Freiberufler nach §18 werden mit Hochschulabschluss, aber fachfremd

Hi girgl,

es geht "eigentlich" tatsächlich nicht. Google mal nach freiberufler und abfärbetheorie bzw. infektionstheorie.

Entoder - weder.

Von Tricksereien über diverse Ehefrauen wollen wir doch mal absehen.

Ciao
Fuzzel

Edit:Manjo, mann kann aber nicht für einen Auftrag die Grafikerstellung als Freiberufler abwickeln und den daraus resultierenden Druckauftrag als Gewerblicher. Das fällt unter einheitliche Tätigkeit.
 
vermutlich ist es das beste aufs finanzamt zu gehen und mit dnen zu reden...was für mich jetzt am besten wäre...

jetzt aber noch mal zurück zum urheberrecht... mir will das nicht in den kopf...wenn ich gewerbe treibend bin muss 16% MwSt ausweisen...und für ne künstlerische tätigkeit 7% also beisst sich doch da was wenn ich als gewerbetreibender Nutzungsrechte für künstlerische tätigkeiten verkaufen will...oder lieg ich da falsch? mann mann man...kopfweh ;)
 
Hi Girgl,

wieso musst Du zwengend 16% ausweisen?

Szenario: ich bin Gewerbetreibend, verkaufe Bücher und Brot. Zu welchem Mwst Satz? Ausserdem verkaufe ich noch Handys Taschenuhren und Ferraris. Zu welchem Steuersatz? Selbst bei Burgerking wird gefragt, ob Dein Whopper mit 16 oder mit 7% versteuert werden soll.

ad Nutzungsrecht: Apple gewährt uns allen ja auch Nutzungrechte, und Herr Apple ist auch kein Freiberufler ;)


In der Tat ist das Thema so komplex, dass ich mich garantiert nicht auf ergoogelte Ergebnisse oder Forenbeiträge verlassen würde. Such Dir einen guten Steuerberater - ich fürchte, das FA wird nicht ganz Objektiv sein ;)
Ciao
Fuzzel
 
okay...hast recht...termin steuerberater...dann termin finanzamt..! hehe
 
Gestern habe ich nach bisschen Gedrängel endlich telefonisch meine Steuernummer bekommen und dabei auch gleich gefragt, ob die nach §18 vergeben wurde: Antwort war positiv, d. h. ich bin als Freiberufler eingestuft worden - super :)

Danke für alle Hinweise an Euch,

2nd
 
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