Einkauf von Bildmaterial als Freiberufler Grafik

Al Terego

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Moin zusammen.

Auf Grund einer aktuellen Jobanfrage an mich eine für mich sehr wichtige Frage an die Grafik-Freiberufler unter Euch mit kurzer Schlderung des Sachverhalts:

In Flyern und Werbematerial eines potenziellen Kunden werden Bilder gezeigt (Sport, Familie, Lifestyle …).
Dieses Bildmaterial wird üblicherweise bei Bildagenturen eingekauft (ZEFA, corbis, gettyimages …), die nach Auflage und Einsatzzweck berechnen.
Wenn ich bis jetzt Bildmaterial einkaufte, habe ich es so gehandhabt, dass ich (wie bei meinen Druckjobs) nur Vermittler war, die Rechnung der Bildagentur also direkt an den Kunden ging.
Wenn ich nun selber Bildmotive für die Erstellung von Werbemitteln einkaufe, dem Kunden weiterberechne (im Optimalfall mit Gewinnspanne), so ist dies in meinem Berufsfeld eine gängige Praxis. Nur:

Gefährde speziell ich gegenüber dem Finanzamt meinen Status als Freiberufler, wenn ich so verfahre? Trete ich dann nicht „zu gewerblich“ auf?

Wie die Künstlersozialkasse das sieht, da bin ich mir nicht so ganz sicher, werde mich aber parallel erkundigen, ohne möglichst schlafende Hunde zu wecken.

Dass es Unterschiede bei der Auslegung von Amt zu Amt gibt, ist sicherlich unbestritten. Es würde mich dennoch freuen, Eure Meinungen und Erfahrungen dazu zu lesen.

Dank und besten Gruß, Al
 
Meine Meinung: Der Einkauf von Nutzungsrechten entspricht dem Einkauf von anderen Materialien, wie Papieren oder Tinten oder auch Schriften, die alle zur Herstellung deiner Werke nötig sind.
Wenn in einer Ausstellung oder einer Lesung auch Videos oder Musik abgespielt werden, müssen auch dafür Nutzungsrechte gezahlt werden.

Das ist etwas anderes als gewerbliche Jobs wie das Drucken oder Reprofotografie in Rechnung zu stellen.
 
sobald du die bilder deinem kunden weiterverkaufst (evtl. mit marge) bist du wiederverkäufe und somit im metier der gewerbetreibenden.
gleiches passiert ja auch, wenn du agentur-fee auf die produktionskosten drauf legst. als freiberufler (ohne gewerbeschein) darfst du das eigentlich nicht.

wieso behälst du die praktik der vermittlung nicht bei?
 
Ich lasse von so etwas grundsätzlich die Finger.

Auch, wenn die Aussicht auf eine kleine Gewinnspanne manchmal
sicherlich verlockend ist, meinen Status als Freiberufler (und damit
Nicht-Gewerbesteuerpflichtiger) will ich damit nicht aufs Spiel setzen.

Ich vermute, wenn Du erst mal beim FA als Gewerbetreibender
registriert bist, ist es sehr schwer, da wieder raus zu kommen...

Wenn Du also nicht gerade Monster-Gewinnspannen durch o.g. Praxis
erzielst, würde ich Dir empfehlen, es beim alten Prozedere zu belassen.

Gruß
Ollo
 
converter schrieb:
sobald du die bilder deinem kunden weiterverkaufst (evtl. mit marge) bist du wiederverkäufe und somit im metier der gewerbetreibenden.

Aber er verkauft doch nicht die Bilder weiter, sondern erteilt nur ein beschränktes Nutzungsrecht daran. Das ist doch kein Gewerbe. Also ich selbst nutze Fotos/Grafiken aus verschiedenen Kollektionen, auf die ich lizensiert bin. Ich schreibe allerdings auch nicht explizit in die Rechnung, dass die Nutzung des Fotos aus dem XX-Verlag soundsoviel kostet, sondern rechne das einfach intern in das Gesamthonorar für die Nutzungsrechtsübertragung mit ein und hatte damit noch nie Probleme.

Gruss Kraftwerk
 
Hallo,

Du verkaufts dem Kunden ein "Konzept": Dein Layout und dazu passende Bilder. Die Bilder kaufst Du oder beauftragst einen Fotografen. Dann machst Du Deine Arbeit. Wenn Dein Kunde zufrieden ist, bezahlt er die Rechnung die Du ihm stellst, dabei kalkulierst Du: Material-Einkauf, Bilder (Nutzungsrechte) usw. plus Dein Honorar. Wieviel Du dem Kunden bei den Material-Einkäufen (z.B. Bilder und Nutzungsrechte) in Rechnung stellst, bleibt Dir überlassen, ebenso bleibt es Dir überlassen, ob Du diese Kosten extra in der Rechnung als einzelne Posten aufweist oder einfach nur schreibst, z.B.: Entwicklung eine Flyers... inclusive Nutzungsrechte für Online und Printmedien für 3 Jahre ... vereinbartes Pauschalhonorar: Summe x (plus 7% Umsatzsteuer)

Du verkaufst nicht die Bildrechte, sondern Deine kreative Leistung!

Ich studiere noch Fotografie, arbeite aber schon mehrere Jahre freiberuflich. Wenn ich Filme einkaufe (früher musste man das noch), habe ich dieses Material auch dem Kunden in Rechnung gestellt - nur nicht mit 16%, da ich dem Kunden ja keine "Filme" (wie ein Fotogeschäft) verkauft habe. Trotzdem ist es Material. Also mit rauf auf die Rechnung (sagen wir mal 4 Euro pro Film) - sieht dann so aus: Filmaterial 20x4 Euro = 80 Euro plus vereinbartes Pauschalhonorar und Nutzungsrechte, plus 7% - alles wunderbar!

Du bist kein Zwischenverkäufer, da Du die eingekaufte "Ware" in etwas "Neues" (ein Konzept oder Layout) transferierst.

Letzten Endes, basiert Alles auf der Absprache mit dem Kunden, wie transparent er es haben will, ob er die Bilder selbst kaufen will (evtl. noch für einen anderen Zweck)... Du kannst das ruhig auch machen, ist ja Dein Job als Dienstleister, solange Du nicht ausschließlich Bildrechte verkaufst, denn sonst mutierst Du zu einer Bildagentur...

Ansonsten (gutes Nachschlagewerk : BFF Handbuch, kann auch für Grafiker interessant sein)...

Gruß

bond
 
So in etwa würde das auch aussehen.

Ich bekomme von einer Agentur Aufträge zum Layout von Werbematerial (hier: Flyer DIN lang, Mailingbeilage).
Gewünscht wird ein Komplettpreis pro Flyer an die Agentur.
Diese Agentur berechnet dem Endkunden, der die Flyer bestellt hat, ihren Presi dafür. Brechnet also mein Layout und die selbst erstellten Texte weiter.

Texte bekomme ich, Layout nach bestehendem CI, Bilder suche ich aus.
Diese Bilder könnte ich nun auf eigene Kappe bestellen und in meinen Layouts verwenden. In meiner Honorarstellung an die Agentur könnte dann ein Posten auftauchen wie z.B. „Bildauswahl und -beschaffung, inkl. Nutzungsrechte“.

Hier sitzt der Punkt:
Bin ich damit schon Gewerbetreibender im Sinne des FA?

Was mir nun noch einfällt:
Erwerbe ich die Nutzungsrechte für Bildmaterial ?
Oder der Endkunde?
Ich glaube, da muss ich mich erstmal bei den Bildagenturen schlaumachen.

Gruß, Al

_____________
EDITH sagt:
Oh, da überschneiden sich gerade meine Fragen mit bonds Antworten. :)
 
Dazu eine Überlegung:
Al, wenn ich mich richtig erinnere, hast du AGBs, nach denen die Nutzungsrechte für Publikationen, die du erstellst, festgelegt weden?
Die gelten dann ja für das ganze fertige Produkt inklusive der Nutzungsrechte an den darin integrierten Fotos. Und die sind identisch mit denen der Publikation, müssten also auch gar nicht extra aufgeführt werden.

Anders wäre es m.E., wenn die Fotorechte sich davon unterscheiden, z.B. auch noch für Plakate, Aufsteller o.ä. verwendet werden können. Das wäre dann ein Handel mit einem eigenen Produkt.

Ein anderes Beispiel aus der künstlerischen Praxis: Ein Original wird passepartouiert und gerahmt verkauft, diese Arbeit wurde von einer Einrahmungswerkstatt gemacht.
Das ist etwas anderes, als wenn der Käufer im Atelier des Künstlers erst das Original kauft und dann dazu ein Passepartout und einen Rahmen aussucht.
Dann wird das Atelier zu einer Galerie, die mit Zusatzprodukten handelt.
 
spoege schrieb:
Dazu eine Überlegung:
Das ist etwas anderes, als wenn der Käufer im Atelier des Künstlers erst das Original kauft und dann dazu ein Passepartout und einen Rahmen aussucht.
Dann wird das Atelier zu einer Galerie, die mit Zusatzprodukten handelt.
Also das ist sicher nicht so. Probiere mal als Künstler ein Werk ohne Rahmen und Passepartout zu verkaufen. Das gehört dazu wie das Aquarellpapier, auf dem es entstanden ist. Meine Frau ist seit 20 Jahren in dem Geschäft tätig, der meiste Verkauf läuft über Ausstellungen und da kannst Du nicht einfach ein paar Arbeiten „blank" hinlegen. Da wird präsentiert! Und die Wahl eines außergewöhnlichen, zum Werk passenden Rahmen hilft Verkaufen. Deswegen ist sie bis heute trotzdem keine Galerie, sondern eine freischaffende Künstlerin.
 
Al Terego schrieb:
(...)Was mir nun noch einfällt:
Erwerbe ich die Nutzungsrechte für Bildmaterial ?
Oder der Endkunde?
Ich glaube, da muss ich mich erstmal bei den Bildagenturen schlaumachen.

Gute Frage...

Ich versuche immer, möglichst passende lizenzfreie Bild-CDs zu finden.
Die kosten dann oft weniger als eine Handvoll Lizenz-Bilder.

Ich berechne dem Kunden die Hälfte der Bildkosten (vorher so vereinbart),
dafür kann ich die CDs dann weiter nutzen.

Bei teuren Einzelbilder bilden die Kosten der Nutzungsrechte einfach nur einen durchlaufenden Posten auf meiner Rechnung, ich schreibe dann sogar
dazu "laut Rechnung von XXX ... vom 12.09.06 ".
 
@ KRAFTWERK:
Ich hab ja auch geschrieben "passepartouiert und gerahmt verkauft", das ist auch der Normalfall.
Wenn deine Frau aber eine Auswahl von Passepartouts und Rahmenprofile anbietet (womöglich noch in einer eigenen Ecke), aus der sich der Käufer dann was aussucht, ist das ein Handel bzw. gewerbliche Leistung, wie sie genauso auch eine Galerie anbietet.
(Mein Steuerberater hat mir strikt so was verboten, selbst der Verkauf eigener Reproduktionen ist seiner Meinung nach schon kritisch.)

Weiteres Beispiel: Für die Organisation einer Ausstellung mit den Bildern eines Künstlers schreibt dessen Agentur dem Veranstalter eine Rechnung mit 16% USt., das ist eine gewerbliche Leistung.
Der Künstler selbst, dessen Bilder ausgestellt werden, schreibt der Agentur eine Rechnung über die Vermietung von Bildern mit 7% USt.. Das darf er als Künstler.
 
hab jetzt nicht alles gelesen.
meine Meinung, wenn deine überwiegende Tätigkeit bzw. den Großteil Deiner Einnahmen nicht mit dem Weiterverkauf von Nutzungsrechten machst, dann kann Dir da auch keiner was.
 
wir hatten das ja neulich schon mal mit dem thema "gewerblich oder nicht"...
mein steuerberater hat mir darauf hin folgendes mitgeteilt (ohne gewähr)

"Deine Bedenken sind begruendet. Welche gewerblichen Einnahmen hattest Du bis jetzt in diesem Jahr? Wenn die Einnahmen kleiner als 1% sind, brauchen wir nicht reagieren. (und weiter)
"die Prozentzahl resultiert aus der BFH-Rechsprechung zu dem von Dir angesprochenen Thema. "

wenn es hier also tatsächlich um 1% (!!!) geht, das über "sein oder nicht sein" entscheidet, muss man wirklich arg vorsichtig sein.
sorry, dass ich zur konkreten frage nicht wirklich etwas fundiertes beitragen kann. mein verstand denkt "ist ok" - mein bauch sagt "aufpassen" - insbesondere nach dieser kleinlichen regelung, von der der Stb spricht...
 
spoege schrieb:
(..)
Der Künstler selbst, dessen Bilder ausgestellt werden, schreibt der Agentur eine Rechnung über die Vermietung von Bildern mit 7% USt.. Das darf er als Künstler.
nicht alles, was der künstler so alles macht, darf er mit 7% versehen.
wenn er was vermietet oder weiterverkauft, dann unterliegt er einer gewerblichen vorgangsweise, denke ich.
rob
 
Ich würde das einfach in zwei Posten aufsplitten:
Bildrecherche xx Stunden und die Nutzungsrechte des Bildes (würde ich eins zu eins weiterberechnen). Die Bildrecherche und die Abwicklung ist ja deine Arbeitszeit, die eine Nebenleistung deiner kreativen Arbeit ist.


Viele Grüße
Nicole
 
netmikesch schrieb:
(...)Wenn die Einnahmen kleiner als 1% sind, brauchen wir nicht reagieren. (und weiter)
"die Prozentzahl resultiert aus der BFH-Rechsprechung zu dem von Dir angesprochenen Thema. "

wenn es hier also tatsächlich um 1% (!!!) geht, das über "sein oder nicht sein" entscheidet, muss man wirklich arg vorsichtig sein.(...)/QUOTE]

Diese 1% Regelung hab ich noch nie gehört. Ich glaube nicht,
dass sich das auf unser Thema bezieht.

Da hat der Steuerberater wohl was verwechselt.
 
mir kommt das auch arg wenig vor. werd am dienstag nochmal genauer nachfragen.
 
gettyimages sagte mir gerade, begleitend zum Thema, dass es für uns Grafiker verschiedene Möglichkeiten gibt, Bildmaterial zu erwerben. Klar. Entweder ich trete als Vermittler auf, Kunde zahlt.
Oder nur als Besteller und Bürge, wenn ich im Auftrag des Kunden bestelle und er nicht zahlt.
Oder als direkter Käufer, der an den Kunden weiterberechnet. Wie auch immer.

In jedem Fall sollte als Lizenznehmer der Kunde dastehen, was man mittels Formular o.ä. festschreiben kann.

Mein Steuerberater hat übrigens grünes Licht gegeben, wenn ich Bilder in meinen Layouts verwurste und das Gesamtwerk an ein Unternehmen verkaufe. Das wäre also NICHT gewerblicher Handel mit Bildmaterial, da sie ja in andere Objekte eingearbeitet sind. Soso, ich nehm das mal so hin.

Gruß, Al
 
Al Terego schrieb:
(..)
Mein Steuerberater hat übrigens grünes Licht gegeben, wenn ich Bilder in meinen Layouts verwurste und das Gesamtwerk an ein Unternehmen verkaufe. Das wäre also NICHT gewerblicher Handel mit Bildmaterial, da sie ja in andere Objekte eingearbeitet sind. Soso, ich nehm das mal so hin.

Gruß, Al
das macht sinn.
die frage ist nur, ab wann gilt das 'verwurstete' bild als ein neues werk? ;)
rob
 
genau das ist die crux!
hast du denn auch infos, ob das in rechnung stellen "eines gesamtwerks" bedeutet, dass du in den rechnungen den bildeinkauf nicht separat erwähnen darfst?
 
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