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Quotenangsthase
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Hallo,
hätte mal an die Technik-Informierten (bzw. Garantie-Jura Experten ) von euch eine Frage:
Vor ca. 9 Monaten ist mir durch ein Versehen eine kleine Menge Cola über mein MacBook gelaufen. Habe das Gerät direkt abgeschaltet und alle stromführenden Komponenten entfernt und das Gerät anschließend bei meinem Händler abgegeben um es zu überprüfen bzw. zu reinigen.
Dies erfolgte, das Gerät funktionierte anschließend tadellos, abgesehen von ein paar Tasten auf der Tastatur, die ein wenig hingen, aber als solches kein Problem. Die Reinigung erfolgte damals kostenlos, ein Eindringen von Flüssigkeit wurde festgestellt. Das Ganze wurde als Kulanzfall gewertet und war anscheinend (zumindest laut dem Computersystem) mit keinem Garantieverlust verbunden.
Letzte Woche (nebenbei bemerkt ca. 1 woche vor dem Ablauf der Garantie) ist das Gerät von der einen zur anderen Sekunde ausgegangen und gibt seitdem kein Mucks mehr von sich. Hab das Gerät wiederum beim Händler abgegeben. Am Mittwoch dann der Anruf, dass das Logic-Board defekt sei, da eigedrungene Flüssigkeit wohl zu einem Kurzschluss geführt hat usw. usw. . Also auf jeden Fall kein Garantiefall, ergo Totalschaden.
Jetzt meine Überlegung:
Da ich damals explizit den Auftrag zur Reinigung des Gerätes gegeben hatte, der Schaden bekannt war und trotzdem kein Einfluss auf meine Garantie angemerkt wurde (beim abgeben bestätigte man mir nochmals, dass die Garantie nach wie vor gelte) glaube ich, dass es sich trotzdem um einen Garantiefall handelt, da entweder die Reinigung nicht ordentlich ausgeführt wurde (kann mir trotzdem nur schwer vorstellen, dass nach 9 Monaten damit noch etwas passieren kann. Platinen werden heutzutage eigentlich mit einer Schutzschicht überzogen oder?) oder aber, dass das Logicboard unabhängig von der ganzen Sache kaputt gegangen ist (ist ja ein bekanntes Problem) und es sich deshalb erst recht um einen Garantiefall handelt.
Oder sehe ich die Sache komplett verkehrt?
Ein Bekannter von mir ist Techniker für Großdruck- und Kopiergeräte und hat mir meine Sicht der Dinge so bestätigt, da es sich entweder um eine schlampig ausgeführte Reperatur oder um einen Garantiefall handelt und für beides kann ja nicht ich zur verantwortung gezogen werden.
Würde mich über eure Meinung freuen.
Lg
Flo
hätte mal an die Technik-Informierten (bzw. Garantie-Jura Experten ) von euch eine Frage:
Vor ca. 9 Monaten ist mir durch ein Versehen eine kleine Menge Cola über mein MacBook gelaufen. Habe das Gerät direkt abgeschaltet und alle stromführenden Komponenten entfernt und das Gerät anschließend bei meinem Händler abgegeben um es zu überprüfen bzw. zu reinigen.
Dies erfolgte, das Gerät funktionierte anschließend tadellos, abgesehen von ein paar Tasten auf der Tastatur, die ein wenig hingen, aber als solches kein Problem. Die Reinigung erfolgte damals kostenlos, ein Eindringen von Flüssigkeit wurde festgestellt. Das Ganze wurde als Kulanzfall gewertet und war anscheinend (zumindest laut dem Computersystem) mit keinem Garantieverlust verbunden.
Letzte Woche (nebenbei bemerkt ca. 1 woche vor dem Ablauf der Garantie) ist das Gerät von der einen zur anderen Sekunde ausgegangen und gibt seitdem kein Mucks mehr von sich. Hab das Gerät wiederum beim Händler abgegeben. Am Mittwoch dann der Anruf, dass das Logic-Board defekt sei, da eigedrungene Flüssigkeit wohl zu einem Kurzschluss geführt hat usw. usw. . Also auf jeden Fall kein Garantiefall, ergo Totalschaden.
Jetzt meine Überlegung:
Da ich damals explizit den Auftrag zur Reinigung des Gerätes gegeben hatte, der Schaden bekannt war und trotzdem kein Einfluss auf meine Garantie angemerkt wurde (beim abgeben bestätigte man mir nochmals, dass die Garantie nach wie vor gelte) glaube ich, dass es sich trotzdem um einen Garantiefall handelt, da entweder die Reinigung nicht ordentlich ausgeführt wurde (kann mir trotzdem nur schwer vorstellen, dass nach 9 Monaten damit noch etwas passieren kann. Platinen werden heutzutage eigentlich mit einer Schutzschicht überzogen oder?) oder aber, dass das Logicboard unabhängig von der ganzen Sache kaputt gegangen ist (ist ja ein bekanntes Problem) und es sich deshalb erst recht um einen Garantiefall handelt.
Oder sehe ich die Sache komplett verkehrt?
Ein Bekannter von mir ist Techniker für Großdruck- und Kopiergeräte und hat mir meine Sicht der Dinge so bestätigt, da es sich entweder um eine schlampig ausgeführte Reperatur oder um einen Garantiefall handelt und für beides kann ja nicht ich zur verantwortung gezogen werden.
Würde mich über eure Meinung freuen.
Lg
Flo