Frage zum Urheberrecht…

liquid

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Hab schon ein wenig die Boardsuche beschäftigt, bin aber nicht wirklich fündig geworden.
Also folgendes: Für ein laufendes Projekt von mir, sprich für`n Wettbewerb, habe ich aus einem Buch mit Illustrationen von Zille eine s/w Zeichnung gescannt, vektorisiert, alles was ich davon nicht benötigte weggeschnitten (ürig sind knappe 30% der ursprünglichen Zeichnung), das ganze meiner Verwendung entsprechend ein wenig (ein klitzekleines wenig) verändert und letztendlich coloriert. Allerdings wenn man die Zeichnung sieht bzw. kennt sollte sich die Assoziation zu Zille noch herstellen lassen. Zille als urberliner Illustrator spielt in der Konzeption auch ne sehr wichtige Rolle, da das ganze auch noch exakt in diese zeitliche Epoche gerückt wird. Das Buch wiederum aus dem ich die Illu. her habe ist noch aus DDR Beständen vom damaligen Eulenspiegel Verlag Berlin. Jetz bin ich natürlich am grübeln in wie fern ich meine Unterschrift auf das Teilnahmedokument setzen kann auf welchem vermerkt ist:" … erkläre, dass ich/wir Inhaber des uneingeschränkten Urheberrechts bin/sind und stelle den Veranstalter von Haftungsansprüchen ggüber Dritten frei. blablabla…". Tja nu wat jetz…??

P.S. … und verdammt nochmal, wieso is denn euer Server ständig überlastet?
 
Soweit ich weiß, sind Urheber- und Verwertungsrechte zeitlich begrenzt. Ich würde ein mal in dieser Richtung forschen.

Ist nur so eine Idee.
 
DieSchutzfrist beträgt 70 Jahre nach ableben des Schöpfers.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wann ist denn Zille gestorben?
Wenn die Erben oder Verlage da nicht irgendwas gemauschelt haben, gilt der Urheberschutz (meines Wissens) nur bis 70Jahre nach dem Tod.

Allerdings würde ich trotzdem sowas wie "frei nach einer Zeichnung von Heinrich (hieß der nicht so) Zille" in den Text aufnehmen.

michael
 
Liege ich falsch in der Annahme, dass dies nicht mehr und nicht weniger legal ist, als wenn du einige Zeilen von Zille ausschmücken und zitieren würdest?

Beim Zitat sehe ich allerdings keine Probleme.

Gruss, neptun
 
Leachim schrieb:
Wann ist denn Zille gestorben?

lt. wikipedia am 9. August 1929 in Berlin. Sofern das mit den 70 Jahren stimmt, hast du Glück gehabt :)
 
neptun schrieb:
...

Beim Zitat sehe ich allerdings keine Probleme.

Gruss, neptun

Also ich sehe da schon ein Problem, wenn jemand ein Thema von mir "zitiert" und er dann fürchterlich absahnt. Deshalb gibt es ja das Urheberrecht. Oder habe ich da unrecht?
 
Thx ersma für die umfassende Resonanz, hab jetz mit zitternder Hand meine drei Kreuze gemacht :D

1858-1929 hat er gelebt von daher sollte mir eigentlich kein Knüppel mehr zwischen die Beine geworfen werden. Wird schon schiefgehn.

@Leachim … hab ich eh vermerkt…
 
rudbert schrieb:
Also ich sehe da schon ein Problem, wenn jemand ein Thema von mir "zitiert" und er dann fürchterlich absahnt. Deshalb gibt es ja das Urheberrecht. Oder habe ich da unrecht?
Sehr genau kenne ich mich nicht aus - aber ist es problematisch in einem literarischen Werk z.B. einen anderen Autor zu zitieren? Bzw. Thema und Variationen über ein Zitat (als solchen gekennzeichnet) zu publizieren?
Hängt vielleicht auch von der Länge des Zitats relativ zur eigenen Kreation ab.
Es wäre interessant, wenn ein Jurist sich zu Wort melden würde - Spekulationen sind nicht so das Wahre ;)

Gruss, neptun
 
Is leider komplexer

Sergeant Pepper schrieb:
Schutzfrist beträgt 70 Jahre nach ableben des Schöpfers.

Leider kann man das nicht so pauschal sagen. Zwar ist Zille schon über 70 Jahre nicht mehr unter uns, durch die Veröffentlichung können jedoch andere Rechte betroffen sein.

Im Musikbereich hat zum Beispiel Karajan seine Rechte immer mit seiner Interpretation begründet. Obwohl der gute Mozart also garantiert dahin ist, gibt es eine Erbengemeinschaft und eine Plattenfirma, die Leistungs-, Auswertungsrechte und ähnliches hält.

Es gibt allerdings einen wesentlichen Unterschied, welcher Art Dein Projekt ist. Ist es kommerzieller Natur, und die Quelle der Zille Grafik eindeutig einem Buch oder einer Ausstellung zuzurechnen, verletzt Du in jedem Falle die Rechte Dritter.

Zumal die Rechte für viele Künstler der Gegenwart bei Stiftungen und Erbengemeinschaften liegen, welche eine kommerzielle Auswertung des Werkes nicht wünschen. Historisches Filmmaterial von JF Kennedy wird garantiert niemals für "Irgendwas" Werbung machen, Kermit der Frosch erscheint schonmal gegen Geld auf Kinderquark oder in 1er BMWs.

Ist das Projekt jedoch nicht auf Gewinn ausgerichtetist, sieht die Sache anders aus. Man kann Zille, Mozart, Karajan und Kermit verwenden, wenn es z.B. in einem redaktionellen und nicht auf Knete ausgerichteten Zusammenhang verwendet. Allerdings zahlt auch "Der Spiegel" für ein Abbild von JFK ein Salär an eine Bildagentur, z.B. DPA.

Ich würde einfach mal bei der Vorlage schauen, vielleicht steht im Impressung ja ein Rechtehinweis. Als nächstes im Internet, ob es eine Stiftung oder ähnliches gibt. Rechtssicherheit erhältst Du nur durch eine freundliche Anfrage. Leider sind Absagen üblich, sorry. Gut kommt immer das Angebot, die Verwendung und den Kontext genau zu beschreiben und in einer Fussnote auf den Rechteinhaber hinzuweisen (Mit freundlicher Genehmigung von...).

Ansonsten würde ich mich freuen, von sicher häufig mit solchen Themen befassten Appleusern mehr Erfahrungsberichte zu hören: Sicherung des eigenen geistigen Eigentums, Mac im Datenmanagement, Erfahrungen mit der GEMA, Lizenzen etc....

Ist mal ein geistreicheres Thema, als schnellere PCs und "Intel inside"
 
Sergeant Pepper schrieb:
DieSchutzfrist beträgt 70 Jahre nach ableben des Schöpfers.
und 50 jahre nach dem performancedatum/aufnahmedatum (z.b. musikkonzert, aufgezeichnete theateraufführung, usw.) als künstlertantiemen. evtl. spätere digitale verarbeitung hebt die frist nicht auf.
rob
 
Zuletzt bearbeitet:
schlagt mich, aber sind es nicht 75?

unabhängig davon, gibt es bestimmt jemanden, der die rechte daran hat, gallerie, verläge oder sonstige...

also, ein grund dich von dem wettbewerb auszuschließen...
 
es sind 70, aber mit 75 wäre er auch aus dem schneider. die galerien können rechte auf das physische werk haben, aber nicht mehr für jegliche bearbeitung der kopien. es sei denn, der fotograf, der das werk aufgenommen hat, etwas bekommen sollte...
rob
 
Zuletzt bearbeitet:
Du könntest doch mal bei der Verwertungsgesellschaft Bild Kunst anrufen (oben gab es dazu mal den Wikipedia Hinweis) und Dich dort informieren lassen, wie es in dem Fall mit Rechten aussieht. Dafür ist die VG schließlich auch da.
 
Ich glaube, wenn Du das einfach nachmalst/gestaltest und dann "frei nach Zille" zu Protokoll gibst, müsstest Du aus dem Schneider sein. Ist aber auch nur eine Mutmassung.
Kopiert bleibt kopiert und selbstgemacht ist selbstgemacht.
Bin nach wie vor an Euren Meinungen interessiert, da ich vor habe eine Weihnachts-CD mit den alten Weihnachtsliedern von anno dazumal aufzunehmen. Wenn also jemand etwas genaueres weiß, immer raus damit.

Lasst es Rocken
 
rudbert schrieb:
Ich glaube, wenn Du das einfach nachmalst/gestaltest und dann "frei nach Zille" zu Protokoll gibst, müsstest Du aus dem Schneider sein. Ist aber auch nur eine Mutmassung.
Kopiert bleibt kopiert und selbstgemacht ist selbstgemacht.
Die Bearbeitung eines urheberrechtlich geschützten Werks führt nicht aus dem Schutzbereich, obwohl sie selbst wieder ein urheberrechtlich geschütztes Werk sein kann.

Beispiel: ich nehme ein Foto von Marylin Monroe (urheberrechtlich geschützt) und erstelle daraus einen Siebdruck (siehe Warhol). Dieser Druck ist wiederum urheberrechtlich geschützt, ich bin aber vom Urheberrecht des Fotografen abhängig, muss mir also dessen Erlaubnis holen.
rudbert schrieb:
Bin nach wie vor an Euren Meinungen interessiert, da ich vor habe eine Weihnachts-CD mit den alten Weihnachtsliedern von anno dazumal aufzunehmen. Wenn also jemand etwas genaueres weiß, immer raus damit.
Wenn die Komponisten der Weihnachtslieder länger als 70 Jahre tot sind, gibt es kein Urheberrecht an den Kompositionen mehr. Dito für die Texte. Wenn allerdings von 40 Jahren jemand die Texte umgearbeitet hat, könnte wieder ein Urheberrecht bestehen ;).

Snoop
 
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