MilchKaffee
Aktives Mitglied
Thread Starter
- Dabei seit
- 19.01.2006
- Beiträge
- 797
- Reaktionspunkte
- 3
Hallo,
auf den Formularen der Umsatzsteuer-Voranmeldung müssen ja bekanntlich Eingangs- und Ausgangsrechnungen (jeweils Summe mit Mwst.) gegenübergestellt werden.
Frage: Ist es notwendig Eingangsquittungen OHNE ausgewiesener USt. auch in dieses Formular mit aufzunehmen?
Werden beispielsweise Quittungen der Post (umsatzsteuerfrei) oder betriebliche Gegenstände, die einer Privatperson abgekauft worden sind (z. B. eine Tastatur von Ebay) , auch irgendwie auf der Umsatzsteuer-Voranmeldung gelistet? (Wenn ja, warum überhaupt und wo?)
Oder geschieht das nur z.B. in einer Einnahme-Überschuss-Rechnung zum Jahresende?
Aus dem Gefühl heraus, würde ich sagen, dass NUR Beträge mit Ust. aufgenommen werden, die restlichen Kosten (ohne Ust.) sind für das Finanzamt erst bei der Gewinnermittlung und der daraus resultierenden Einkommensversteuerung relevant, oder?
Es dankt der Unwissende!
auf den Formularen der Umsatzsteuer-Voranmeldung müssen ja bekanntlich Eingangs- und Ausgangsrechnungen (jeweils Summe mit Mwst.) gegenübergestellt werden.
Frage: Ist es notwendig Eingangsquittungen OHNE ausgewiesener USt. auch in dieses Formular mit aufzunehmen?
Werden beispielsweise Quittungen der Post (umsatzsteuerfrei) oder betriebliche Gegenstände, die einer Privatperson abgekauft worden sind (z. B. eine Tastatur von Ebay) , auch irgendwie auf der Umsatzsteuer-Voranmeldung gelistet? (Wenn ja, warum überhaupt und wo?)
Oder geschieht das nur z.B. in einer Einnahme-Überschuss-Rechnung zum Jahresende?
Aus dem Gefühl heraus, würde ich sagen, dass NUR Beträge mit Ust. aufgenommen werden, die restlichen Kosten (ohne Ust.) sind für das Finanzamt erst bei der Gewinnermittlung und der daraus resultierenden Einkommensversteuerung relevant, oder?
Es dankt der Unwissende!