DJ MixSets und die Rechtefrage.....

mcklimm@

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Wo es alle Nase lang komplette MixSets zum runterladen gibt - weiss jemand wie es sich mit den Rechten an den Musiktiteln verhält die sie zusammenmixen ?
Ich kann doch nicht 10 Songs zusammenmischen, ein paar Loops und Synthieflächen dazubasteln und das dann als etwas Eigenes verkloppen bzw. als Download anbieten.
Kennt sich da jemand von Euch aus ?

Gruss
Uwe
 
Für offizielle Mix CD's muss man die Lieder lizensieren. Die ganzen Mix cds von unknown djs sind eigentlich nicht erlaubt. Hab schonma gehört, dass diese Mixe als Promotion Mixe ausgeben darf und dann nur an dementsprechende Stellen schicken kann, z.b. an Clubs. Aber ich glaub das auch nicht alles so ganz in trockenen Tüchern, letztendendes verteilt doch jeder seine Mixe an Freunde etc. dafür sind sie ja da!

Also, ist nicht legal mein ich.
 
… sowas … http://www.adapteri.com/betoni/ … ist also illegal?! Schade schade,
und ich glaubte mit meinem Musikgeschmack noch die letzte Bastion der
legal downloadbaren Mucke zu verfechten,…

Greetz,…
 
ne, ich wollte auf einer seite, mit der ich hoffentlich bald online gehen werde, unter anderem ein paar andere DJs und mich als DJ mit je einem Minimix vorstellen, wird aber leider nicht gehen :(
 
Frag doch mal unseren MU djslex (http://www.djslex.de/music.htm). der hat regelmäßig seine Mixe online! Gefallen mir sogar ganz gut, mal so am Rande erwähnt....
 
Meines Erachtens nach, darf man Samples, die nicht länger als 1:30 min sind und nicht kommerziell verwertet werden, benutzen.
Verboten ist IMHO geldtechnisches Ausschlachten und das Bereitstellen zum Download.
Ich bin aber kein Jurist! Also steinigt mich nicht, wenn`s nicht so ist. ;)
 
Konrad Zuse schrieb:
Meines Erachtens nach, darf man Samples, die nicht länger als 1:30 min sind und nicht kommerziell verwertet werden, benutzen.
Diese Laengenangaben sind meineswissens Urban Legend (ebenso wie die bekannte "Samples-unter-7-Takte-ist-ok"-Geschichte). Schon ein Wiedererkennungswert kann fuer eine Rechteverletzung ausreichen. Wuerde also bei allem, wo der Urspruch noch erkennbar ist, nicht ohne Genehmigung veroeffentlichen. Disclaimer: bin auch kein Jurist. :)
Wile
 
Die Rechtslage ist da eindeutig:

- Das Bereitstellen von fremden Material (auch verfremdet/bearbeitet/remixed ;-) ), in egal welcher Länge muss angemeldet werden und verursacht Kosten bei der GEMA
- ... sofern die Urheber Mitglied bei der Gema oder einer anderen Verwertungsgesellschaft sind. Ist diese Musik gema frei kann sie mir der Erlaubniss des Urhebers verwendet werden ohne das weitere Kosten anfallen.
- das selbe gilt übrigens auch für eigenes Material. Ist man also Mitglied bei der Gema und möchte seine eigenen angemeldeten (*) Werke auf seiner Website zum Download anbieten,als prelistening funktion oder einfach nur als hintergrundmusik muss man das bei der Gema anmelden. Das Geld bekommt man bei der jeweiligen Ausschüttung zurück allerdings minus Verwaltungskosten. * ist man Mitglied der Gema ist diese für die Verwertung ALLER Werke zuständig. Ein werk anmelden und das nächste dann nicht ist nicht möglich.

Und so sind mixsets, deren online Bereitstellung nicht angemeldet wurden nicht legal!

Alles Gute

Sascha S, brokenhillsmusic.de
 
Ich hab ein eigenproduziertes Sample auf meiner Homepage als Hintergrundmusik - das ist jawohl aber dann legal oder? Das ist kein komplettes Lied und somit auch nicht bei der Gema angemeldet oder irgendwas in der Richtung.

Wenn ich jetzt ein eigenes Lied produziert hätte, was unter einem Label auch erscheinen würde und somit bei der Gema angemeldet wäre, und dieses dann auf meiner Homepage komplett zum download oder als Hintergrundmusik anbieten würde.. ist das dann etwa illegal?!!
 
ok .. noch mal ;-)

wenn du dein material verwendest und du nicht bei der gema oder einer sontigen verwertungsgesellschaft angemeldet bist kannst du damit machen was du willst ohne das das jemand angeht.
Wenn diese Samples teil eines geschützten werks sind ist es illegal. Und da spielt es auch keine Rolle wie kurz sie verwendet werden. Das selbe gilt natürlich auch für eindeutig einem geschützten Werk zuzuordnenden Tonfolgen, z.b. auf einem instrument nachgespielt, gepfiffen oder als MIDI file.

Was deine 2. frage betrifft. Illegal oder besser nicht rechtens (hört sich besser an) wäre es erst dann wenn du den song einfach so auf deiner Seite hättest ohne Tantiemen zu verrichten (auch wenn sie an dich selbst gehen im endeffekt). Aus diesem Grund haben viele neue Bands die ihre stücke zwar bei der gema angemeldet haben aber noch nicht so viel geld zur verfügung haben ihre songs nicht auf ihren seiten.
Wobei ich sagen muss das es gar nicht soo teuer ist .. hängt von den page impressions und der länge ab - je länger desdo mehr - desshalb sind prelistening meinst auch exakt 29 sekunden.

alles gute

sascha s. brokenhillsmusic.de
 
Gut, dann ist mein Sample ja legal, schließlich hab ichs nicht bei der Gema angemeldet, ist ja auch nur n sample und kein track..
 
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