Dropbox: Unterschied "Link freigeben" zu "Ordner freigeben"?

iCoco

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Wenn ich einen Dropbox-Ordner rechtsklicke, erhalte ich diese Optionen. Den praktischen Unterschied zwischen den zwei Freigabemöglichkeiten habe ich noch nicht so richtig begriffen. Kann mir das mal jemand kurz und prägnant erklären?
 

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hi,
wenn ich es richtig verstanden habe, erhältst du bei link freigeben eine url die du versenden kannst. wer die url hat, kann die datei bzw. ordner downloade/ansehen.
bei "Ordner freigeben" kannst du leute einladen, diese haben dann lese und schreibrecht auf diesen dropbox ordner. glaub bei der variante müssen die eingeladenen selbst auch einen dropbox account haben, so dass dieser ordner dann in "beiden dropboxen" ist.
 
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glaub bei der variante müssen die eingeladenen selbst auch einen dropbox account haben, so dass dieser ordner dann in "beiden dropboxen" ist.

wenn du jemandem den ordner freigibst hat er diesen ordner in seiner dropbox hinzugefügt, wenn er die freigabe akzeptiert.
wenn du einen link freigibst kann jemand über seinen webbrowser auf diese datein zugreifen
 
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danke, dann lag ich ja richtig.
Die bezeichnungen haben sich aber doch erst vor kurzem geändert, oder?
"früher" hieß es doch noch "link holen" und "Ordner teilen", wenn ich mich recht erinnere.
 
wenn du jemandem den ordner freigibst hat er diesen ordner in seiner dropbox hinzugefügt, wenn er die freigabe akzeptiert.
wenn du einen link freigibst kann jemand über seinen webbrowser auf diese datein zugreifen
Das heißt dann wohl auch, dass "Ordner freigeben" nur mit Leuten funktioniert, die ebenfalls einen Dropbox Account haben? Was geschieht dann eigentlich, wenn der Empfänger nicht bei Dropbox ist?

Dropbox müsste das imho ein bisschen transparenter machen. In der Dropbox Hilfe habe ich zwar Infos zum Freigeben gefunden (Stichwörter link bzw. share), aber so richtig klar wurde mir dadurch der Unterschied der beiden Optionen bisher trotzdem nicht.
 
Das heißt dann wohl auch, dass "Ordner freigeben" nur mit Leuten funktioniert, die ebenfalls einen Dropbox Account haben? Was geschieht dann eigentlich, wenn der Empfänger nicht bei Dropbox ist?

Dann geht immer noch der Webzugriff. Er kann aber eben auch Dropbox instalieren und ein Konto einrichten - und Dir damit ganz nebenbei 250 MB zusätzlichen kostenlosen Platz schenken.
 
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Was geschieht dann eigentlich, wenn der Empfänger nicht bei Dropbox ist?

habs mal schnell ausprobiert mit einer nicht für dropbox registrierten adresse. du bekommst die möglichkeit über den webbrowser den inhalt einzusehen. also genauso wie wenn du einen link verschickst
 
Kannst du nur anschauen oder auch runterladen (also bei Bildern in der vollen Auflösung und nur als Vorschau sehen)?
 
auch runterladen
 
Dann würden die beiden Optionen "Link freigeben" und "Ordner freigeben" am Ende ja eigentlich genau auf das gleiche hinauslaufen: Der Empfänger bekommt in jedem Fall Zugriff auf den freigegebenen Ordner, ob er nun Dropbox-User ist oder nicht. (Oft weiß man ja auch gar nicht, ob ein Adressat ein Dropbox-Konto hat oder nicht.) Wozu dann überhaupt die zwei Optionen. Sorry, aber ich bin immer noch verwirrt. :kopfkratz:
 
Zum "Beitreten" braucht man anscheinend auch kein Dropbox-Konto, jedenfall habe ich öfter eine Nachricht bekommen, xy sei beigetreten und wenn er ein Dropboxkonto eröffnen würde, bekäme ich eine Gutschrift. Letztere kam aber nur einmal, weshalb die anderen wohl keines eröffnet haben.
 
Bei einem freigegebenen Ordner bekommt der "Eingeladene" Schreibrechte; bei einem Link kann er nur lesend auf die Dateien zugreifen.
 
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