freier Mitarbeiter oder Scheinselbstständiger?

fox78

fox78

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Hallo,

ich muss Euch mal was Fragen:
Mein Vater hat sich im April als Ingenieurbüro selbstständig gemacht. Inzwischen wächst ihm die Arbeit über den Kopf, aber für eine Festanstellung ist noch nicht genug kontinuierlicher Umsatz da. Daher ist an einen freien Mitarbeiter gedacht, der im Moment nur bei Bedarf mit Zuarbeiten beauftragt wird und nur für diese bezahlt wird. An eine spätere Festeinstellung ist aber gedacht.

Angenommen wir finden jemand, der sonst keine weitere Arbeit hat, würde er dann unter die Definition eines Scheinselbstständigen fallen?
Wie macht ihr das in vergleichbaren Fällen?

Danke, fox78
 
Also, um allem zu entgehen könnt ihr ja eine befristete Anstellung machen. Wenn der geplante Tätigkeitszeitraum aber unter einem Jahr liegt, würde ich mir da keine Gedanken machen.

Aber von vorne: "Die Scheinselbstständigkeit kann zum Beispiel unter folgenden Umständen vorliegen:
- die Person ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig
- die Person tritt nicht unternehmerisch am Markt auf (keine Buchführung, kein Marketing usw.)
- die Person hat einen festen zugewiesenen Arbeitsplatz und feste Arbeitszeiten
- andere im Unternehmen des Auftraggebers beschäftigte Arbeitnehmer verrichten eine ähnliche Arbeit"

Leider ist das immer erst im Einzelfall prüfbar. Aber es ist auch durchaus begründbar, warum ein Selbstständiger mal 18 Monate lang nur einen Kunden hat.

Im Zweifel: Steuerberater fragen!

Alex
 
mir wurde von der ihk mal gesagt, das mindestens 5/6 des jahresgehalts von einem kunden kommen müssen um als scheinselbständiger zu gelten. allerdings sagte mir die dame auch: wenn zu einer prüfung kommt....WENN!
 
Danke für Eure Antworten soweit. Riecht also alles sehr nach rechtlicher Grauzone. Da werden wir wohl doch mal bei einem Steuerberater nachfragen.

fox78
 
Ich dachte das mit der Scheinselbständigkeit gibt es seit der Ich-AG nichtmehr, damit der Ich-AGler weiterhin, nur halt jetzt ohne Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Sonderzahlungen und Kündigungsschutz , ausschließlich bei einer Firma beschäftigt werden kann…

Aber ihr dürft mich gerne korrigieren, wenn ich da falsch liege
 
fox78 schrieb:
Danke für Eure Antworten soweit. Riecht also alles sehr nach rechtlicher Grauzone.

Grauzone würde ich nicht sagen, eher "einzelfallabhängig"

Alex
 
Und wenn ne Agentur für zwei große Kunden arbeitet, einer kündigt die Zusammenarbeit und nur ein Kunde bleibt über, ist das dann ne Scheinfirma? ;-)
 
Gonz schrieb:
Und wenn ne Agentur für zwei große Kunden arbeitet, einer kündigt die Zusammenarbeit und nur ein Kunde bleibt über, ist das dann ne Scheinfirma? ;-)

Ja, ganz genau. Ich finde, man muss sich einfach fragen: Sollen hier Sozialabgaben bewusst umgangen werden? Wenn man selber "Nein" sagen kann ist das auch anderen gegenüber begründbar.

Der größte Teil der Selbstständigen fängt mit einem grossen Kunden an.

Alex
 
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