ROLLUM
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hallo.
bin seit neuestem als designer (print, als auch screen) für eine kleinere agentur tätig und habe natürlich eine vertraulichkeitsvereinbarung für freie mitarbeiter in die hand bekommen.
bei folgendem punkt weiss ich nicht ob das so seine richtigkeit hat:
»…alle konzeptionen, zeichnungen, ideen, die in erfüllung von arbeit gemacht werden, die unter diese vereinbarung fällt, soll das eigentum unseres unternehmens sein. darüber hinaus wird vereinbart, dass jegliche arbeit von autorenschaft, die ihrer arbeit für projekte unseres unternehmens entspringt, ein auftragswerk ist und dass das urheberrecht dafür zuerkannt werden soll, wenn unsere gesellschaft nicht als autor angesehen wird…«
was haltet ihr davon bzw. wie sind eure erfahrungen!?
a) klar, kann ich schon verstehen, wenn man mehr im daily business einer agentur eingebunden ist, es wahrscheinlich nicht so sinnig ist, noch irgendwelche nutzungsrechte, etcpp zu veranschlagen + verhandeln. sondern, das wird dann über nen tages-/stundensatz abgegolten. aber irgendwie hört sich das eher für mich so an, alles zu sehr aus der hand zu geben(-> urheberrecht; kann man das überhaupt übertragen).
b) wie sieht´s da dann eigentlich mit dem eigenen online-portfolio aus? muss ich dann für jede arbeit, die passiert ist, zur agentur rennen um dies oder jenes projekt zeigen zu dürfen bzw. können die mir das auch verweigern obwohl unter nennung + verlinkung der agentur auf der eigenen homepage.
c) wie sieht es eigentlich bei solchen arrangements mit "arbeitnehmerähnlichkeit" aus.
ich freu mich auf informatives und diskussionsmaterial.
gruss, rollum
bin seit neuestem als designer (print, als auch screen) für eine kleinere agentur tätig und habe natürlich eine vertraulichkeitsvereinbarung für freie mitarbeiter in die hand bekommen.
bei folgendem punkt weiss ich nicht ob das so seine richtigkeit hat:
»…alle konzeptionen, zeichnungen, ideen, die in erfüllung von arbeit gemacht werden, die unter diese vereinbarung fällt, soll das eigentum unseres unternehmens sein. darüber hinaus wird vereinbart, dass jegliche arbeit von autorenschaft, die ihrer arbeit für projekte unseres unternehmens entspringt, ein auftragswerk ist und dass das urheberrecht dafür zuerkannt werden soll, wenn unsere gesellschaft nicht als autor angesehen wird…«
was haltet ihr davon bzw. wie sind eure erfahrungen!?
a) klar, kann ich schon verstehen, wenn man mehr im daily business einer agentur eingebunden ist, es wahrscheinlich nicht so sinnig ist, noch irgendwelche nutzungsrechte, etcpp zu veranschlagen + verhandeln. sondern, das wird dann über nen tages-/stundensatz abgegolten. aber irgendwie hört sich das eher für mich so an, alles zu sehr aus der hand zu geben(-> urheberrecht; kann man das überhaupt übertragen).
b) wie sieht´s da dann eigentlich mit dem eigenen online-portfolio aus? muss ich dann für jede arbeit, die passiert ist, zur agentur rennen um dies oder jenes projekt zeigen zu dürfen bzw. können die mir das auch verweigern obwohl unter nennung + verlinkung der agentur auf der eigenen homepage.
c) wie sieht es eigentlich bei solchen arrangements mit "arbeitnehmerähnlichkeit" aus.
ich freu mich auf informatives und diskussionsmaterial.
gruss, rollum