fox78
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Hallo,
ich muss Euch mal was Fragen:
Mein Vater hat sich im April als Ingenieurbüro selbstständig gemacht. Inzwischen wächst ihm die Arbeit über den Kopf, aber für eine Festanstellung ist noch nicht genug kontinuierlicher Umsatz da. Daher ist an einen freien Mitarbeiter gedacht, der im Moment nur bei Bedarf mit Zuarbeiten beauftragt wird und nur für diese bezahlt wird. An eine spätere Festeinstellung ist aber gedacht.
Angenommen wir finden jemand, der sonst keine weitere Arbeit hat, würde er dann unter die Definition eines Scheinselbstständigen fallen?
Wie macht ihr das in vergleichbaren Fällen?
Danke, fox78
ich muss Euch mal was Fragen:
Mein Vater hat sich im April als Ingenieurbüro selbstständig gemacht. Inzwischen wächst ihm die Arbeit über den Kopf, aber für eine Festanstellung ist noch nicht genug kontinuierlicher Umsatz da. Daher ist an einen freien Mitarbeiter gedacht, der im Moment nur bei Bedarf mit Zuarbeiten beauftragt wird und nur für diese bezahlt wird. An eine spätere Festeinstellung ist aber gedacht.
Angenommen wir finden jemand, der sonst keine weitere Arbeit hat, würde er dann unter die Definition eines Scheinselbstständigen fallen?
Wie macht ihr das in vergleichbaren Fällen?
Danke, fox78