freelancer monatssatz

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wesley

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Hallo,

ich arbeite zur zeit als freelancer (grafiker) und habe einen tagessatz von 300,- Euro. Nun hat mich eine agentur immer öfter gebucht und das wird ihnen zu teuer... wie das eben so ist...

jetzt hat man mir ein ultimatum gestellt und ich soll einen monatssatz anbieten, der in der summe natürlich niedriger ist. ich will auf jedenfall vermeiden 16h am tag unendgeltlich zu arbeiten...

hat da von euch jemand erfahrung? was meint ihr dazu? brauche einfach mal ein paar anregeungen/meinungen...

Gruß wesley
 
Hi,

4.000.-- bis 5.000.-- sollten drin sein.
Zu DM Zeiten hatte ich mal eine Monatspauschale von 8.500.--

Allerdings würde ich eine max. Arbeitszeit pro Tag vereinbaren,
den ab der 10. Std rechnet sich das nicht mehr. Oder es gibt einen
Aufschlag. Wenn die allerdings sagen, das Du die Kohle bekommst
auch wenn Du mal nur 10 Tage z.B. gearbeitet hast - dann hat halt
mal die Agentur mehr davon, mal Du. ;)
 
Ich würde kein festes Arbeitszeit-Limit vereinbaren, sondern auf der Basis der bisherigen Erfahrungen (und da müssen ja schon einige vorliegen, sonst würden die keine Monatssätze in Erwägung ziehen) den monatlichen Aufwand schätzen, und dann das abziehen, was mir die die besseren Planungsmöglichkeiten an Rabatt wert wäre. (Tagessätze sind ja deswegen allgemein höher, weil da die Auslastung ungünstiger ist.) Wenn ein Vertrauensverhältnis zu einem guten Kunden besteht, ist es vielleicht auch möglich zu sagen, wir probieren es mal mit dieser Vereinbarung und schauen dann, ob es für beide Seiten gut läuft oder ob wir sie verändern müßten.
 
Tja, wie immer bei solchen Fragen muss man wissen, WO dat Janze stattfindet (deshalb wäre es ganz nett, den Aufenthaltsort des Fragenden in seinem Profil sehen zu können...).

Ein Grafiker in Hamburg kann einfach erheblich mehr verlangen als ein Grafiker in - sagen wir mal - Bielefeld. In HH sind einfach die Lebenshaltungskosten höher, deshalb werden für einen erfahrenen Freelancer höhere Honorare akzeptiert.

Ansonsten hat Dr. NoPlan recht - 4 - 5.ooo,- sollten drin sein (für den Auftraggeber fällt der Arbeitgeberanteil ja weg und Du musst Dich schließlich selbst versichern, etc.).
 
Kleiner Hinweis am Rande: Wenn Du als Selbständiger regelmäßig nur für einen Auftraggeber tätig bist, wirst Du als so genannter "arbeitnehmerähnlicher Selbständiger" eingestuft und hast Anspruch auf Urlaub inklusive Urlaubsentgeld (nicht zusätzliches Urlaubsgeld, sondern Dein durchschnittlicher monatlicher Rechnungsbetrag der letzten 13 Wochen). Mehr Infos siehe hier: http://www.mediafon.net/mediafon2004/ratgeber_detailtext.php3?&id=40e9615e68ea8&ref=h_40e18cb1dd249

Viele Auftraggeber mögen das gar nicht, viele wissen es auch gar nicht, aber ein dezenter Hinweis auf diesen Tatbestand hat schon so manche verbissene Verhandlung in eine andere Richtung gelenkt. Und sei es nur, dass man seinem Kunden sagt, dass man auf die Berechnung von Urlaubsentgeld verzichtet, wenn dieser sich Deinen Berechnungen der Monatspauschale anschließen kann.

Ich kenne zwei Fälle, wo die Geschäftsführung des Auftraggebers gewechselt hat und plötzlich mit viel härteren Bandagen gespielt wurde. Die freien Mitarbeiter wurden von heute auf morgen freigesetzt und haben dann erst mal eine Rechnung über das Urlaubsentgeld mehrerer Jahre präsentiert. Das musste dann nach etwas Gezerre auch gezahlt werden.

In Deinem Fall bietet es sich auch an, einen Rahmenvertrag zu schließen, der die zeitlichen Bedingungen regelt. Am besten eine maximale regelmäßige tägliche Arbeitszeit festlegen plus einen kleinen Überstundenpuffer (z.B. 10 Überstunden sind mit dem Grundhonorar abgegolten, weitere Stunden werden zum Stundensatz X zusätzlich berechnet). Musterverträge findest Du z.B. hier: http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3809212423

Die Gefahr, dass Du ausgebeutet wirst, ist bei solchen Konstruktionen natürlich schon recht groß, weil Dein Kundenportfolio schrumpft oder mangels Zeit nicht ausgebaut werden kann. Auf die Kriterien der Scheinselbständigkeit solltest Du auch ein Auge werdem. www.mediafon.net hilft bei solchen und ähnlichen Fragen eigentlich ganz gut weiter.
 
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@aro74

sehr interessante geschichte mit dem urlaubsgeld... danke für die info!

:)
 
@aro74 -

- erhebt da nicht aber auch die Scheinselbständigkeit ihr häßlich Haupt?
War ´ne unerquickliche Diskussion, damals.
Ich musste für eine Agentur in HH (eine der größten Werbeagenturen) eine Bestätigung beschaffen, dass ich NICHT scheinselbständig sei - Anruf bei der Krankenkasse "Dafür ist die KSK zuständig" - Anruf bei der KSK "Dafür ist die Krankenkasse zuständig".
Am Ende blieb mir, da keine der beiden Stellen mir eine Bescheinigung ausstellen wollte, dass ich nicht scheinselbständig bin, nur übrig, eine "Erklärung an Eides statt" aufzusetzen, und diese bei der Agentur vorzulegen.

Was ´ne Farce.

Nur aus Interesse: könnte nicht genau diese Situation dann wieder eintreten?

frägt
-M.
 
Grundsätzlich ja, das habe ich ja auch geschrieben. Allerdings wurde da einiges verändert, was die Beweislast betrifft und somit die damalige Situation entschärft. Wenn Auftraggeber und -nehmer sich heute einig darüber sind, dass es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt, dann kann die BfA bzw. der Rentenversicherungsträger nicht viel dagegen machen. Steht aber auch alles auf mediafon.net, wenn es jemand genau wissen will.

Die Rentenversicherung wäre damals für Dich zuständig gewesen, nicht Krankenkasse oder Künstlersozialversicherung. Bei der BfA kannst Du oder Dein Auftraggeber Deinen Status verbindlich feststellen lassen und somit Klarheit für beide Seiten schaffen. Die Scheinselbständigkeit bringt Dir als Freier nicht so viele Nachteile wie Deinem Auftraggeber – für den wird's nämlich richtig teuer.

Aber mal ganz im Ernst: Wieso sollte jemand, der nicht wirklich selbständig ist, freiwillig als Selbständiger arbeiten wollen? Es bringt zwar vielleicht ein paar Euro mehr in der Tasche, dafür verzichtet man aber auf vieles ...

Grafiker sind übrigens auch als Einzelunternehmer pflichtversicherungspflichtig in der Berufsgenossenschaft Druck und Papier, genauso wie Fotografen ... nur so'n kleiner Hinweis am Rande. (Link: http://www.bgdp.de/pages/mitgliedschaft/fotografen.htm)
 
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