Fehler im Vertrag?

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nightcoding

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Hi Leute,

ich hab seit gestern einen neuen Vertrag hier liegen, doch irgendwas scheint da nicht zu stimmen. Folgender Auszug:

Sollte der Auftraggeber auf Grund von Leistungen, die vom Auftragnehmer ( = ich) erbracht wurden, in Haftung genommen werden, so verpflichtet sich der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber, diesen von derlei Haftung freizustellen.

Sind hier nicht Auftragnehmer und Auftraggeber vertauscht? Es geht ja darum, wenn jemand den Kunden ( = mein Auftraggeber) verklagt, ich dafür nicht belangt werden kann, oder sehe ich das falsch?

Danke & viele Grüße
Martin
 
Ich würde das so verstehen, dass dann eben DU belangt wirst, das ist Sinn der Sache, bei mir ähnlich formuliert.
 
Ich würde das so verstehen, dass dann eben DU belangt wirst, das ist Sinn der Sache, bei mir ähnlich formuliert.

Klingt logisch, so hab ich das noch gar nicht gesehen. Das wäre übel. Das würde bedeutet, wenn jemand anhand meines Features den OnlineShop auslesen kann und tausende von Adressen bekommt, ich den Schaden bzw. den finanziellen Ruin habe.

Puh, muss ich mir in dem Fall also nochmal überlegen.
 
Das wurde ja auch vom Auftraggeber vorgeschlagen, nicht? Oder von dessen Anwalt.
 
Hi Leute,

ich hab seit gestern einen neuen Vertrag hier liegen, doch irgendwas scheint da nicht zu stimmen. Folgender Auszug:



Sind hier nicht Auftragnehmer und Auftraggeber vertauscht? Es geht ja darum, wenn jemand den Kunden ( = mein Auftraggeber) verklagt, ich dafür nicht belangt werden kann, oder sehe ich das falsch?

Danke & viele Grüße
Martin

Nein. Dieser Satz besagt, dass Du die Haftung übernimmst, wenn Dein Kunde aufgrund Deiner Leistung in Haftung genommen werden soll.
 
Das muss kein Fehler im Vertrag sein, entscheidend ist doch, was wirtschaftlich von den Parteien gewollt ist.

Du hättest gerne, dass der Auftraggeber für Folgen haftet, die aufgrund deiner Leistungen eintreten können.

Während die vorliegende vertragliche Regelung deine Einstandspflicht (also Haftungsfreihaltung für den Auftraggeber) für die Folgen vorsieht, die aufgrund deiner Leistungen eintreten können.

Vereinfacht gesagt möchte der Auftraggeber sich einfach dahingehend absichern, dass wenn aufgrund deiner Leistungen ein Schaden entsteht und er für diesen Schaden haftbar gemacht wird, du letztendlich den Schadensersatz wirtschaftlich zu tragen hast.

Ob ihr eine solche Regelung beibehalten wollt oder auch nicht, ist reine Verhandlungssache.
 
Das wurde ja auch vom Auftraggeber vorgeschlagen, nicht? Oder von dessen Anwalt.

Richtig, kommt von einem großen mittelständischen Unternehmen, für das ich in Zukunft einige Dinge am OnlineShop ändern soll. Das Problem, das ich da sehe ist einfach, dass die sehr gute Anwälte und viel Geld haben und mich somit schnell in die Scheiße reiten könnten, was ich persönlich nicht glaube, da es eigentlich ein gutes Verhältnis ist, aber Vertrauen ist, Kontrolle ist besser. Daher auch der Vertrag, bisher lief es ohne.


Grundsätzlich ist die Passage schon vollkommen in Ordnung. Ich mein, wenn ich eine Leistung in Auftrag gebe, der Mist abliefert und ich diesen Mist dann zahlen soll, würde ich das auch nicht wollen. Aus Sicht des AG also vollkommen legitim. In diesem Fall sehr ich das aber sehr skeptisch.

Wie handhabt ihr das im Regelfall?
 
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