Freie Texterin - welche Rechtsform?

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catatonia

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Hallo,
ich bin gerade mitten in den Vorbereitungen für meine Selbstständigkeit als freie Texterin. In den letzten acht Jahren hab ich in verschiedenen Agenturen als PR-Referentin, Journalistin und Werbetexterin gearbeitet. Seit einiger Zeit bin ich leider arbeitslos und habe mich entschlossen, mich mit der Unterstützung des Existenzgründungszuschusses des Arbeitsamtes selbstständig zu machen. Einen Businessplan habe ich bereits erstellt, was mir noch fehlt, ist eine Steuernummer vom Finanzamt. Und hier liegt das Problem: In welcher Rechtsform muss ich firmieren? Welche Rechtform akzeptiert das Arbeitsamt, damit ich den Gründungszuschuss bekomme? Vielleicht gibt es hier freie Texter, die sich ebenfalls aus der Arbeitslosigkeit mit finanzieller Hilfe des Arbeitsamtes selbstständig gemacht haben und mir weiterhelfen können? Danke im Voraus!
 
Ich würde Dir die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit empfehlen. So solltes Du auch ohne Probleme in die Künstlersozialkasse kommen. Das hat schon ein paar Vorteile. Das Arbeitsamt zieht da auch mit.
 
Ich würde Dir die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit empfehlen. So solltes Du auch ohne Probleme in die Künstlersozialkasse kommen. Das hat schon ein paar Vorteile. Das Arbeitsamt zieht da auch mit.

Manche Kunden mögen das gar nicht gerne und freuen sich, wenn man Rechnungen über "Beratung" oder "Konzepterstellung" schreibt, damit die schwer berechenbaren Zusatzkosten der KSK wegfallen.

Ich wollt´s nur mal anmerken, normalerweise entsteht an solchen Stellen dann ein Flamewar. Ich habe für Agenturen gearbeitet, die definitiv gesagt haben: "Die Sonderzahlungen für die KSK möchten wir nicht bezahlen" oder auch: "Wenn deine Dienstleistungen unter KSK fallen, ziehen wir das dann aber bitte vom Honorar ab."

Ja, das ist eine Schweinerei und nicht nett. Außerdem ist es nicht legal. Aber auch Agenturen haben oft keine dicke Kapitaldecke. Und Privat- oder Firmenkunden OHNE zwischengeschaltete Agentur können schon mal sehr überrascht reagieren, wenn plötzlich eine zusätzliche Forderung auf den Tisch kommt, von der sie vorher nichts wussten.


Ansonsten ist "freiberuflich" ganz sicher nicht verkehrt. :)
 
Ob für die Dienstleistung eine Abgabepflicht an die KSK besteht, hat rein gar nichts mit eine Mitgliedschaft in der KSK zu tun. Und eine Auftraggeber muss man auch nicht über eine Mitgliedschaft in der KSK informieren. Die Abgabe ist Sache des Auftraggebers.
 
Genau so ist es. Das haben wir hier an anderer Stelle schon geklärt.

Die KSK - Gebühren fallen sowieso an und haben nichts damit zu tun, ob
man in der KSK ist oder nicht.

Du wirst freiberufliche Texterin, demnach berechnest du "Honorare", und
ob du in die KSK gehst oder nicht, bleibt dir überlassen. Ich würde es
empfehlen, da du nur den halben Satz an Rente und Krankenversicherung
zahlen musst.

P.S. KSK-Gebühren sind auch nicht schwer berechenbar, sondern liegen
derzeit bei genau 4,9 % der Honorare, soll aber bald günstiger werden.

Man kann ja dem Kunden anbieten, diese Kosten zu übernehmen. Dann
schlägt man die eben vorher drauf. Dieses Kasperles-Spiel ist aber eig.
unnötig. Ich hatte in 12 Jahren noch NIE einen Kunden, den es gestört hätte.
 
Hallo,

danke für eure Antworten. Die KSK ist mir natürlich ein Begriff, aber momentan zweitrangig. Es geht mir immer noch um die Rechtsform, nicht um die Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit. Wäre ich dann ein Einzelunternehmen? Ich würde ja keinen kaufmännischen Beruf ausüben und ein Gewerbe möchte ich auch nicht anmelden. Leider erschließt sich das mir nicht!
 
Du hast im Prinzip grundsätzlich ja mehrere Möglichkeiten der Rechtsform. Für Dich dürften aber nur "Freiberufler" oder "Gewerbetreibender" (dann als Einzelunternehmer) in Frage kommen. Da Du kein Gewerbe anmelden möchtest, bleibt ja nur der Freiberufler übrig.
 
Okay, danke macintyre! Ich wusste bisher nur nicht, dass "Freiberufler" eine Rechtsform ist. Darum war ich etwas verunsichert.
 
Ich habe auch vor Jahren von dieser Möglichkeit des Arbeitsamtes gebrauch
gemacht. Allerdings als freiberuflicher Landschaftsplaner. Von Seiten des
Arbeitsamtes gab es da keine Probleme.

Zur Freiberuflichen tätigkeit kannst Du zum Einstieg mal bei Wiki schauen.

Wichtig ist, dass Du Dir über den Vorsteuerabzug Gedanken machst. Also,
ob Du die Umsatzsteuer auf Deinen Rechnungen ausweist oder nicht. Das
haengt aber auch von Deinem Umsatz ab, ob Du umsatzsteuerpflichtig
bist oder nicht. Stichwort: Umsatzsteuervoranmeldungen.

Gruss
aao_scout
 
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Es macht auf jeden Fall Sinn den Kunden Umsatzsteuer zu berechnen. Ich hatte durch eine Falschinformation auch erstmal ohne Umsatzsteuer geabeitet. Irgendwann kam dann das Finanzamt und meinte "jetzt hätten wir gerne Umsatzsteuer". Hat viel Spass gemacht alle Kunden anzuschreiben und die Umsatzsteuer nachzuberechnen.
Es sieht auf Angeboten und Rechnung auch etwas seriöser aus, wenn Du Steuer berechnest. Und Du kannst Dir eben auch selber die Steuer aus allem was Du anschaffst wiederholen.
 
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