Dämlicher mni...

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MarkusSch

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Hallo zusammen,

sorry, aber ich muss euch heute einfach einmal missbrauchen, um mir Luft über meinen "Montags-mini" zu machen. Der Kleine ist jetzt gerade mal ein Jahr alt und war bisher schon 4x in Reparatur. Er ist eingefroren, abgestürzt, hat Speicher nicht erkannt und röhrt seit der letzten Reparatur (neues Logicboard) schon bei kleinsten Belastungen wie ein 2000 Watt Fön.

Jetzt lief er mal die letzten 2 Monate ohne Probleme (von der Lautstärke mal abgesehen) und nun brauche ich seit ein paar Tagen teilweise 20 Minuten und 100 Betätigungen des Einschalters, bis er endlich mal hochfährt. SMC habe ich schon zurückgesetzt, bringt aber auch nichts.

Ich benutze nun schon seit 2002 privat Macs und hatte vorher schon beruflich mit ihnen zu tun, daher weiß ich, dass solche gehäuft auftretenden Probleme nicht die Regel sind. Trotzdem wäre ich als Switcher von Apple und Macs eher abgeschreckt, wenn dieser mini mein erster Mac gewesen wäre.

Er geht also morgen mal wieder zu Gravis und ich werde versuchen, die Kiste komplett umzutauschen. Ich empfinde den Rechner einfach als absolut unzuverlässig. Klar sollte man regelmäßig eine Sicherung seiner Daten machen (was ich nach den anfänglichen Problemen mittlerweile auch mache), ich finde es aber schon irgendwie bedenklich, wenn man wirklich dazu GEZWUNGEN ist zu sichern, weil man sich nie sicher sein kann, dass der Rechner morgen immer noch funktioniert oder mal wieder für ein paar Tage zum Service muss.

Gefrustete Grüße...
 
.. also ich hatte mit meinem G4 Mini nie problem. das einzige was nervte war der lüfter, dessen geräuschpegel mit füllung der festplatte exponentiell gestiegen ist (von nicht hörbar am anfang bis föhn bei fast voller platte) .... aber du hast ja einen intel und den kenne ich nicht ....
 
Hallo zusammen,

sorry, aber ich muss euch heute einfach einmal missbrauchen, um mir Luft über meinen "Montags-mini" zu machen. Der Kleine ist jetzt gerade mal ein Jahr alt und war bisher schon 4x in Reparatur.
Gefrustete Grüße...

Hhmm:kopfkratz:
Du hast doch hoffentlich eine Garantieerweiterung, weil du schreibst, ist jetzt gerade mal 1 Jahr alt, die Standardgarantie von Apple beträgt 1 Jahr.
Durch Reparaturen während der Garantie verlängert sich die Garantie nicht.
Bei solch einem Gerät, würde ich entweder umgehend eine Garantieerweiterung abschliessen, oder das Teil umgehend verkaufen, so lange es noch funktioniert.
 
Hhmm:kopfkratz:
Du hast doch hoffentlich eine Garantieerweiterung, weil du schreibst, ist jetzt gerade mal 1 Jahr alt, die Standardgarantie von Apple beträgt 1 Jahr.
Durch Reparaturen während der Garantie verlängert sich die Garantie nicht.
Bei solch einem Gerät, würde ich entweder umgehend eine Garantieerweiterung abschliessen, oder das Teil umgehend verkaufen, so lange es noch funktioniert.

Ja, ich habe den Garantieschutzbrief von Gravis. Mache ich seit Jahren bei jedem neuen Apple-Gerät. Die Dinger sind zwar klasse, aber wenn man mal für ne Reparatur bezahlen muss, dann lohnt ja oft nur noch Wegwerfen :rolleyes:

Insofern bin ich zumindest in der Garantiefrage im grünen Bereich.
 
hatte ich bei meinem ersten PM G5 auch, nachdem ich dann nach der dritten Rep. und einiger Diskussion mit der Apple Hotline ein neues Austauschgerät bekommen habe, waren alle Probleme beseitigt und er lief, und lief... (und läuft)
 
Durch Reparaturen während der Garantie verlängert sich die Garantie nicht.

Tach habe da mal ne Frage am Rande: Was ist denn wenn ich z.B. meinen Apple abgebe (z.B. weil er immer wieder mal ausgeht) ich ihn wiederbekomme (1 Woche vor ablauf der Garantie) und das Problem nach 2 Wochen wieder auftritt? (außerhalb der Garantie)
Giebts dazu ne eindeutige Gesetzeslage. Man könnte ja dann sagen das Problem wurde garnicht gelöst bzw. repariert.

MfG restor
 
Nach Ablauf der Garantie würde ich die Gewährleistung heranziehen.
Kurz umrissen:
Garantie ist, was der Hersteller gewährt. Der Hersteller bestimmt die Art (Abholung, bring-in, ...) und den Umfang der Garantie. Man kann es salopp so sagen: Garantiebestimmungen sind Herstellersache. Bindend ja, aber definiert vom Hersteller bei Kauf.

Gewährleistung: Beträgt in der EU 2 Jahre. Die ersten 6 Monate geht der Gesetzgeber bei einem Problem zugunsten des Käufers davon aus, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt. Ab dem 7. Monat muss der Kunde dem Hersteller nachweisen, dass der Fehler bzw. der Grund für den Fehler beim Kauf vorhanden war.

Schönes Beispiel: Ein TFT-Schirm mit 1 Jahr Garantie. TFT-Schirme werden nach ein paar Jahren leuchtschwach und gehen irgendwann aus, wie eine Kerze. Das ist bekannt.

Wenn das nach 5 Jahren passiert, Pech.
Wenn es nach 3 Monaten passiert: Gewährleistung ohne Diskussion, meist aber ohnehin Garantie.
Wenn es nach 7 Monaten passiert, Garantie (meist 1 Jahr).
Wenn es nach 14 Monaten passiert: Gewährleistung. Denn dass die Hintergrundleuchte mehr als 2 Jahre halten muss, davon geht man aus. Wenn der TFT keine Missbrauchsspuren hat (weil er als Dartscheibe missbraucht wurde, oder als Monitor in der Küche und Brandflecken hat...) ist die Beweislage eindeutig zugunsten des Käufers und er muss den Monitor auf Gewährleistung reparieren oder wandeln.
 
Sprich wenn nach 23 monaten ein Ramriegel/Fp ect meines MBP´s kaputt geht müsste ich den Ersetzt bekommen da er ja min 2 Jahre halten muss? Außer wenn da Kaffe drüber gekippt wurde, oder es aus dem Fenster flog.
 
Die ersten 6 Monate geht der Gesetzgeber bei einem Problem zugunsten des Käufers davon aus, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt.
Nein, das tut die Rechtsprechung in Deutschland meines Wissens eben nicht (vermutlich ein populäres Vorurteil).
Siehe BGH Urteil VIII ZR 329/03:

"Macht der Käufer Rechte gemäß § 437 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen. Soweit § 476 BGB für den - hier gegebenen - Verbrauchsgüterkauf die Beweislast zugunsten des Käufers umkehrt, betrifft das nicht die Frage, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt. Die Vorschrift setzt vielmehr einen binnen sechs Monaten seit Gefahrübergang aufgetretenen Sachmangel voraus und enthält eine lediglich in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, daß dieser Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag."

Wenn es nach 14 Monaten passiert: Gewährleistung.
Siehe oben:
Gewährleistung bezieht sich grundsätzlich auf die Sachmangelfreiheit bei Gefahrübergang. Wenn ein Monitor mehr als ein Jahr problemlos funktioniert, dann ist das wohl schon zweifelhaft.

Denn dass die Hintergrundleuchte mehr als 2 Jahre halten muss, davon geht man aus.
Tut man das?

Sprich wenn nach 23 monaten ein Ramriegel/Fp ect meines MBP´s kaputt geht müsste ich den Ersetzt bekommen da er ja min 2 Jahre halten muss?
Nö.
Du mußt den Sachmangel beweisen.
Wenn der Riegel 23 Monate hielt, dann wird das für dich vermutlich verdammt schwer...
Ganz unabhängig davon, dass ein Riegel nach dieser Zeit wohl kaum "einfach so" kaputt gehen dürfte.
Außer natürlich durch elektrische Überlastung, Fehlbehandelung, etc... Aber das sind ja wieder alles keine Sachmängel (und auch wohl kaum von der Garantie abgedeckt)
 
Zuletzt bearbeitet:
Gewährleistung: Beträgt in der EU 2 Jahre. Die ersten 6 Monate geht der Gesetzgeber bei einem Problem zugunsten des Käufers davon aus, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt. Ab dem 7. Monat muss der Kunde dem Hersteller nachweisen, dass der Fehler bzw. der Grund für den Fehler beim Kauf vorhanden war.

Die Gewährleistung bzw. die rechtlichen Bestimmungen dazu gehen immer davon aus, dass ein Sachmangel schon bereits bei Übergabe des entsprechenden Geräts vorlag, sich nur zu dem Zeitpunkt noch nicht zeigte.
Generell muss das eigentlich immer vom Käufer bewiesen werden, lediglich in den ersten 6 Monaten wird von Gesetzes wegen davon ausgegangen, dass der Mangel bereits zu Anfang so vorlag, dass ist die sogenannten Keimsvermutung.
Nach Ablauf von 6 Monaten fällt die gesetzlich verankerte Annahme weg, und man ist in der Beweispflicht, dass der Fehler schon bei Übergabe vorlag.
Das kann natürlich keiner beweisen, und aus dem Grund ist es dann vorbei mit der Gewährleistung.

Schönes Beispiel: Ein TFT-Schirm mit 1 Jahr Garantie. TFT-Schirme werden nach ein paar Jahren leuchtschwach und gehen irgendwann aus, wie eine Kerze. Das ist bekannt.


Wenn es nach 14 Monaten passiert: Gewährleistung. Denn dass die Hintergrundleuchte mehr als 2 Jahre halten muss, davon geht man aus.

Nein, meiner Ansicht nach nicht, es geht bei der Gewährleistung nicht darum ob man erwarten könnte, wie lange eine Hintergrundbeleuchtung halten könnte, sondern einzig und allein darum, hat ein Fehler breits bei Übergabe nach Kauf vorgelegen, nur dann hat man Anspruch auf Gewährleistung.
In den ersten 6 Monaten hat man einen Bonus vom Gesetzgeber, in dem einfach davon ausgegangen wird, dass es so ist.
Danach muss man es beweisen dass es so ist.
Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die Sachmängelfreiheit bei Übergabe des Geräts.
Es geht nicht darum, ob man erwarten könnte, wie lange irgend etwas technisch funktionieren könnte.

Sprich wenn nach 23 monaten ein Ramriegel/Fp ect meines MBP´s kaputt geht müsste ich den Ersetzt bekommen da er ja min 2 Jahre halten muss? Außer wenn da Kaffe drüber gekippt wurde, oder es aus dem Fenster flog.

Nein, eben nicht, wenn die 6 Monate vorbei sind, kannst du praktisch nicht beweisen, dass ein Sachmangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat.
Könnte man übrigens auch schon nach 2-3 Monaten nicht mehr, wenn es den Bonus von Gesetzes wegen nicht geben würde.


Nein, das tut die Rechtsprechung in Deutschland meines Wissens eben nicht (vermutlich ein populäres Vorurteil).
Siehe BGH Urteil VIII ZR 329/03:

"Macht der Käufer Rechte gemäß § 437 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen. Soweit § 476 BGB für den - hier gegebenen - Verbrauchsgüterkauf die Beweislast zugunsten des Käufers umkehrt, betrifft das nicht die Frage, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt. Die Vorschrift setzt vielmehr einen binnen sechs Monaten seit Gefahrübergang aufgetretenen Sachmangel voraus und enthält eine lediglich in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, daß dieser Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag."

Hier dann von performa noch einmal den entsprechenden §

Ganz unabhängig davon, dass ein Riegel nach dieser Zeit wohl kaum "einfach so" kaputt gehen dürfte.

Nur dass es bei der Gewährleistung halt darum einfach nicht geht.
Manche Sachen, vor allem im Elektronikbereich gehen einfach kaputt, hat doch bestimmt jeder schon einmal die Erfahrung gerade im Computerbereich gemacht.
Ohne dass man etwas falsch gemacht hat, oder eine Fehlbedienung vorgenommen hat.
Ohne dass man es sich erklären kann, bei anderen Leuten laufen dann Sachen wieder jahrelang Problemlos.

Außer natürlich durch elektrische Überlastung, Fehlbehandelung, etc... Aber das sind ja wieder alles keine Sachmängel (und auch wohl kaum von der Garantie abgedeckt)

Ja, eben.
 
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