N
nightcoding
Aktives Mitglied
Thread Starter
- Dabei seit
- 31.03.2008
- Beiträge
- 1.104
- Reaktionspunkte
- 65
Hi Leute,
ich hab seit gestern einen neuen Vertrag hier liegen, doch irgendwas scheint da nicht zu stimmen. Folgender Auszug:
Sind hier nicht Auftragnehmer und Auftraggeber vertauscht? Es geht ja darum, wenn jemand den Kunden ( = mein Auftraggeber) verklagt, ich dafür nicht belangt werden kann, oder sehe ich das falsch?
Danke & viele Grüße
Martin
ich hab seit gestern einen neuen Vertrag hier liegen, doch irgendwas scheint da nicht zu stimmen. Folgender Auszug:
Sollte der Auftraggeber auf Grund von Leistungen, die vom Auftragnehmer ( = ich) erbracht wurden, in Haftung genommen werden, so verpflichtet sich der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber, diesen von derlei Haftung freizustellen.
Sind hier nicht Auftragnehmer und Auftraggeber vertauscht? Es geht ja darum, wenn jemand den Kunden ( = mein Auftraggeber) verklagt, ich dafür nicht belangt werden kann, oder sehe ich das falsch?
Danke & viele Grüße
Martin