständlich und war das nicht auch die Ausgangsfrage?