Education-Version von Office 2004

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gapl

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Mir ist von einem Bekannten die Education-Version von Office 2004 angeboten worden. Er ist Lehrer, hat sie nie benutzt und auch nicht registriert. Ich bin weder Lehrer, noch Schüler, noch Student. Mein Bekannter behauptet, Microsoft würde bei der Registrierung keinen Nachweis verlangen. Stimmt das? Hat jemand von Euch Erfahrung damit?

Gruß
gapl
 
Du mußt Office nicht registrieren, aber du darfst dir logischerweise die Eduvariante nur dann kaufen, wenn du auch entsprechend berechtigt bist.
 
Und wie wird meine Berechtigung überprüft?

Gruß
gapl
 
gapl schrieb:
Und wie wird meine Berechtigung überprüft?
Im Falle von Office weiß ich das nicht, im schlimmsten Fall werden die wohl aber deinen Schüler- / Studenten- / Wasweißichausweis in Kopie verlangen. Nichtsdestotrotz wäre es illegal, wenn du als Nichtberechtigter die Eduversion erstehst – unabhängig davon, ob sie einen Nachweis verlangen oder nicht.
 
Gar nicht. Aber Du erkennst die Lizenzbestimmungen an, die besagen, dass Du Lehrer, Schüler oder Student sein musst.
 
rein rechtlich wäre dies das selbe wie die illegale kopie und nutzung...

die ssl version darf aber auf drei rechnern im haushalt installiert werden...

kinder?
schwestern?
onkels?
tanten?
vhs dozenten?
 
Geprüft wird die Berechtigung nicht. Kaufen dürfen darfst du es trotzdem nicht, wenn du kein Schüler/Lehrer bist. Übrigens wurde schon einem Bekannten (62, kein Lehrer, keine Kinder) im MediaMarkt empfohlen, doch die billige Schülerversion zu kaufen ;)
 
FloFH schrieb:
Übrigens wurde schon einem Bekannten (62, kein Lehrer, keine Kinder) im MediaMarkt empfohlen, doch die billige Schülerversion zu kaufen ;)
Hm, und was würden die beim Blödmarkt sagen, wenn der Bekannte dort mit gezückter Schußwaffe hereinspaziert und das Officepaket einfach mitnimmt? Rein rechtlich ist das (fast) das gleiche (Wenn man die Schußwaffe subtrahiert. ;)).
 
Das bestreite ich ja auch gar nicht. Es war nur die Frage, ob das geprüft wird. Wenn es selbst von Verkäufern so empfohlen wird, kann man wohl darauf schließen, dass es nicht geprüft wird. Dass es illegal ist, habe ich ebenfalls geschrieben ;)
 
FloFH schrieb:
Das bestreite ich ja auch gar nicht. Es war nur die Frage, ob das geprüft wird. Wenn es selbst von Verkäufern so empfohlen wird, kann man wohl darauf schließen, dass es nicht geprüft wird. Dass es illegal ist, habe ich ebenfalls geschrieben.
Ja ja, war auch nicht als Widerspruch gemeint sondern eher als zynischer Kommentar zur Empfehlung des Verkäufers. :)
 
Moin, hier stehen fast alle antworten... Wurde schon mal durchgekaut... ;)
 
Keine Sorge, da ich in den Himmel kommen will, werde ich ehrlich bleiben. Nein, im Ernst. Ich habe bisher nur legale Software auf meinem Rechner und will das auch nicht ändern. Das Angebot meines Bekannten war nur der Anlass darüber nachzudenken, wie das eigentlich funktioniert. Ich hätte aber zuerst im Forum recherchieren sollen, das gebe ich zu. Tut mir leid!

Nix für ungut!

Gruß
gapl
 
Glaube mir Du kannst das Office egal ob edu oder sonst gut verschmerzen!
Ich habe noch nie ein so schlechtes Programm gesehen.
Ist zumindest für mich eine Zumutung.
Da lob ich mir iWork, einfach und fertig. Und auserdem ist bei mir Windoof freie Zone und das schon seit fast 8 Jahren.
 
Auch wenn du Office installierst, bleibst du in deiner windowsfreien Zone...
 
Man muß kein Lehrer oder Schüler sein, um diese Version des Officepakets legal erwerben und nutzen zu können.
Das ist eine Lizenz (besser gesagt drei Lizenzen) für einen Haushalt, in dem entweder mindestens ein schulpflichtiges Kind vorhanden ist,
oder für Lehrer,
oder für Studenten.

In den Lizenzbestimmungen steht meines Wissens nach nichts über die Zeit, wenn die schulpflichtigen Kinder nicht mehr im Haushalt leben, oder was passiert, wenn das Produkt verkauft werden soll.

Nach meiner Auffassung ist der Verkauf eines legal erworbenen Produktes an jeden interessierten Käufer möglich und legal.
Ob nämlich das Eigentumsrecht des Käufers soweit eingeschränkt werden darf, daß der Weiterverkauf nicht oder nur noch eingeschränkt möglich ist, ist zumindest fraglich.

Anri2004 schrieb:
.. Aber Du erkennst die Lizenzbestimmungen an, die besagen, dass Du Lehrer, Schüler oder Student sein musst.
Hierzu gibt es, so wie ich vor einiger Zeit gelesen habe interessante Urteile. Die Rechtsauffassung ist teilweise so, daß diese ellenlangen "Eulas" nicht automatisch durch einen Mausklick zu einem bindenden Vetragsbestandteil werden.

Ganz abgesehen davon kann man sich darüber streiten, ob der (Wieder-)Käufer einer Software überhaupt ein Vertrags- und Rechtsverhältnis mit dem Softwarehersteller eingegangen ist, oder aber nur mit dem (Wieder-)Verkäufer.
 
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