Oh man, das ist mal wieder ein Beispiel dafür, dass man sich Probleme machen kann, wo man eigentlich keine hat ...
... und dann kommt da noch der Mann hinterm Mond hervor mit seinem linksgestrickten Weltbild, wonach Geld verdienen per se unanständig ist.
Um es aus der Sicht eines erfahrenen "Rechtsverdrehers" noch einmal zusammenfassen: Ich darf im öffentlichen Raum so gut wie alles und jeden fotografieren - ob ich damit eine Gewinnerzielungsabsicht verbinde oder nicht ist egal.
Wenn Personen und z.B. Gebäude als Beiwerk zu einem Bild erscheinen, also nicht gezielt als solche veröffentlicht werden, ist auch das Recht am eigenen Bild nicht tangiert, weder durch die Aufnahme noch durch die Veröffentlichung, es sei denn, durch die Art der Abbildung oder der Art der Veröffentlichung ergibt sich eine Beeinträchtigung (z.B. Abbildung in (objektiv) peinlicher Situation oder Veröffentlichung in einem nicht zumutbaren Kontext). Auch hier ist Gewinnerzielungsabsicht erst einmal unerheblich.
Im privaten Raum ist das anders, da bedarf ich der Genehmigung desjenigen, in dessen privaten Raum ich die Aufnahmen mache - die kann aber auch konkludent (durch schlüssiges Verhalten) erteilt werden.
In dem vom TE geschilderten Fall ist es etwas grenzwertig. Fußballspiele und -turniere finden zwar auf "privatem" Grund statt, der Zugang durch die Öffentlichkeit ist aber meist gewollt. Wenn ich also als Zuschauer ein solches Turnier besuche und nichts anderes gesagt ist, darf ich auch das Geschehen dort fotografieren. Hier hat der Fotograf aber wohl mehr gemacht als Fotos vom Geschehen, bei dem die abgebildeten Personen nur Beiwerk sind, nämlich wahrscheinlich Mannschaftsfotos und eben Portraitfotos. Die kriegt er aber nur hin, wenn die Mannschaften und Spieler sich zum jeweiligen Bild aufstellen. Tun sie das, liegt darin wahrscheinlich eine konkludente Zustimmung zur Aufnahme, nicht aber ohne weiteres zur Veröffentlichung. Dazu bedarf es bei dieser Art von Fotos der ausdrücklichen Zustimmung der jeweils Abgebildeten, bei Mannschaften also aller Spieler. Auch das ist wieder von der Frage der Gewinnerzielungsabsicht unabhängig!
Also, wenn der Verein nicht durch die Platzordnung oder andere Regelungen das Fotografieren explizit ausgeschlossen hat - wie es z.B. die Stadionordnungen der meisten Bundesligaverein regeln - durfte der gute Fotograf dort seine Bilder vom allgemeinen Geschehen schießen und darf sie auch veröffentlichen; für die gezielten Bilder der Mannschaften und Spieler liegt in deren Teilnahme an dem Foto sehr wahrscheinlich die konkludente Zustimmung dazu.
Wenn der Fotograf die Fotos jetzt den jeweiligen Abgebildeten zeigt, um sie ihnen zum Kauf anzubieten, ist das keine Veröffentlichung i.S.d. Urheberrechts oder im Sinne des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (dem das Recht am eigenen Bild entspringt), auch wenn er damit - pfui Teufel - Gewinn erzielen will.
Erst wenn er diese Bilder einem unbestimmten Kreis zugänglich macht, z.B. im Internet, veröffentlicht er sie und bedarf dazu der Zustimmung der jeweiligen Abgebildeten - übrigens auch dann, wenn er damit keine Gewinnerzielungsabsicht verbindet.
Alles klar?
P.S.: Geld verdienen oder "Gewinn erzielen" ist in Deutschland (noch) nicht verboten!