Darf eine Freiberufler GbR Leute einstellen

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eiozjoer

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Weiß das jemand von euch? Ich meine keine Beauftragung weiterer Freiberufler auf Rechnungsbasis, sondern eine richtige Festanstellung. Keine Praktikanten oder Arbeiter auf 400 Euro Basis. Gibt es evtl. ein Limit an Arbeitern?
 
Warum sollte es da ein Limit geben? Einstellen kannst du so viele wie du willst.
Eigene Erfahrung: Gastronomiebetrieb als Gbr mit 9 fest Angestellten
 
Selbst angestellt bei einer Gbr.
Keine Probleme.
*miau*
 
naja, mich interessiert speziell wie es bei einer freiberuflichen GbR ausschaut. Eventuell gibt es da ja was zu beachten.
 
Selbst Angestellte auf 400€-Basis sind richtige Angestellte. ;)
 
naja, mich interessiert speziell wie es bei einer freiberuflichen GbR ausschaut. Eventuell gibt es da ja was zu beachten.

Check das mit deinem Steuerberater. Vor allem deswegen, weil du die Leute jeden Monat zahlen mußt. Auch wenn es mal nicht so läuft. Es muß sich um Abgaben gekümmert werden (Sozialleistungen, Steuern).
Angestellte sind verwaltungstechnisch am anfang etwas aufwendiger. Aber wenn es mal läuft, dann läufts. Zu überlegen ist auch Festgehalt oder Stundenlohn. Aber wie bereits geschrieben - daß verklickert dir alles dein Steuerberater.
 
Noch was ganz wichtiges: Wenn du arbeitslose Leute 50+ einstellst, kann unter umständen von der ARGE die hälfte des Gehaltes (inc. Sozialabgaben) als Eingliederungszuschuß gezahlt werden. Und das für mindestens 6 Monate. In der Regel sind es 12 Monate, die bei besonderer Begründung noch zweimal um sechs Monate verlängert werden kann.
Solltest du in dieser Zielgruppe also geeignetes Personal finden, solltest du das auf jeden Fall probieren. Der Antrag auf Eingliederungszuschuß muß allerdings vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages gestellt werden.
 
War mal in einer ähnlichen Situation. Auf jeden Fall den Steuerberater befragen. Kann je nach vertraglichen Bindungen etwas kompliziert werden. Ist aber generell möglich.
 
Wichtig ist erstmal, daß alle Gesellschafter der GbR von der Art der Tätigkeit freiberuflich tätig sind. Was freiberuflich ist, wird in §18 EStG geregelt. Hat ein Gesellschafter gewerbliche Einkünfte, ist die ganze GbR gewerblich. Das bezieht sich aber nur auf die Gesellschafter.

Wenn man da das Beispiel eines Arztes nimmt, braucht der natürlich auch Personal, damit die Praxis läuft, daß darf dann natürlich nicht schädlich für Einkünfte nach §18 EStG sein. Dazu steht auch was in §18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG

Aber da die Rechtssprechung im Bereich des Steuerrechts sich quasi dauernd selbst überholt und es nicht immer ganz unwichtig ist, um welche freiberufliche Tätigkeit es geht, würde ich auf jeden Fall mal einen Steuerberater befragen.
 
Ich danke euch für die vielen Antworten. So wie ich mich jetzt informiert habe, steht dem nichts im Wege. Auch gibt es keine beschränkte Anzahl Leuten, die man einstellen darf. Doch hinsichtlich der KSK gibt es etwas zu beachten – so wie ich es verstanden habe, fliegt man ab zwei Anstellungen raus.
 
Wichtig ist erstmal, daß alle Gesellschafter der GbR von der Art der Tätigkeit freiberuflich tätig sind. Was freiberuflich ist, wird in §18 EStG geregelt. Hat ein Gesellschafter gewerbliche Einkünfte, ist die ganze GbR gewerblich. Das bezieht sich aber nur auf die Gesellschafter.

Wenn man da das Beispiel eines Arztes nimmt, braucht der natürlich auch Personal, damit die Praxis läuft, daß darf dann natürlich nicht schädlich für Einkünfte nach §18 EStG sein. Dazu steht auch was in §18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG

Aber da die Rechtssprechung im Bereich des Steuerrechts sich quasi dauernd selbst überholt und es nicht immer ganz unwichtig ist, um welche freiberufliche Tätigkeit es geht, würde ich auf jeden Fall mal einen Steuerberater befragen.

Naja, nur dass Angestellte ja in unserem Fall keine Gesellschafter sind und auch keine eigenen Rechnungen stellen. Diese stellt nach wie vor die GbR. Also sehe ich hier kein Problem, zumal wir eh nur vorhaben zwei studierte Kommunikationsdesigner einzustellen.
 
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