Frage zu Bildrechten

HuHaHanZ

HuHaHanZ

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Hallo,

ich habe da mal eine Frage an die Fotoprofis hier:

Ich war am Wochenende mit unserer Fussballmannschaft auf einem Turnier, alle Kinder Jahrgang 2008. Auf dem Turnier lief dann jemand mit einer Kamera rum und alle Mannschaften fotografiert und von jedem Kind eine Portraitaufnahme gemacht. Das dürften ca. 120 Kinder gewesen sein. Diese Bilder konnte man dann später zu recht ordentlichen Preisen kaufen.

Ist das eigentlich so in Ordnung, oder hätte man vorher um Erlaubnis bitten müssen? In den Turnierbedingungen stand nichts davon.

Danke und Gruß
 
Hm, das ganze ist schon sehr sehr fragwürdig und mit ziemlicher Sicherheit nicht rechtlich einwandfrei.
Die Kinder sind minderjährig, von daher hätten die Eltern ihre Erlaubnis geben müssen. Man müsste also herausbekommen, ob die Eltern ihr Einverständnis im Vorfeld dazu gegeben haben, vielleicht steht ja auch sowas in dem Vertrag, den sie mit dem Verein eingegangen sind. All das, gilt es zu prüfen.
 
Nein das steht nicht drin, da ich selber Trainer bei einem der Vereine bin, kann ich das mit grosser Sicherheit sagen. Zumal diese Bilder ja dann auch käuflich von jedem erworben werden konnten (10x13 für knapp 11€). Ich habe eben nochmal extra die Turniereinladung gelesen, dort wird nirgendwo darauf hingewiesen oder um eine Erlaubnis gebeten. In der Satzung steht da auch nichts von....
 
Dann sollten die Kinder bzw. die Eltern dazu befragt werden, ob diese ihr Einverständnis, möglichst schriftlich, dazu gegeben haben. Wenn nicht, dann sollte man den Fotografen fragen, ob er eine Erlaubnis dazu besitzt. Je nach Antwort, sollte man dann weitere Schritte einleiten.
 
Hallo,

ich habe da mal eine Frage an die Fotoprofis hier:

Ich war am Wochenende mit unserer Fussballmannschaft auf einem Turnier, alle Kinder Jahrgang 2008. Auf dem Turnier lief dann jemand mit einer Kamera rum und alle Mannschaften fotografiert und von jedem Kind eine Portraitaufnahme gemacht. Das dürften ca. 120 Kinder gewesen sein. Diese Bilder konnte man dann später zu recht ordentlichen Preisen kaufen.

Ist das eigentlich so in Ordnung, oder hätte man vorher um Erlaubnis bitten müssen? In den Turnierbedingungen stand nichts davon.

Danke und Gruß

Verboten.
 
Der Schul- oder Kindergartenfotograf macht es doch auch nicht anders. Da hab ich mich auch schon immer gefragt, ob das alles so seine rechtliche Ordnung hat.
 
Im Kindergarten haben wir dazu eine Erlaubnis vorgelegt bekommen, da die das sonst nicht dürfen.
 
Meine Meinung: Warum hast du dir den Typen nicht sofort geschnappt: :suspect:

»Wer hat Ihnen das Fotografieren erlaubt? Nennen sie den Namen des Verantwortlichen aus dem Verein!«

Jetzt, Tage später, kommst du ins Grübeln und lässt hier nachfragen, ob du dem frechen Fotografen nachträglich am Zeug flicken kannst?
 
Ich frage weil mir das fragwürdig vorkommt, nicht um ihm irgendwas ans Zeug zu flicken. Das ist ein völlige Fehlannahme deinerseits. Und nur weil mir das einen Tag später in den Sinn kommt ist es noch lange nicht richtig oder egal oder sonst was. Wer sagt das ich nicht bereits nachgefragt habe? Das habe ich, nur ist es so das sich die Veranstalter über so etwas nur selten Gedanken machen, daher könnte meine Frage ja auch dazu dienen solche "Fehler" in Zukunft zu vermeiden. Aber darum geht es eigentlich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin jetzt kein Jurist, daher ist meines nur eine Laienmeinung, aber ich denke, was er dort tat, war rechtlich korrekt. Das Erstellen von Bildern fremder Personen ist auch ohne deren Erlaubnis gestattet, lediglich die Veröffentlichung bedarf einer Zustimmung. Wenn er die Bilder an die Eltern verkauft, ist das keine Veröffentlichung. In das Internet hätte er die Bilder nicht einstellen dürfen.

Der Hausherr (in diesem Falle der einladende Verein) hätte ihm das Fotografieren untersagen können mit Verweis auf das Hausrecht. Andere Teilnehmer des Tuniers könnten das Fotografieren aber nicht untersagen, da sie kein Hausrecht haben.

Szenen vom Spiel hätte er - mit Zustimmung des Hausherrn - sogar veröffentlichen dürfen, wenn man davon ausgeht, dass das Tunier eine öffentliche Veranstaltung war. Der Reporter von der Zeitung macht so etwas ja auch.
 
Der Hausherr (in diesem Falle der einladende Verein) hätte ihm das Fotografieren untersagen können mit Verweis auf das Hausrecht.

Genau darauf bezog sich mein Hinweis auf die direkte Befragung des Fotografen.

Hatte der Verein (ein Vorstand des Vereins?) dem Fotografen die Erlaubnis zum Fotografieren auf dem Vereinsgelände erlaubt?

In diesem Falle war HuHaHanz (ein Trainer) einfach nur nicht informiert worden :Pfeif: und der pöhse Persönlichkeitsrechtsfotoverbrecher muss von seinem Verein legitimiert werden.

-
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich denke auch, wenn hier keine Genehmigung vorlag, dann ist das nicht korrekt. Und wer Bilder (Portrait) macht braucht auf jeden Fall eine Erlaubnis. Vom Turnier so Bilder machen ist möglich, dann aber auch nur privater Natur. Was da war , lief auf gewerblich hinaus.
Bin auch kein Jurist, daher stellt das hier meine Meinung dar.
 
Ich fasse es echt - natürlich muss man dem Typ sofort ans Bein pissen, immerhin hat er was gemacht, was die anderen dort offenbar nicht zustande gebracht haben - gute Bilder von der Bande. Anstatt froh zu sein, muss man, typisch deutsch, gleich wieder die Keule rausholen....
 
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Die Thematik nennt sich "Recht am eigenen Bild". Auf Wikipedia gibt es einen Artikel dazu. Es ist meines Wissens nach so, dass Personen des Zeitgeschehens ohne Erlaubnis fotografiert werden dürfen und die Bilder auch veröffentlicht werden können. Dies ist aber hier nicht gegeben.
 
Du wirfst Fotografiert-Werden und Veröffentlichen in einen Topf. Das ist bestenfalls halbrichtig.
Was unklar zu sein scheint: darf man gewerbliche Fotos machen ohne ausdrückliche Genehmigung seitens des Hausherrn. Bei privaten ist klar, daß man sie machen darf (natürlich mit den Einschränkungen bei der Veröffentlichung), solange der Hausherr nicht ausdrücklich widerspricht, bei gewerblichen scheint mir das nicht so klar - ich kann ja auf dem Sportgelände auch nicht einfach Würstchen verkaufen.
 
Die Thematik nennt sich "Recht am eigenen Bild". Auf Wikipedia gibt es einen Artikel dazu. Es ist meines Wissens nach so, dass Personen des Zeitgeschehens ohne Erlaubnis fotografiert werden dürfen und die Bilder auch veröffentlicht werden können. Dies ist aber hier nicht gegeben.
Stimmt, das ist hier nicht gegeben, die Bilder sind nämlich nicht veröffentlicht worden;) . Die Bilder sind (im Prinzip) nur dem Porträtierten oder dessen Eltern gezeigt worden, daher liegt keine Veröffentlichung vor und das Recht am eigenen Bild greift nicht.
 
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Stimmt, das ist hier nicht gegeben, die Bilder sind nämlich nicht veröffentlicht worden;) . Die Bilder sind (im Prinzip) nur dem Porträtierten oder dessen Eltern gezeigt worden, daher liegt keine Veröffentlichung vor und das Recht am eigenen Bild greift nicht.

kann ich nicht glauben solange damit Geld verdient wird
 
so lange die Bilder nicht veröffentlicht wurden (und davon kann ich vom TE nichts lesen), sehe ich da kein rechtliches Problem (auch wenn ich die Vorgehensweise irgendwie unschön finde). Ist halt ein Angebot, da muss jeder selber wissen, ob ihm so ein kleiner Abzug 11€ wert sind :)
 
Ist halt ein Angebot, da muss jeder selber wissen, ob ihm so ein kleiner Abzug 11€ wert sind :)

das würde ich nur zählen lassen wen hier keine Gewinnabsicht hinter stehen würde. Diese ist aber ganz offensichtlich vorhanden, egal ob das ganze ganz öffentlich oder halb-öffentlich (nur im Rahmen der Klasse/Schule/Dorfes/etc.) ist.
 
Für die rechtliche Bewertung, ob eine unzulässige Veröffentlichung vorliegt, ist eine etwaige Gewinnabsicht ohne Bedeutung.
Eine Präsentation unter vier Augen mit Gewinnabsicht (so wie hier) ist keine Veröffentlichung und damit erst mal erlaubt (außer der Hausherr ..., siehe oben, hatten wir schon).
Eine öffentliche Präsentation eines Porträts ohne Gewinnabsicht (z. B. Bild im Mac-User-Forum posten) ist ohne Zustimmung des Porträtierten nicht gestattet.

Ob du (oder der Porträtierte oder seine Eltern) nach deinem Rechtsgefühl eine Präsentation zählen lassen würde, ist ebenfalls unerheblich, solange der Gesetzgeber da eine andere Meinung hat.

Der Sinn des Rechts am eigenen Bildes ist, dass man in der Entfaltung seiner Persönlichkeit nicht durch unerwünschte Veröffentlichungen eingeschränkt werden soll. Zum Beispiel möchte man keine dummen Kommentare von jedem hören, nur weil ein Bild einen in einer unglücklichen Position zeigt. Oder man möchte keine Fragen vom Ehepartner kriegen, warum man mit wem im Restaurant/Schwimmbad/Woauchimmer war, obwohl man nur ein paar Stunden mit seiner besten Freundin quatschen wollte. All dies ist völlig unabhängig davon, ob ein Bild mit oder ohne Gewinnabsicht veröffentlicht wurde.
 
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