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Markus!
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Ach, wie das in Österreich ist, weiß ich nicht.florifix schrieb:Das find ich einen interessanten Aspekt, aber ich bin mir nicht wirklich sicher, ob das auch für Unternehmenskunden praktikabel ist. Zum einen tue ich mir auf Grund der Konditionen schwer mit dem Bestellen in einem Online-Shop. Zum anderen mein ich, dass der Lieferant eigentlich nur zum Nachbessern der Leistung innerhalb der gesetzten Frist verpflichtet ist, so er an ein Unternehmen liefert. Letzteres hat ja auch nicht dieselben Rücktrittsrechte wie ein Privatkunde (so ist es zumindest in Österreich).
Bei Unternehmenskunden in De vermute ich mal, dass die auch innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen bei einem Onlinekauf zurücksenden können, oder weiß da jemand Gegenteiliges? Wohlgemerkt geht es mir um Deutschland, da ich in Österreich keinen Schimmer habe, wie das gehandhabt wird und ob es dort überhaupt ein Fernabsatzgesetz gibt, welches mit dem Deutschen vergleichbar ist.