eBay: iPod Neu und OVP von Privat...wie sieht es mit Garantie aus?

Larzon

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Moin, ich frage mich grad wie man es mit der Garantie händelt,wenn man von Privat einen iPod bei eBay kauft, welcher noch Original verpackt und versiegelt ist.
Gibt es eine Möglichkeit, dass Ding nach inbetriebnahme auf der Apple Seite zu registrieren und zusagen, dass man es so eben inbetrieb genommen hat?

Oder gibts da irgendwelche andere möglichkeiten?

Danke schonmal---
 
Wenn das Teil noch nicht registriert wurde kannst Du es natürlich registrieren. Mit der Originalrechnung hast Du natürlich die gleichen Rechte wie der erste Käufer.
 
Wenn ich von jemanden Privat kaufe, dann stellt mir diese Person keine Rechnung aus...wie auch im Eingangspost geschrieben...
 
Hat er nicht die Originalrechnung, die er dir weitergeben könnte ?
 
Ich habe ja noch nicht gekauft, aber es häufen sich Angebote wo man recht günstig keinen neuen iPod mini bekommt.
Die sind oft noch eingeschweißt und ich vermute das die meisten dieser Angebote aus Gewinnspielgewinnen kommen.
Deshalb die Frage.
Der Private Verkäufer kann mir natürlich keine Rechnung schreiben, aber da (angenommen es ist so) das Gerät versiegelt ist ist es ja defacto unbenutzt.
So das mir ja eigentlich eine Garantie zusteht...

Oder seh ich da was falsch?
 
Natürlich kann und darf dir eine Privatperson eine Rechnung (Verkaufsquittung) schreiben der Verkäufer darf nur keine Mehrwertsteuer in diese Rechnung hineintun…

Allerdings darf eine Privatperson die Garantie / Gewährleistung ausschließen
Gegenüber dem Hersteller hast du bei einer Neuen Ware aber trotzdem Garantie…
Musst dich dann aber direkt an den Hersteller wenden (und eben nicht über den Verkäufer…)


Nadine
 
Internetlady schrieb:
Natürlich kann und darf dir eine Privatperson eine Rechnung (Verkaufsquittung) schreiben der Verkäufer darf nur keine Mehrwertsteuer in diese Rechnung hineintun…

Allerdings darf eine Privatperson die Garantie / Gewährleistung ausschließen
Gegenüber dem Hersteller hast du bei einer Neuen Ware aber trotzdem Garantie…
Musst dich dann aber direkt an den Hersteller wenden (und eben nicht über den Verkäufer…)


Nadine

Das ist mir klar das ich mich nicht an den Privatverkäufer wenden darf/kann :rolleyes:

Aber eine Verkaufsquittung ist gut, da hatte ich garnicht dran gedacht.

Danke!
 
Larzon schrieb:
Der Private Verkäufer kann mir natürlich keine Rechnung schreiben, aber da (angenommen es ist so) das Gerät versiegelt ist ist es ja defacto unbenutzt.
So das mir ja eigentlich eine Garantie zusteht...

Oder seh ich da was falsch?

Die Originalversiegelung des Produktes spielt keine Rolle. Habe eben die Unterlagen meines eigenen iPod rausgekramt. Da steht, dass die einjährige Garantiezeit schon ab Datum des Erstkaufs läuft (weshalb ich annehme, dass Du bei der Inanspruchnahme von Garantieleistungen eine Rechnung mit Kaufdatum beilegen musst).

Ohne mich hier zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen (habe von juristischen Dingen nicht so den Plan), würde ich meinen, dass die Garantielaufzeit des eBay-iPod bereits begonnen hat, als der eBay-Verkäufer das Teil beim Gewinnspiel gewonnen hat.
Oder sehe ich jetzt etwas falsch?
 
Wenn das Gerät neu und unverpackt ist, dann wird er wohl einen Wisch haben, wo steht, wo er ihn gekauft oder gewonnen hat. Wenn er noch nicht registriert ist, dann kannst du es selber machen. Garantie haben iPods- wenn ich mich recht erinnerer- ein Jahr. Wenn du ihn innerhalb dieser Zeit verkaufst, gehen die Garantie Recht auf den Verkäufer über.
Gruß,
Bigpietsch
 
Uncle Ho schrieb:
Ohne mich hier zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen (habe von juristischen Dingen nicht so den Plan), würde ich meinen, dass die Garantielaufzeit des eBay-iPod bereits begonnen hat, als der eBay-Verkäufer das Teil beim Gewinnspiel gewonnen hat.
Oder sehe ich jetzt etwas falsch?

Da magst du recht haben.
Also das mit dem Gewinnspiel ist eine Vermutung meinerseits, man weiß ja nie wo die Leute die Sachen herhaben.

Aber wäre mal interessant zu wissen, wie es bei so etwas aussieht.
 
Wäre ja lustig, wenn man den iPod ein paar Jahre originalverpackt in die Ecke legen könnte und die Garantie losgeht, sobald man ihn aufmacht, so ist es aber natürlich nicht.
Ohne Bescheinigung, also entweder Rechnung oder Gewinnbestätigung, würde ich bei Ebay ohnehin keinen neuen oder fast neuen kaufen.
Gruß, Faxe
 
Ich glaube eher das diese Verkäufer Beziehungen haben um an solche Geräte ranzukommen! Oder die Verkäufer wollen einfach die MwSt. bzw. USt. zu sparen. Haben dann auch keine Probleme mit Garantie ansprüchen etc.!

Natürlich kann so ein iPod auch "vom Laster gefallen" sein!

Mit einer Quittung hast du keine Garantieansprüche. Die kann dir JEDER ausstellen... Nur eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener MwSt.

Gruß

CG
 
Wie es beim iPod ist weiß ich nicht aber bei mir und meinem Mac Mini war's so:
Ich habe meinen Mac Mini ebenfalls über eBay (aber mit Rechnung) gekauft.
Als ich den Mini registrieren wollte hieß es von Seitens Apple, dass sie anhand der Serienummer erkennen wann ein Gerät die "Fabrik" verlassen hat. Da der Mini bei Apple gekauft und dann 3 Monate beim eBay Verkäufer (orig. verpackt) rumlag wollte Apple, dass ich ihnen die Rechnung faxe so, dass meine Garantie & Support Zeit erst an dem Datum gilt als ich ihn in eBay gekauft habe...
 
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