Ebay: Artikel gekauft, bezahlt, Paket vermutlich verloren, was nun?

Thorne^

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Hallo

Ich habe vor einer Woche einen Artikel im Wert von 80€ (plus 7,90€ versicherter Versand) von einer Privatperson bei Ebay ersteigert und das Geld vorab überwiesen.
Der Verkäufer hat den Artikel als DHL Paket (automatisch bis 500€ versichert)am 9.10. an mich verschickt und mir die Sende ID (Paketnummer) mitgeteilt.

DHL Track & Trace zeigt mir:

Status: Aus unvorhersehbaren Gründen mußte die Zustellung abgebrochen werden.
Status von: 11.10.06 17:17
Vorgang: Die Zustellung erfolgt am nächsten Werktag.

Das Paket ist bis heute nicht angekommen, die DHL Hotline hat auch keine anderen Angaben, sie nehmen es allenfalls als Beschwerde auf, die in der Praxis nichts bringt.

Der private Verkäufer hatte folgendes bei den Versandbedingungen geschrieben:
Versandkosten
Versichertes Paket: 7,90 EUR
Die Komponente ist gebraucht und wird ohne Garantie und ohne Gewährleistung verkauft.
Bitte stellen Sie Ihre Fragen zu dem Artikel vor der Abgabe Ihres Gebotes.

ACHTUNG: Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet, dass Sie sich mit der Abgabe eines Gebotes ausdrücklich damit einverstanden erklären, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Das Versandrisiko geht zu Lasten des Käufers (wie in den eBay
Bedingungen und in den AGB´s geregelt!). Auch wenn ich als versichertes Paket versende, bleibt das Risiko beim Käufer. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Vielen Dank.

Im Ebay Forum gibt es es Posting mit folgendem Inhalt:
Haftungsgrundsatz: Egal, ob privat oder gewerblich: Vertragspartner des Transporteurs ist immer der Absender. Bei genügend sicherer Verpackung haftet im Beschädigungsfall unbesehen der Verpackung aber auch im Verlustfall die DHL bei Paketen für beschädigte oder abhanden gekommene Sachen dem Absender (=Verkäufer) bis maximal 500 Euro, aber nur bis zur Höhe des tatsächlichen, unmittelbaren Wertes (bei ebay in der Regel der Verkaufspreis), ideelle Werte oder mittelbare Schäden (Folgekosten) werden nicht ersetzt.
Der Absender ehält im Haftungsfall Warenwert und Portoersatz.
Versendet der Verkäufer als "versichert", hat er im Verlust- oder Beschädigungsfall dem Käufer dessen überwiesenes Geld - unabhängig von der Höhe der Transporteurhaftung - zurückzuzahlen.
Ansprüche des Absenders können im Haftungsfall an den Empfänger abgetreten werden. Der Absender müßte darauf in seinen Verkaufsbedingungen hinweisen. Die Abtretung erklärt er dem Käufer gegenüber schriftlich unter Beifügung des Einlieferungsbeleges ("Hiermit trete ich als Absender der Sendung xy an Herrn Z alle meine Ansprüche aus dem Transportvertrag mit -z.B.- DHL an den Empfänger, Herrn z (Anschrift) ab").
Dieses Vorgehen entbindet aber zivilrechtlich den Verkäufer nicht davon, eventuell dem Empfänger vom Transporteur nicht erstattete Schäden dem Käufer dennoch erstatten zu müssen. Es entbindet den Verkäufer zunächst lediglich von Nachforschungsauftrag und Haftungsverhandlungen.

Natürlich habe ich den Verkäufer dennoch angeschrieben und darum gebeten ob er im Fall des tatsächlichen Verlustes des Pakets bereit wäre einen Nachforschungsantrag bei DHL zu stellen, da es wohl für mich als Empfänger nicht möglich ist, die Antwort darauf bleibt noch abzuwarten.

Wie sieht es aus wenn sich der private Verkäufer sträubt einen Nachforschungsantrag zu stellen, oder wenn er dem zustimmt aber nicht ausführt, oder ihn strickt ablehnt und auf seine Versandbedingungen verweist?
Bei der Kaufsumme dürfte mir außer einer Meldung bei Ebay nur der zivilrechtliche Weg bleiben, wobei ich befürchte dass es bei der Summe von 80€ zu keinem kommen wird, ich mein Geld los bin und keine Ware habe.

Wart ihr vielleicht schon mal in so einer Situation und könnt mir sagen wie es weiterging?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei der Kaufsumme dürfte mir außer einer Meldung bei Ebay nur der zivilrechtliche Weg bleiben, wobei ich befürchte dass es bei der Summe von 80€ zu keinem kommen wird, ich mein Geld los bin und keine Ware habe.
Jupp. Das Risiko des Transportverlusts trägt der Empfänger.
 
Elbe schrieb:
Jupp. Das Risiko des Transportverlusts trägt der Empfänger.

Beim Verkauf von Privat and Privat ist das wohl so, aber ich frage mich ob es nicht doch zumindest eine erfolgsversprechende Möglichkeit auf dem zivielen Rechtsweg gibt, falls sich der Verkäufer gegen einen Nachforschungsantrag sträubt oder gar nicht auf meine Anfrage reagiert.
 
Hi,

ich würde an Deiner Stelle erstmal warten, ob das Paket nicht wieder auftaucht. Noch ists nicht verloren. Ich hatte schon diverse Male wirklich seltsame Einträge im DHL-Tracking. Manchmal wussten die Herrschaften über Tage nicht wo mein Paket ist.

Sollte das Paket auch in einer Woche nicht aufgetaucht sein, würde ich DHL mal anrufen und fragen, was für Vollmachten Du brauchst, um als Empfänger einen Nachforschungsauftrag stellen zu können.
Und dann bittest Du den verkäufer nochmals freundlich, Dir dies Vollmacht zukommen zu lassen.

Alles wird gut,
brunbjoern
 
brunbjoern schrieb:
Hi,

ich würde an Deiner Stelle erstmal warten, ob das Paket nicht wieder auftaucht. Noch ists nicht verloren. Ich hatte schon diverse Male wirklich seltsame Einträge im DHL-Tracking. Manchmal wussten die Herrschaften über Tage nicht wo mein Paket ist.

Sollte das Paket auch in einer Woche nicht aufgetaucht sein, würde ich DHL mal anrufen und fragen, was für Vollmachten Du brauchst, um als Empfänger einen Nachforschungsauftrag stellen zu können.
Und dann bittest Du den verkäufer nochmals freundlich, Dir dies Vollmacht zukommen zu lassen.

Alles wird gut,
brunbjoern

Stimmt, manchmal tauchen bei DHL Pakete nach Tagen wieder auf.
Mir erklärte man bei DHL am Telefon, dass laut AGB nur der Absender des Pakets einen Nachforschungsantrag stellen kann.

Als bei einem Paket im September der Status:"Aus unvorhersehbaren Gründen mußte die Zustellung abgebrochen werden." erschien, wurde es am nächsten Werktag ausgeliefert, und der Fahrer war zufällig der, von dem der Tracking Eintrag stammt, er meinte dass er Feierabend hatte.
 
Hallo!
Da steht doch "Versendet der Verkäufer als "versichert", hat er im Verlust- oder Beschädigungsfall dem Käufer dessen überwiesenes Geld - unabhängig von der Höhe der Transporteurhaftung - zurückzuzahlen." Wenn das Paket nun wirklich weg sein sollte, dann muss er das Geld zurücküberweisen. Dann wird er sich in diesem Fall auch um einen Nachforschungsauftrag kümmern.
Verweise ihn dementsprechend noch einmal auf diesen Passus.
Gruss
der eMac_man
 
Nach erstem Überfliegen kommt mir spontan der Begriff "Drittschadensliquidation" in den Kopf. Jedenfalls aus Nebenpflichten eures Vertrages sollte der Verkäufer verpflichtet sein, den Anspruch gegen DHL an dich abzutreten.
 
eMac_man schrieb:
Hallo!
Da steht doch "Versendet der Verkäufer als "versichert", hat er im Verlust- oder Beschädigungsfall dem Käufer dessen überwiesenes Geld - unabhängig von der Höhe der Transporteurhaftung - zurückzuzahlen." Wenn das Paket nun wirklich weg sein sollte, dann muss er das Geld zurücküberweisen. Dann wird er sich in diesem Fall auch um einen Nachforschungsauftrag kümmern.
Verweise ihn dementsprechend noch einmal auf diesen Passus.
Gruss
der eMac_man

Aber in seiner Auktion stand folgendes rot hervorgehoben:

Das Versandrisiko geht zu Lasten des Käufers (wie in den eBay
Bedingungen und in den AGB´s geregelt!). Auch wenn ich als versichertes Paket versende, bleibt das Risiko beim Käufer. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
 
Thorne^ schrieb:
Aber in seiner Auktion stand folgendes rot hervorgehoben:
Egal, was er rot hervorhebt, er schreibt selbst: "…wie in den AGB von ebay geregelt"…. Und die AGB sehen in diesem Fall vor, dass er das Geld zurückzahlt.
der eMac_man
 
Eben war ein DHL Wagen da, er hatte aber nichts für mich dabei. Der Fahrer meinte es würde derzeit ein extrem hohes Versandaufkommen geben, dass sich vieles stark verzögert.
Da kann ich erst mal nur hoffen dass es sich nur stark verzögert.... :mad:
 
Soweit mir das aber noch bekannt ist, kann man einen Nachforschungsauftrag erst nach Ablauf von vier Wochen stellen. So lange würde ich mich erst einmal gedulden. Mit der Post hier stehe ich wegen der langen Beförderungszeiten auch auf Kriegsfuss (z.B. ein Brief innerhalb Berlins fast zwei Wochen!)
der eMac_man
 
eMac_man schrieb:
Egal, was er rot hervorhebt, er schreibt selbst: "…wie in den AGB von ebay geregelt"…. Und die AGB sehen in diesem Fall vor, dass er das Geld zurückzahlt.
der eMac_man

Unter "Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschsprachigen eBay-Websites" kann ich dazu aber nichts finden.:kopfkratz:
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html
Kannst du mir da evtl. behilflich sein, den entsprechenden Eintrag in den Ebay AGBs zu finden? Wäre sehr nett von der :)


eBay Standard-Käuferschutz http://pages.ebay.de/help/tp/esppp-process.html
eBay Probleme beim Versand http://pages.ebay.de/help/confidence/isgw-shipping-concerns.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

Heute Abend hat der Ebay Verkäufer auf meine Email reagiert, er meint dass er frühestens nächste Woche Mittwoch dazu kommt zum Postamt zu fahren, er hätte aber eine Mitteilung an DHL geschickt und will mir die Antwort forwarden.
Nach meinen eigenen Erfahrungen mit DHL kann das lange dauern und die Antwort ist sehr universell und allgemein gehalten.
 
...deswegen besteh ich immer auf Hermes!

Schon 3x was weg gekommen...
1 Kleinkram und 2x jeweis etwas im 3 stelligem Bereich, ein Paket(Wert 500€) kam leer an.

Ohne Mucken und viel Tamtam jeweils innerhalb von 2 Wochen das Geld, entweder direkt zum Empfänger oder aber zum regulär zum Absender....

Wollen wir hoffen das der Verkäufer dich das regeln lässt und die Rechte abtritt....
 
Feli schrieb:
...deswegen besteh ich immer auf Hermes!
.

Sorry....mit HERMES mache ich garnix mehr....paarmal schon negativer Erfahrungen, von "einfach zurücksenden" bis "dauert ewig bis zugestellt..."
Neee, danke !!:rolleyes:
 
Feli schrieb:
...deswegen besteh ich immer auf Hermes!

Schon 3x was weg gekommen...
1 Kleinkram und 2x jeweis etwas im 3 stelligem Bereich, ein Paket(Wert 500€) kam leer an.

Ohne Mucken und viel Tamtam jeweils innerhalb von 2 Wochen das Geld, entweder direkt zum Empfänger oder aber zum regulär zum Absender....

Wollen wir hoffen das der Verkäufer dich das regeln lässt und die Rechte abtritt....

Danke Feli :)

Mit Hermes habe ich als Empfänger mehrfach weniger gute Erfahrungen gemacht, aber das kann bei Hermes regional sehr unterschiedlich sein.
Kürzlich hatte ich etwas per Hermes verschickt, da war alles in Ordnung.

Bei DHL ist es leider so dass man da auf die AGBs pocht, diese erlauben es nicht die Rechte an den Empfänger abzutreten und ein Nachforschungsantrag wird dadurch nur vom Absender aktzeptiert.
Wenn der Verkäufer einen Nachforschungsantrag stellt und rein theoretisch das Geld behält, könnte ich jederzeit nachweisen dass ich es nicht zurückbekommen habe. Und solange es keinen Ablieferungsnachweis gibt, gilt das Paket als nicht zugestellt.

Ich kann mich frühestens am 16.10.2006 an Ebay wenden, noch hoffe ich dass DHL das Paket anliefern wird.

Aus den DHL AGBs:

9 Sonstige Regelungen
(1) Der Absender kann Ansprüche gegen DHL, ausgenommen
Geldforderungen, weder abtreten noch verpfänden.

4) Zeigt der Absender oder der Empfänger (Teil-)Verlust oder
Beschädigung der DHL nicht innerhalb von sieben Tagen nach
Ablieferung schriftlich an, so wird vermutet, dass das Gut in vertrags-
gemäßem Zustand abgeliefert worden ist.

(5) Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 20 Tagen
nach Einlieferung an den Empfänger abgeliefert ist und ihr Verbleib
nicht ermittelt werden kann. Abweichend von § 424 Abs. 3 HGB kann
auch die DHL eine Erstattung ihrer nach den Absätzen 1 und 2 geleis-
teten Entschädigung verlangen.

Quelle

Falls jemand die Adresse bekannt ist wo man als Empfänger hinschreiben kann, würde ich mich über die Info freuen.
Im Impressum kann ich nur diese finden, bin aber nicht sicher ob es dafür eine andere gibt (Charles-de-Gaulle-Straße 20
PLZ/Ort: 53113 Bonn)
 
Zuletzt bearbeitet:
Thorne^ schrieb:
Hallo

Ich habe vor einer Woche einen Artikel im Wert von 80€ (plus 7,90€ versicherter Versand) von einer Privatperson bei Ebay ersteigert und das Geld vorab überwiesen.
Der Verkäufer hat den Artikel als DHL Paket (automatisch bis 500€ versichert)am 9.10. an mich verschickt und mir die Sende ID (Paketnummer) mitgeteilt.

DHL Track & Trace zeigt mir:

Status: Aus unvorhersehbaren Gründen mußte die Zustellung abgebrochen werden.
Status von: 11.10.06 17:17
Vorgang: Die Zustellung erfolgt am nächsten Werktag.

Das Paket ist bis heute nicht angekommen, die DHL Hotline hat auch keine anderen Angaben, sie nehmen es allenfalls als Beschwerde auf, die in der Praxis nichts bringt.

Der private Verkäufer hatte folgendes bei den Versandbedingungen geschrieben:


Im Ebay Forum gibt es es Posting mit folgendem Inhalt:


Natürlich habe ich den Verkäufer dennoch angeschrieben und darum gebeten ob er im Fall des tatsächlichen Verlustes des Pakets bereit wäre einen Nachforschungsantrag bei DHL zu stellen, da es wohl für mich als Empfänger nicht möglich ist, die Antwort darauf bleibt noch abzuwarten.

Wie sieht es aus wenn sich der private Verkäufer sträubt einen Nachforschungsantrag zu stellen, oder wenn er dem zustimmt aber nicht ausführt, oder ihn strickt ablehnt und auf seine Versandbedingungen verweist?
Bei der Kaufsumme dürfte mir außer einer Meldung bei Ebay nur der zivilrechtliche Weg bleiben, wobei ich befürchte dass es bei der Summe von 80€ zu keinem kommen wird, ich mein Geld los bin und keine Ware habe.

Wart ihr vielleicht schon mal in so einer Situation und könnt mir sagen wie es weiterging?

Ich würde erst einmal ruhig bleiben, vielleicht taucht das Paket noch auf, davon abgesehen würde es auf keine Fall schaden, wenn der Verkäufer, also der Absender, schon einmal eine Nachforschungsantrag stellt.

Ich würde an deiner Steller mal bei der für dich zuständigen Zustellbasis anrufen, die Nr. erfährst du bei deiner Postfilialle, habe ich mal von einem Schalterbediensteten geraten bekommen.

Die können nämlich dann mal bei sich vorort schauen, vor allem wissen die, was diese komischen Bemerkungen wirklich bedeuten.

Ich hatte mal in der Sendungsverfolgung die Bemerkung, " die Sendung verbleibt aus betrieblichen Gründen in der Zustellbasis", auf nachfragen, sagte man mir dann in der Zustellbasis, das Zustellfahrzeug war zu voll, mein Paket passte nicht mehr rein.
Da wäre ich von mir aus nicht darauf gekommen.
Wäre ich von mir aus, nicht darauf gekommen.
Vielleicht bedeutet dass bei dir, das Zustellfahrzeug hatte eine Panne, oder dem Paketzusteller ist schlecht geworden, kann also auch was ganz lapidares sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
joestoeb schrieb:
Ich würde erst einmal ruhig bleiben, vielleicht taucht das Paket noch auf....

Bei DHL ist alles möglich, heute werde ich mal wieder darauf warten.

Der Eintrag vom 11.10. hat sich noch nicht geändert, aber ich habe in einem anderen Forum ein Posting gefunden, was mir sehr bekannt vorkam und mir genauso im September passierte:
"Aus unvorhersehbaren Gründen mußte die Zustellung abgebrochen werden"

Zufällig war es der Fahrer der den Eintrag machte, er erklärte mir dann das er Feierabend hatte. Der Unterschied war nur, das es am nächsten Werktag ausgeliefert wurde.

Der Betroffene schrieb da:
Leicht panisch, dass das Paket schon wieder zu verschwinden droht (ist schon eine Ersatzlieferung für ein verschwundenes Paket), fragte ich bei der Post nach, was ich denn darunter zu verstehen habe...

Kommt Ihr drauf?

Genau: "Feierabend"...bei der Post kommt der Feierabend also "unvorhersehbar"..
 
Heute Mittag hat sich der DHL Sendestatus verändert, es deutet zumindest darauf hin dass es das Paket noch gibt, hoffe dass es heute wirklich kommt.

Status: Die Sendung wurde in der Zustellbasis bearbeitet.
Status von: 14.10.06 08:17
Vorgang: Transport zum Empfänger
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie lange liefert DHL denn Samstags aus?
 
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