Dumme gelaufen!?

Also, ich glaub schon, daß die Versicherung zahlen würde, wenns im Privaten passiert wäre.
Ein Beispiel. Ich habe letztes Jahr meinem 6 Jährigen Sohn auch gezeigt, wie toll und genau der Papa den Fußball gegen Nachbars Haus dreschen kann.

Naja, konnt ich wohl doch nicht, jedenfalls war die im Erdgeschoss befindliche Schaufensterscheibe dran.

Obwohl ich mit dem Ball ja gezielt in diese Richtung geschossen habe, war das ganz klar ein Haftpflichtschaden, da hat sich weder mein Versicherungsvertreter noch die Versicherung mokiert.

So seh ich das im obigen Fall auch. Der Kollege hat einen Spass machen wollen. Dieser ist halt daneben gegangen.
Für sowas hat man ja eine Haftpflichtversicherung!

Das Problem hier dürften nur, wie bereits geschrieben, die Räumlichkeiten sein. Ist es während der Freizeit passiert=Privathaftpflicht. Ist es während der Arbeit passiert=Privathaftpflicht ist nicht zuständig.

Charlie
 
Was, ein Bierchen und das war es, und du musst mit der Beule leben - darauf würde ich mich nicht einlassen. Die Lösung muss auf jeden Fall so aussehen, dass das Notebook wieder voll funktionsfähig und ohne Beule da steht.
 
@Charlie: der Vergleich hinkt imho aber: immerhin ist der Ball dazu gemacht durch die Gegend geschossen zu werden (mehr oder minder treffsicher), die Tastatur ist aber sicher nicht dazu angeschafft worden um sie quer durchs Zimmer zu schmeissen.
Wenn bei dem Sachverhalt die Versicherung zahlt, würde mich das sehr wundern, wird der Sachverhalt anders geschildert ist es Betrug den wir alle mitzahlen
 
Freundschaftliche Basis nicht verscherzen ?
Würde jemand meinem Powerbook weh tun (und sei auch 5 Jahre alt ) da wärs vorbei mit der Freundschaft, ich würde zur Furie werden und ihn mit seiner billigen PC-Tastatur erschlagen. Obwohl...das billige Plastik wird sich wahrscheinlich nicht als Mordwerkzeug eignen.;-)
 
luna1972 schrieb:
Obwohl...das billige Plastik wird sich wahrscheinlich nicht als Mordwerkzeug eignen.;-)
naja, es hat gereicht um ne Delle ins PB zu machen ;)
 
Lua schrieb:
sind tollwütige Mitarbeiter gegen soetwas versichert
Nein, und ich arbeite bei einer KK :D

In der Tierwelt würde so ein Wesen eingeschläfert oder zum Abschuß frei gegeben. Da er vorgibt ein Mensch zu sein, sollte er sich einliefern lassen.

Himmel, der hat wohl 'ne Macke. Was, wenn er nicht das Powerbook getroffen, sondern den Kollegen am Kopf?

"Oh, tut mir leid, dass Du eine blutende Platzwunde hast, halt einfach Deinen Daumen drauf..."

Was den Schaden angeht, da das Powerbook nicht nur einen sichtbaren, sondern einen beeinflussenden Schaden genommen hat, würde ich es grundsätzlich der Versicherung melden. Vielleicht sogar meiner Versicherung, da diese die Regulierung dann mit der Gegenseite durchführt.

Grundsätzlich aber reparieren lassen, da die Wertminderung auf dem freien Markt weit höher liegt wie 5%...
 
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