Frage zu Bildrechten

Ob du (oder der Porträtierte oder seine Eltern) nach deinem Rechtsgefühl eine Präsentation zählen lassen würde, ist ebenfalls unerheblich, solange der Gesetzgeber da eine andere Meinung hat.

das ist richtig - mein Rechtsgefühl muss nichts mit dem eigentliche Recht zu tun haben.

Danke für Deine Ausführungen.
 
so lange die Bilder nicht veröffentlicht wurden (und davon kann ich vom TE nichts lesen), sehe ich da kein rechtliches Problem

Es ist ein Problem und der Fotograf steht auf dünnem Eis, wenn er sagt er darf fotografieren und nur nicht veröffentlichen...(ein knappes Beispiel- die Veranstaltung findet nicht auf öffentlichen Boden statt- hier ragt das Recht eines Dritten hinein-> Hausrecht und die Entscheidung, wer überhaupt fotografieren darf, unabhängig von den Rechten Dritter-> Persönlichkeitsrechte); dazu gibt es feine Bücher, allein zum Thema Fotorecht, hier ein Beispiel (@Admins: wenn nicht gewünscht, bitte Verlinkung löschen)

Es ist etwas anderes, wenn Gruppen fotografiert werden, Oberlandesgerichte haben sich in der Vergangenheit durchaus damit beschäftigt, ab welcher Gruppengröße das "Recht am eigenen Bild" zurücktreten muß...

Abgesehen davon, die laienhafte Arbeitsweise stößt auf- wenn ich auf Veranstaltungen bin, finden Aufnahmen nicht statt wenn ich von Dritten höre daß es diesbezüglich kein Einverständnis gibt, bei Gruppenbildern bitte ich freundlich etwaige Wackelkandidaten aus dem Bild heraus- das ist einfach und höflich. Bei Kindern ist es m.E. ein Unding (und rechtlich klar formuliert !), ohne Einverständnis der Eltern loszulegen. Schulen/Einrichtungen können sich nicht herauslehnen und festlegen, was gemacht wird und was nicht- es ist verständlich daß man nach einem Rahmen sucht, der den unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung trägt. Das wäre aber einfach zu kommunizieren, ein Gruppenbild je Mannschaft oder Klasse/Schule, alles weitere nach dem individuellen Einverständnis der Eltern.
Ein Fotograf, wäre entsprechend auszuwählen- wer diese kleinen Schritte des Rechts nicht kennt/beachtet/schlicht ignoriert ist fehl am Platz.
 
Oh man, das ist mal wieder ein Beispiel dafür, dass man sich Probleme machen kann, wo man eigentlich keine hat ...
... und dann kommt da noch der Mann hinterm Mond hervor mit seinem linksgestrickten Weltbild, wonach Geld verdienen per se unanständig ist.
Um es aus der Sicht eines erfahrenen "Rechtsverdrehers" noch einmal zusammenfassen: Ich darf im öffentlichen Raum so gut wie alles und jeden fotografieren - ob ich damit eine Gewinnerzielungsabsicht verbinde oder nicht ist egal.
Wenn Personen und z.B. Gebäude als Beiwerk zu einem Bild erscheinen, also nicht gezielt als solche veröffentlicht werden, ist auch das Recht am eigenen Bild nicht tangiert, weder durch die Aufnahme noch durch die Veröffentlichung, es sei denn, durch die Art der Abbildung oder der Art der Veröffentlichung ergibt sich eine Beeinträchtigung (z.B. Abbildung in (objektiv) peinlicher Situation oder Veröffentlichung in einem nicht zumutbaren Kontext). Auch hier ist Gewinnerzielungsabsicht erst einmal unerheblich.
Im privaten Raum ist das anders, da bedarf ich der Genehmigung desjenigen, in dessen privaten Raum ich die Aufnahmen mache - die kann aber auch konkludent (durch schlüssiges Verhalten) erteilt werden.
In dem vom TE geschilderten Fall ist es etwas grenzwertig. Fußballspiele und -turniere finden zwar auf "privatem" Grund statt, der Zugang durch die Öffentlichkeit ist aber meist gewollt. Wenn ich also als Zuschauer ein solches Turnier besuche und nichts anderes gesagt ist, darf ich auch das Geschehen dort fotografieren. Hier hat der Fotograf aber wohl mehr gemacht als Fotos vom Geschehen, bei dem die abgebildeten Personen nur Beiwerk sind, nämlich wahrscheinlich Mannschaftsfotos und eben Portraitfotos. Die kriegt er aber nur hin, wenn die Mannschaften und Spieler sich zum jeweiligen Bild aufstellen. Tun sie das, liegt darin wahrscheinlich eine konkludente Zustimmung zur Aufnahme, nicht aber ohne weiteres zur Veröffentlichung. Dazu bedarf es bei dieser Art von Fotos der ausdrücklichen Zustimmung der jeweils Abgebildeten, bei Mannschaften also aller Spieler. Auch das ist wieder von der Frage der Gewinnerzielungsabsicht unabhängig!
Also, wenn der Verein nicht durch die Platzordnung oder andere Regelungen das Fotografieren explizit ausgeschlossen hat - wie es z.B. die Stadionordnungen der meisten Bundesligaverein regeln - durfte der gute Fotograf dort seine Bilder vom allgemeinen Geschehen schießen und darf sie auch veröffentlichen; für die gezielten Bilder der Mannschaften und Spieler liegt in deren Teilnahme an dem Foto sehr wahrscheinlich die konkludente Zustimmung dazu.
Wenn der Fotograf die Fotos jetzt den jeweiligen Abgebildeten zeigt, um sie ihnen zum Kauf anzubieten, ist das keine Veröffentlichung i.S.d. Urheberrechts oder im Sinne des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (dem das Recht am eigenen Bild entspringt), auch wenn er damit - pfui Teufel - Gewinn erzielen will.
Erst wenn er diese Bilder einem unbestimmten Kreis zugänglich macht, z.B. im Internet, veröffentlicht er sie und bedarf dazu der Zustimmung der jeweiligen Abgebildeten - übrigens auch dann, wenn er damit keine Gewinnerzielungsabsicht verbindet.
Alles klar?
P.S.: Geld verdienen oder "Gewinn erzielen" ist in Deutschland (noch) nicht verboten!
 
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