Frage zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

Aramon

Aramon

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Hallo Leute,

ich brauche einmal eure Hilfe.
Und zwar möchte ich gerne kündigen. Doch irgendwie meint die Geschäftsführung das ich mind. 3-6 Monate Kündigungsfrist habe. Also wenn ich kündige muss ich noch 3 bis 6 Monate dort arbeiten. Kann es sein? ich dachte das die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende beträgt. In meinem Arbeitsvertrag steht das die Standard Kündigungsfristen habe. Aber ich werde da noch einmal genau nachschauen.

Also hier mein Werdegang.
August 2001 habe ich meine Lehre zum Mediengestalter in der Firma angefangen.
Juli 2004 habe ich ausgelernt und wurde übernommen. Ich bekam zuerst einen befristetes Arbeitsvertrag der dann verlängert wurde. Dezember 2004 bekam ich meinen unbefristetet Vertrag. Im Sep. 2005 war ich 9 Monate zum Zivildienst. Danach habe ich bei der Firma wieder angefangen. Nun würde ich gerne kündigen. Doch die Geschäftsführung meinte das ich keine 4 Wochen Kündigungsfrist habe sondern mind. 3 Monate. Hat jemand Ahnung was ich jetzt genau für eine Kündigungsfrist habe. Ich mein dann könnte ich mich ja niemals bewerben, weil die meisten Firmen warten doch kein halbes Jahr.

Warum es dazu kam, ich habe schon länger vor gehabt mir einen anderen Job zu suchen. Denn irgendwie stimmt in der jetzigen Firma nichts. Ich fühle mich nur ausgebeutet. 20 Tage Urlaub im Jahr geht ja nochm, aber das Gehalt steht in keinem Verhältnis.
 
Das steht hoffentlich in deinem Arbeitsvertrag!
Es macht keinen Sinn zu spekulieren, wenn es dort schwarz auf weiss geschrieben steht. Über die 'normalen' Kündigungsfristen als Wohnungsmiete (3 Monate) müsstest du mal googlen…

Nachtrag:

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist

* 2 Jahre 1 Monat zum Monatsende
* 5 Jahre 2 Monate zum Monatsende
* 8 Jahre 3 Monate zum Monatsende
* 10 Jahre 4 Monate zum Monatsende
* 12 Jahre 5 Monate zum Monatsende
* 15 Jahre 6 Monate zum Monatsende
* 20 Jahre 7 Monate zum Monatsende

ergo wären das bei dir 2 Monate!
:)
 
Die Kündigungsfrist kommt mir etwas lang vor. Ist in Deinem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nix geregelt, gilt die gesetzliche Kündigungsfirst nach §622 BGB. Demnach kannst Du vier Wochen zum Monatsende kündigen.
 
die tabelle aus #3 gilt nur für den arbeitgeber, der arbeitnehmer hat nach der info, die ich dem link aus #2 entnehme immer 4 wochen zum monatsende
 
Bei Kündigungsfristen gibt es viele Unterschiede. Ich kenne da keine Standards. Kann natürlich sein, dass es ein Gesetzt gibt, das die Kündigungsfrist allgemein regelt, wenn keine vereinbart wurde. Gehört habe ich davon aber noch nie. DENN: Normalerweise sind Kündigungsfristen klar in einem Arbeitsvertrag definiert. Genauso wie Gehalt, Zahlungsweise, Urlaub, Arbeitszeiten und so weiter.

Grob könnte man sagen: Je verantwortungsvoller ein Job, umso länger sind die Fristen.

Arbeiter können durchaus 4 Wochen zum Monatsende haben. Während ein Abteilungsleiter zum Beispiel 3 Monate zum Quartalsende hat. Das bedeutet dann, wenn man Anfang Januar entscheidet, das Unternehmen zu verlassen, dass man Ende März seine Kündigung schreiben muss und dass man ab Juli einen neuen Job antreten kannn. Es gibt auch noch längere Kündigungsfristen.

Was ist komisch finde, ist die Reaktion Deines Arbeitgebers. 3 - 6 Monate, was soll das sein? Ist er bei gehalt und Urlaub genauso unpräzise? Ich würde mal aus der Distanz vermuten, dass Dich da jemand nicht gehen lassen will und Deine Unerfahrenheit ausnutzt.

Lies Deinen Vertrag. Was da drin steht ist verbindlich - solange es nicht gegen geltendes Recht verstößt (was in der Werbung allerdings viele Verträge beim Thema Überstunden tun).

Hier ist ein Standard-Arbeitsvertrag der IHK Frankfurt. Wie in jedem normalen Arbeitsvertrag sind dort die Kündigungsfristen klar geregelt.

Edit: Ups, da haben sich jetzt einige Postings überschnitten. Es gibt also eine Standarkündigungsfrist nach BGB ...
 
elritmo schrieb:
Das steht hoffentlich in deinem Arbeitsvertrag!
Es macht keinen Sinn zu spekulieren, wenn es dort schwarz auf weiss geschrieben steht. Über die 'normalen' Kündigungsfristen als Wohnungsmiete (3 Monate) müsstest du mal googlen…

Nachtrag:

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist

* 2 Jahre 1 Monat zum Monatsende
* 5 Jahre 2 Monate zum Monatsende
* 8 Jahre 3 Monate zum Monatsende
* 10 Jahre 4 Monate zum Monatsende
* 12 Jahre 5 Monate zum Monatsende
* 15 Jahre 6 Monate zum Monatsende
* 20 Jahre 7 Monate zum Monatsende

ergo wären das bei dir 2 Monate!
:)

Die Fristen gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist NUR für den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hat per Gesetzt 4 Wochen als Frist!

Ich würde einfach mal den Vertrag studieren. "Standard" klingt nach BGB-Frist, aber im nächsten Absatz könnte durchaus auch etwas ergänzendes stehen - war bei meiner Frau auch so.
 
elritmo schrieb:
Nachtrag:

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist

* 2 Jahre 1 Monat zum Monatsende
...
ergo wären das bei dir 2 Monate!
:)

imo sind das die Fristen bei Arbeitgeber Kündigung - nicht bei einer Arbeitnehmer seitigen Kündigung.

Edit - irgendwie bin ich zu langsam...
 
Ich danke euch recht herzlich für eure Hilfe. Echt klasse das ihr hier alle so hilfsbereit seit und schnell antwortet. Heute Abend werde ich meinen Vertrag noch einmal durchschauen und den genauen Wortlaut hier posten. :)
Von einer Kündigungsfrist von 3 Monaten oder 6 Monaten steht auf jeden Fall nichts geschrieben
 
Lustig finde ich, dass du die Geschäftsleitung gleich mal als erstes
frägst, wie denn die Kündigungsfristen so sind.

Wenn die mit dieser Frage so locker umgehen, und dich dennoch
gerne behalten wollen, kann die Stimmung eigentlich nicht schlecht
sein. Vielleicht lässt sich über das Gehalt auch so locker reden?

Irgendwie cool... (ich hätte mich überall erkundigt, aber nicht bei
der Geschäftsleitung...)
 
MacEnroe, du kennst die ganze Vorgeschichte gar nicht. Es fing quasi gestern Morgen an. Da hatte ich mit einem Kunden telefoniert. Mein chef kam zufälligerweise vorbei und hat erst einmal zugehört. Als ich zum Kunden sagte das ich nicht genau sagen kann ob ich die gewünschten Erweiterungen heute umsetzen kann (weil ich noch einige weichtige andere Arbeiten zu tun hatte), meinte mein chef lautstark "das wird heute alles erstellt!", so das die Dame es am Telefon hören kann. Fand ich nicht so toll. Nach dem Telefonat habe ich meinen Chef darauf angesprochen und gesagt das ich sein Verhalten nicht so toll fand. Das hat meinem Chef nicht gepasst und er meinte heute Nachmittag gibt es ein Personalgespräch. Daraufhin habe ich gesagt das es sich gut trifft, dann kann ich ja auch mal erzählen was mir nicht passt.

Dann hatte ich Nachmittags das Personalgespräch. Wie ich vermutet hatte hatte er gar keine Ahnung mit welchem Kunden ich gesprochen habe. Er dachte es wäre ein anderer wichtiger Kunde für den ich gestern auch noch etwas machen sollte. Ok, damit war dieses Thema dann beendet. Er meinte es wäre dann ein Missverständnis. Ok, dann sollte ich ihm sagen was mich stört. Und diese Gründe habe ich ihm genannt. Dann meinte er das 20 Tage Urlaub total viel wären. Dann nannte er mir noch irgendwelche Beispiele von Personen dennen es schlechter geht. Und das es in jeder anderen Agentur viel stressiger wäre weil man dort angeblich oft von 8 Uhr - 1 Uhr Nachts arbeiten muss. Die Überstunden nicht abgebumelt oder bezahlt werden etc.
Und dann meinte er wenn ich will kann ich sonst gerne mal in eine andere Agentur gehen. Das sollte ich ihm aber rechtzeitig sagen, damit er sich nach einem neuen Mitarbeiter umschauen kann. Ich habe es ihm dann mitgeteilt das ich mich anderweitig umschauen möchte und habe mich nach der Kündigungsfrist gefragt. Er meinte das es 3 oder 6 Monate sein werden. Gekündigt habe ich aber noch nicht. Morgen habe ich aber ein Vorstellungsgespräch, davon weiß die Firma wo ich arbeite aber nichts. hoffentlich klappt es und ich komme hier endlich raus.

Wie gesagt zufrieden bin ich mit der ganzen Situation nicht, da ich mich sehr ausgenutzt vorkomme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aramon schrieb:
... man dort angeblich oft von 8 Uhr - 1 Uhr Nachts arbeiten muss. Die Überstunden nicht abgebumelt oder bezahlt werden etc ...

Es ist zwar üblich, aber in Deutschland illegal. Es ist nur eine begrenzte Anzahl von Überstunden mit dem Gehalt abgegolten und diese Anzahl muss exakt im Vertrag stehen. Da dies meistens nicht der Fall ist, ziehen die Agenturen vor Gericht meistens den Kürzeren, wenn es um dieses Thema geht. In Agenturen, bei denen Du so viel arbeiten musst, verdient man entweder viel Geld oder man macht tolle Arbeiten und wird berühmt. es gibt auch viele Agenturen mit humanen Arbeitszeiten.

Lass Dich nicht klein machen. Was Dein Chef sich da rausnimmt, ist typisch für inhabergeführte Läden, wo einer glaubt, er sei Gott. Mies auch, dass er Dir Angst machen will.

20 Tage Urlaub, ist das nicht das gesetzliche Minimum? Viel ist es jedenfalls nicht.

Such Dir was Besseres und kündige, wenn Du einen neuen Job hast.
 
Ein Chef der nicht mal die primitvsten Sachen wie Kündigungsfristen im Kopf hat ist m.M. nach ohnehin komplett zu vergessen. Noch dazu nach solchen überflüssigen cholerischen Anfällen und einer solch vertrottelten (weil falschen) Argumentation.

Mein Tipp: Such dir eine neue Firma.

zu den Kündigungsfristen

Kündigungsfristen stehen im Kollektivvertrag (.at, bei euch in .de heisst das sicher anders) in einer Betriebsvereinbarung oder in deinem Arbeitsvertrag. Genau in der Reihenfolge, wobei das Günstigkeitsprinzip herrscht. D.h. der Arbeitgeber darf in detaillierteren Verträgen nur BESSER, aber nicht schlechter gestellt werden.

Beispiel1: im KV steht 2 Monate Kündigungsfrist, im AV stehen 5 Monate (laut deinem Chef), damit ist der Passus im AV ungültig und rechtlich bindend sind die 2 Monate.

Beispiel2: im KV steht 2 Monate, im AV 1 Monat. 1 Monat ist Besserstellung für den Arbeitnehmer, also zieht das eine Monat.


zu den Arbeitszeiten:

1.) illegal, ÜST müssen abgegolten werden
2.) kostet das eine mördermässige Strafe wenn Arbeitszeiten nicht eingehalten werden (wiederum in .at sind das §7-Stunden, man darf die gesetzl. Arbeitszeit von 10,5 h / Tag NICHT überschreiten)
3.) der AG zieht immer den kürzeren, wenn du's drauf anlegst hätte in dem Fall die Firma schlechte Karten

Wobei ich dazu sagen muss, dass ich auch manchmal mehr als 10,5 h arbeite ABER das geht von mir aus. Gegen meinen Willen würde ich mir sowas niemals aufdrücken lassen und das versucht hier in .at in meinem Umfeld auch keiner - viel zu viel Angst vor AK und Klagen.

zum Urlaub

Auch hier ist das Günstigkeitsprinzip anzuwenden (siehe Kündigungsfristen). Du kannst höchstens mehr als fünf Wochen (wiederum in .at) Urlaub bekommen, weniger keineswegs.
 
Zuletzt bearbeitet:
erko schrieb:
20 Tage Urlaub, ist das nicht das gesetzliche Minimum? Viel ist es jedenfalls nicht.

Bundesurlaubsgesetz:
§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

Wobei WERKtage eben Montag bis Samstag sind...!
 
@Aramon
wenn du einen neuen Job hast und kündigst, tu dir selbst den Gefallen und bleib sachlich. Dein Chef muss die ein Arbeitszeugnis ausstellen und erfahrungsgemäß packt er hier seinen ganzen Frust rein. Er darf zwar nichts negatives schreiben, aber wenn er es doch (versteckt) tut, hast du den Ärger (im ärgsten Fall den juristischen Weg) an der Backe. Auf ein Arbeitszeugnis solltest du in jedem Fall bestehen, viele Arbeitgeber werden skeptisch wenn du dich bewirbst und mehrere Arbeitstellen ohne Arbeitszeugnis verlassen hast. Weißt Du was noch kommt…??
 
ruprecht69 schrieb:
zu den Arbeitszeiten:

1.) illegal, ÜST müssen abgegolten werden

Ja, und das sind sie meistens mit dem Gehalt. Dass Überstunden bezahlt werden ist eigentlich nur im produzierenden gewerbe üblich. Bei einem normalen Bürojob wie bei mir steht im Arbeitsvertrag "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten". Du kannst sie lediglich abbummeln, bekommst sie aber niemals bezahlt.
 
maconaut schrieb:
Bundesurlaubsgesetz:


Wobei WERKtage eben Montag bis Samstag sind...!

Nein, Werktage sind in diesem Fall Montag bis Freitag.
Ich habe z.B. 31 Tage Urlaub. sprich 6 Wochen und 1 Tag. Nach deiner Rechnung wären es nur 5 Wochen und 1 Tag, und das stimmt nicht.
 
Mr. D schrieb:
Bei einem normalen Bürojob wie bei mir steht im Arbeitsvertrag "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten".

Und genau das entspricht nicht deutschem Recht und hat vor Gericht nicht die geringste Chance.

Es muss die genaue Anzahl der Stunden drin stehen und was mit den Stunden geschieht, die darüber liegen. Entweder muss man sie "abbummeln" können oder man bekommt sie bezahlt - das gehört aber in den Vertrag.

Ich muss jedoch sagen, dass ich noch nie einen in diesem Punkt korrekten Vertrag hatte. War mir aber egal, da es nicht zu meinem Nachteil gewesen wäre bei einer Auseinadersetzung - zu der es aber nie kam.
 
Mr. D schrieb:
Nein, Werktage sind in diesem Fall Montag bis Freitag.

Dann leitet sich das aber aus dem AV her - im BuUrlG ist ausdrücklich von Werktagen (nicht Arbeitstagen) die Rede. Wenn als Arbeitstage Mo.-Fr. definiert ist im AV und man dann noch 31 ARBEITStage als Urlaub vereinbart, so ist das richtig. Ist im AV nichts zum Urlaub vereinbart, greift die gesetzliche Regelung - und damit die Werktagsregelung.
 
Mr. D schrieb:
Ja, und das sind sie meistens mit dem Gehalt. Dass Überstunden bezahlt werden ist eigentlich nur im produzierenden gewerbe üblich. Bei einem normalen Bürojob wie bei mir steht im Arbeitsvertrag "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten". Du kannst sie lediglich abbummeln, bekommst sie aber niemals bezahlt.

Hatte bis jetzt noch keinen "all-inclusive" Vertrag. In meinen Dienstverträgen (auch jetzt als Senior Berater, wiederum in .at :) ) sind im DV inkludierte Überstunden (bspw. 10-20/Monat) definiert, welche pauschaliert abgegolten werden. Alles was darüber hinausgeht muss logischerweise ausgezahlt oder vergleitzeitet werden.

Ich persönlich würde so einen "Knebelvertrag" auch nicht unterschreiben. Es sei denn natürlich, das Gehalt wäre übernatürlich ;) .
 
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