.mac schrieb:
auch wenn das jetzt so aussieht, als wenn ich drauf rumreiten will (sorry) - die gewährleistung ergibt sich aus einem kaufvertrag und ist an diesen gebunden, nicht an ein gerät.
kann natürlich sein, dass man mir bei der ihk völligen quatsch erzählt hat, aber ohne gegenbeweise glaub ich denen erstmal
Ja, ist an sich richtig, nur dass Gerät dass ursprünglich gekauft wurde, existiert nicht mehr, es wurde aus Kulanzgründen, von Apple gegen ein anderes ausgetauscht, da dies nicht im Rahmen der Gewährleistung erfolgte, sonder der Garantie, ist der Händler damit aussen vor, da er für dieses Gerät keine Sachmängelhaftung zu tragen hat, er hat dieses Gerät nie an den Endkunden verkauft, aus diesem Grund kann auch nicht vermutet werden, was bei der Gewährleistung ausschlaggebend ist, dass der Mangel bereits zu Anfang im Keim vorhanden war, denn das Gerät ist nicht mehr das Gerät, dass der Händler seinem Endkunden vekauft hat.
Der richtige Weg wäre hier gewesen, erst zum Händler zu gehen, der Händler ist der Ansprechpartner bei der Gewährleistung, nur er istt dem Endkunden gegenüber verpflichtet, niemand sonst.
Wenn der Händler dann gesagt hätte, wenden sie sich doch an den Hersteller, im Rahmen der Gewährleistung, dann wäre das auch wieder OK gewesen, dann hätte der Hersteller, als Erfüllungsgehilfe des Händlers gehandelt, und die Gewährleistung wäre erhalten geblieben.
Aber einfach zum Hersteller zu gehen, und nicht erst zum Händler, und sich dann auch noch ein anderes Gerät geben zu lassen, war der falsche Weg, dadurch hat er seine Gewährleistungsansprüche verloren.
Und damit sein Recht verloren, nach 3 erfolglosen Nachbesserungsversuchen, sein Geld zurückverlangen zu können.
Jetzt muss er es halt bis in alle Ewigkeit reparieren lassen, da führt kein Weg daran vorbei, oder solange bis Apple irgendwann auch keine Lust mehr hat.