Freelance für Agentur -> Urheberrecht, usw…

ROLLUM

ROLLUM

Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
20.05.2006
Beiträge
35
Reaktionspunkte
0
hallo.
bin seit neuestem als designer (print, als auch screen) für eine kleinere agentur tätig und habe natürlich eine vertraulichkeitsvereinbarung für freie mitarbeiter in die hand bekommen.
bei folgendem punkt weiss ich nicht ob das so seine richtigkeit hat:

»…alle konzeptionen, zeichnungen, ideen, die in erfüllung von arbeit gemacht werden, die unter diese vereinbarung fällt, soll das eigentum unseres unternehmens sein. darüber hinaus wird vereinbart, dass jegliche arbeit von autorenschaft, die ihrer arbeit für projekte unseres unternehmens entspringt, ein auftragswerk ist und dass das urheberrecht dafür zuerkannt werden soll, wenn unsere gesellschaft nicht als autor angesehen wird…«

was haltet ihr davon bzw. wie sind eure erfahrungen!?
a) klar, kann ich schon verstehen, wenn man mehr im daily business einer agentur eingebunden ist, es wahrscheinlich nicht so sinnig ist, noch irgendwelche nutzungsrechte, etcpp zu veranschlagen + verhandeln. sondern, das wird dann über nen tages-/stundensatz abgegolten. aber irgendwie hört sich das eher für mich so an, alles zu sehr aus der hand zu geben(-> urheberrecht; kann man das überhaupt übertragen).
b) wie sieht´s da dann eigentlich mit dem eigenen online-portfolio aus? muss ich dann für jede arbeit, die passiert ist, zur agentur rennen um dies oder jenes projekt zeigen zu dürfen bzw. können die mir das auch verweigern obwohl unter nennung + verlinkung der agentur auf der eigenen homepage.
c) wie sieht es eigentlich bei solchen arrangements mit "arbeitnehmerähnlichkeit" aus.

ich freu mich auf informatives und diskussionsmaterial.

gruss, rollum
 
Viel zu diskutieren gibt es nicht. In Agenturen ist es so, dass die Rechte
(nur Nutzung, Urheber bleibt bei dir) auf die Agentur übergehen. Es ist nicht anders als
korrekt, dass das so ist, denn sonst könnten Angestellte eine Agentur und den
Kunden völlig blockieren. In der Regel überträgst du das uneingeschränkte
Nutzungsrecht, räumlich nicht eingegrenzt, auf die Agentur. Das Urhebrrecht
kannst/musst du nicht abtreten, denn geschaffen hast du es nun mal. Dem
Kunden gegenüber tritt die Agentur als Urheber, bzw. als Halterin der uneingeschränkten
Nutzungsrechte auf.

Deine Arbeiten, die Du für die Agentur gemacht hast, kannst Du problemlos
in dein Portfolio rein nehmen. DU hast wenig Erfahrung in dieser Postition, richtig?
Dann ist es gut, wenn Du Dich erkundigst. Der Punkt im Vertrag ist ok.

.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jack_Pot schrieb:
Deine Arbeiten, die Du für die Agentur gemacht hast, kannst Du problemlos
in dein Portfolio rein nehmen.

Bis zum diesem Punktstimme ich "Jack_Pot" zu.

VORSICHT jedoch bei der Veröffentlichung der Arbeiten in deinem Portfolio.
Das händelt jede Agentur anders. Wenn du weiterhin für den Kunden Arbeiten
möchtest solltest du diesen Punkt bei jedem einzelnen Projekt klären.

Kann sein das du rein gesetzlich im Recht bist, allerdings riskierst du damit deine
weitere zusammenarbeit mit der Agentur.

Ich habe schon Vertraulichkeitsvereinbarung unterschrieben wo dieser Punkt
aufgeführt war und die Agentur nur inoffiziell für Kunde X gearbeitet hat.
(Im Auftrag einer weiteren Agentur die eigentlich für das Projekt beauftragt worden ist,
somit durfte mein Auftraggeber nicht in "Erscheinung" treten.)
 
Da muss ich hk1805 Recht geben.

Es ist sicherlich sinnvoll, das mit der Agentur abzusprechen. Warum? Wenn Du es in
ein ONLINE-Portfolio nimmst, entspricht das einer Veröffentlichung.

Ich bin NICHT von einer Veröffentlichung ausgegangen (habs überlesen),
sondern von einer Präsentation bei einer weiteren Agentur.
 
Hallo Rollum,

die Punkte „a” und „b” wurden ja bereits ausreichend
beantwortet. Zu Punkt „c”: ein arbeitnehmerähnliches
Verhältnis (Scheinselbstständigkeit) liegt vor, wenn
Du überwiegend für EINEN Kunden arbeitest.

Genaueres kannst Du hier nachlesen:

http://www.ey.com/global/download.nsf/Germany/ST1_Selbststaendig_oder_abhaengig_Beschaeftigt/$file/SELBSTSTAENDIG_ODER_ABHAENGIG_BESCHAEFTIGT.pdf

Grüsse Jürgen
 
Zurück
Oben Unten