Frage zu Fremdleistungen in der Rechnung

N

nordmond

unregistriert
Thread Starter
Dabei seit
29.10.2008
Beiträge
1.316
Reaktionspunkte
55
Hallo,

ich bin Freelancer/Selbständig im Bereich Grafik-Design (also auch in der KSK) und habe die Anfrage zur Gestaltung einer Webseite. Nun kann ich allerdings nur den grafischen Teil abdecken und die Programmierung würde ein anderer Freelancer für mich machen.

Meine Frage ist nun: Darf ich die Kosten für die Programmierung der Webseite mit in meine Rechnung nehme oder gibt das Ärger mit der KSK?

Herzlichen Dank im Voraus.

P.S. Nettes Forum – ich bin sehr begeistert.
 
Ich habe noch nie gehört, daß die KSK Rechnungen prüft.
Die wollen am Anfang ein paar Arbeitsproben und Rechnungen sehen und danach interessiert die eigentlich nur, wieviel Du im Jahr verdienst.

Da Du die Programmierleistung nur durchreichst, daran selbst nichts verdienst und Deine kreative Leistung (Design) auch mit auf der Rechnung steht, dürftest Du da auf jeden Fall auf der sicheren Seite sein.

Edit: Huch... :eek: Registriert seit: 10.2008... betont freundliches erstes Posting :suspect: Ich hoffe, Du bist der echte nordmond :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Natürlich darfst Du die Kosten für die Programmierung an den Kunden durchreichen aber Vorsicht: Wenn es eben geht, lass Deinen Kollegen die Rechnung direkt an den Kunden stellen.

Denn: Du bist abgabepflichtig durch die Rechnung, die der Webprogrammierer an Dich stellt. Und Dein Kunde ist über den vollen (!) Betrag KSK-abgabepflichtig, den Du ihm in Rechnung stellst.

Das hieße also, dass die Fremdleistung doppelt abgabepflichtig wäre.

Blöd, aber so isses ...

Schöne Grüße und viel Erfolg
kabakoeln
 
Abgabepflichtig für eine Programmierung? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen...

Wobei.. :suspect: Bei dem Verein kann man nie wissen... :D
 
Es ist leider so!

Übrigens: Selbst, wenn der Kollege nicht in der KSK ist oder beim Aufnahmeantrag gar abgelehnt wurde, und somit gar keine Leistungen KSK-seitig empfängt, besteht die Abgabepflicht.

Rechnungen prüft die KSK in der Tat nicht, das macht jetzt die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der Betriebsprüfung.
 
Hallo Fantômas, hallo kabakoeln,

vielen Dank für Eure Hilfe. Ich denke, ich weiß dann bescheid.:xsmile:

Viele Grüße
nordmond
 
Denn: Du bist abgabepflichtig durch die Rechnung, die der Webprogrammierer an Dich stellt.
Das wäre mir ebenfalls neu.
Webprogrammierung ist keine abgabepflichtige Leistung im Sinne der KSK (eigenschöpferisch, künstlerisch), taucht auch in deren Listen nicht auf.
Macht mich gerne schlau, falls es belegbar anders sein sollte.
 
Beispiel aus der Spedition: ich weiß nicht wie viel du von der Speditionsbranche verstehst, aber hier wird sehr viel weitergegeben an andere Speditionen. Also der Kunde ruft an wegen einem Transport, und wir sagen trotzdem "ja", obwohl wir kein uto mehr frei haben.

Davon steht auf der Rechnung allerdings nichts. Wir geben dem Spediteur der anstelle von uns gefahren ist eine Gutschrift.
 
Jetzt macht aber mal halblang, Freunde.
Das mit den Programmierern habe ich ja noch - wenn auch mit großen Zweifeln - irgendwie geglaubt.

Aber dass die KSK jetzt auch bei Speditionen kassiert, erscheint mir doch sehr unglaubwürdig....

Oder haste einfach vergessen, den Eingangspost zu lesen, Krizzo? :crack:
 
Das wäre mir ebenfalls neu.
Webprogrammierung ist keine abgabepflichtige Leistung im Sinne der KSK (eigenschöpferisch, künstlerisch), taucht auch in deren Listen nicht auf.
Macht mich gerne schlau, falls es belegbar anders sein sollte.

Bitte nicht mit Logik kommen :)

Ich habe gerade in einer anderen Sache mit der KSK telefoniert und bei der Gelegenheit nochmal nachgefragt (ich war mir durch Deinen Einwand auch nicht mehr so sicher ;)).

Es bleibt dabei. Die Beauftragung des Grafikers gilt eben als ein Auftrag. Auch wenn ein Teil davon Fremdkosten sind. Entweder müsse der Kunde Aufträge an beide erteilen, um nur für den Grafiker Abgabe zu zahlen. Es reicht nicht, wenn der Designer die Positionen in der Rechnung separat aufführt. Denn, so die Aussage, es sei hat als Gesamtkunstwerk zu sehen und es bleibe dem Designer überlassen, wie er das Werk schafft.

Wenn der Kunde also den Gesamtauftrag an den Designer vergibt: "Mach mir eine Website mit allem drum und dran.“, gehört die Programmierung in das Gesamtpaket.

Eine weitere Möglichkeit sei, dem Grafiker eine Vollmacht zur Erteilung von Aufträgen in Namen und auf Rechung des Kunden zu geben. Was aber im Ergebnis auch nichts anderes ist, als direkt zwei Aufträge zu vergeben.

Auf einem Seminar der Rentenversicherungsanstalt im letzten Jahr zum Thema ging es um das Beispiel einer Band, die engagiert wurde. Wenn die z.B. den Transport und Tontechnik bezahlten, müsste der Kunde am Ende auf den Gesamtbetrag abführen. Eine der ganz wenigen Ausnahmen seien z.B. Reise- und Übernachtungskosten, wenn diese denn separat in der Rechnung aufgeführt würden. Fragt mich nicht, welche Ausnahmen es sonst noch gibt ...

Grundlage dazu sei § 25 KSVG. Abzuholen hier:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/...erter/Info_01_-_Allgemeines_und_Verfahren.pdf
 
Ich habe ebenfalls gerade einen aktuellen Schriftwechsel mit der KSK zum Thema „Mehrstufige Verwertung von Leistungen“ vorliegen, begleitet von den von Dir zitierten Informationsschriften der KSK und noch ein paar weiteren. Die Sachlage, wer wegen wessen Beauftragung nun Abgaben als Verwerter zu zahlen hat, ist ja einigermaßen klar ersichtlich und nachvollziehbar.
Ich schließe mich Dir und der einzig sauberen Lösung an: Der Programmierer stellt die Rechnung direkt an den Kunden, der somit in diesem Punkt nicht als Verwerter bzw. abgabepflichtig gilt und der mittelnde Grafiker bleibt abgabenfrei.
 
Nochmals vielen Dank.

Grüße aus dem Norden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also bei mir geht es nicht um die KSK, sondern um Fremdleistungen an sich.

Ich habe nen Flyer erstellt und meine Druckerei druckt das für mich.
Die 190€ bezahle ich der Druckerei und ich stelle das dem Kunden in Rechnung.

Die Frage ist nun wie ich das in der Rechnung angebe?

Es ist für mich ja keine Betriebsausgabe, da ich die Flyer je verschicke und nicht für mich selbst habe.

Soll ich die 190€ ganz normal in Rechnung stellen, oder irgendwie als Fremdleistung deklarieren und eine Kopie der Rechnung der Druckerei beilegen?
Theoretisch könnte ich ja auch noch was draufschlagen:)

Mein Gedanke ist ja der:

Kaufe ich zb. eine externe Festplatte zur Datensicherung, dann sind das Betriebsausgaben.
Kommt ne Steuerprüfung, will der diese Festplatte sehen. Kann er ja auch denn die habe ich ja da.

Im Falle Druckerei Kosten habe ich diese Flyer ja nicht mehr da...
 
Zuletzt bearbeitet:
öhmm jetzt wird es aber diffus:rolleyes:

warum sollte der flyer keine betriebsausgabe sein ?

er ist selbstverständlich eine nebenleistung zur hauptleistung.

du erstellt den flyer und bekommst geld.fertich.

die grafikarbeit rechnest du mit 7% ab und die flyer mit 19%.
dann gibt es null probleme.

du könntest theoretisch auch beides mit 7% abrechnen, dann sollte
aber der flyer in EUR gesehen der unwesentliche teil der arbeit sein.

sonst sagt das fa: gewerbetreibend.

wenn dem nicht so wäre, was hätten fotografen mit dem filmmaterial
gemacht, als es das noch gab ?

nb: und wenn du den flyer auch drucken lässt nimmst du wohl hoffentlich
eine handling pasuchale:D
 
Tja 7%...
Ich bin offiziell Gewerbetreibender, dann sollten es wohl 19% sein...

Ich werde einfach einen Pauschalbetrag machen, der die Erstellung des Flyers und die Druckkosten beinhaltet und hau 19 % drauf...
 
Zuletzt bearbeitet:
manomann...bin ich froh mit der ksk nix am hut zu haben.
ist ja fürchterlich!

kleiner idee noch:
wenn der flyer für dich wäre (eigenwerbung, mailing o.ä.) und du die lieferung des flyers in deiner rechnung an den kunden nicht offziell und konkret aufführst, dann isses auf jeden fall eine betriebsausgabe für dich.
und beim kunden draufschlagen kannst du auf diese weise auch noch (rechnung über "die konzeption und gestaltung eines flyers" o.ä.)
dem kunden isses doch schnuppe, wie die rechnung formuliert ist.…

was de abgabe-richtlinien an die ksk angeht, halt ich kmich mal vornehm zurück.
 
Tja 7%...
Ich bin offiziell Gewerbetreibender, dann sollten es wohl 19% sein...

Ich werde einfach einen Pauschalbetrag machen, der die Erstellung des Flyers und die Druckkosten beinhaltet und hau 19 % drauf...


Hi Mondmann!

Du schreibst einfach die Druckkosten als Fremdleistungs-Posten in deine
Rechnung rein (du kannst "laut Rechnung vom ..." anfügen, dann wissen
die, dass du nichts draufgeschlagen hast).

Natürlich ohne die MwSt., denn die haust du ja unten wieder drauf.

Die Druck-Rechnung hebst du ja als Beleg sowieso auf.

Grüße!
MacEnroe


P.S: MwSt.-Beträge von 7% und 19% sollte man in einer Rechnung nicht
mischen. Hatte ich auch schon gemacht, aber das überfordert so manchen
Kunden bzw. Steuerberater. ;)
 
P.S: MwSt.-Beträge von 7% und 19% sollte man in einer Rechnung nicht
mischen. Hatte ich auch schon gemacht, aber das überfordert so manchen
Kunden bzw. Steuerberater. ;)


Hm..also dann die Flyererstellung auch mit 16%?
 
Hm..also dann die Flyererstellung auch mit 16%?

Ich richte mich nach dem Haupt-Anteil der Leistungen.

Die Druckkosten bei einem Flyer (meist wesentlich geringer als die
Gestaltung) schreibe ich die netto in die Rechnung mit rein. Unten
dann für alles 7% MwSt.

Bei größeren Firmen, wenn höhere Druckkosten dazu kommen, nehme
ich einfach alles zu 19% MwSt.

– alle Hinweise ohne Gewähr :D


Grüße,

MacEnroe
 
Okodoki;-)
 
Zurück
Oben Unten