CS4 diese Woch egekauft - zurückschicken und auf CS5 warten

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ThiloKA

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Wann wird CS5 in den Läden zu kaufen sein.
Bekommen Kunden, die jetzt CS4 kaufen, ein kostenloses Upgrade?

Oder sollte man einfach die Software zurückschicken und auf CS5 warten.
 
Es dauert nicht mehr lange, bis CS5 raus ist, aber erfahrungsgemäß dauert es lange, bis eine neue Version von den übelsten Fehlern gereinigt ist. (CS4 ist seit einiger Zeit halbwegs fehlerfrei.) Darum ist mit dem Update wirklich keine Eile geboten, es sei denn, Du brauchst das Programm eher zum Spielen als zum Arbeiten.
 
Hast du die Verpackung schon geöffnet und es ggf sogar schon installiert? Dann ist nix mit umtauschen ...
 
Umtauschen sowieso nicht. Aber sofern er online bestellt hat kann er ja innerhalb von 14 Tagen widerrufen… und das geht auch wenn die Packung offen ist ;) .
 
Umtauschen sowieso nicht. Aber sofern er online bestellt hat kann er ja innerhalb von 14 Tagen widerrufen… und das geht auch wenn die Packung offen ist ;) .

Das wäre mir aber neu. :suspect:
Meinst Du mit Packung die eingeschweisste Hülle?
 
Er kann sogar widerrufen wenn die DVDs zerbrochen sind :) . Bloß zahlt er halt dann den entstandenen Schaden. Was allerdings nur ein Bruchteil des Kaufpreises der CS4 ausmachen dürfte :) .
 
Hab ich irgendwas verpasst? Geöffnete Software ist doch vom Fernabsatzgesetz ausgenommen.
Oder gibt es bei Adobe andere Regelungen? :kopfkratz:
 
Wo steht das? Das Fernabsatzgesetz kennt keine Ausnahmen. Abgesehen von der Erstattung etwaiger Beschädigungen (dazu gehören auch geöffnete Packungen).
Der Satz „Bereits geöffnete, eingeschweißte Software ist vom Umtausch ausgenommen” hat nichts mit dem Fernabsatzgesetz zutun. Dabei geht es um einen „Umtausch” (z.b. MasterSuite gegen DesignSuite), nicht um das Recht komplett zu widerrufen.

Wird gerne verwendet um Kunden zu verwirren.
 
Sind sie auch...
Spiele & Filme & Musik auch wenn die Datenträger nicht mehr verschweißt sind.
 
Naja, es ist in meinen Augen doch allgemein bekannt, dass man geöffnete Software nicht wieder zurückgeben kann.
Dann könnte ja jeder seine Privatkopie für lau erstellen...
 
Wenn per Fernabsatz gekauft kannst du sie definitiv zurückgeben. Ich habe schon des öfteren eingeschweißte oder geblisterte Produkte nach Öffnen und ausprobieren zurückgesendet. Und hatte nie Probleme.
 
nicht um das Recht komplett zu widerrufen.

Doch genau darum geht es! Du verlierst den Anspruch auf Widerruf!

Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
 
Umtauschen sowieso nicht. Aber sofern er online bestellt hat kann er ja innerhalb von 14 Tagen widerrufen… und das geht auch wenn die Packung offen ist ;) .

Bitte kontrollieren Sie bei Software, dass Sie die richtige Version gekauft haben, bevor Sie die Folie der Umverpackung entfernen oder die Ware entsiegeln -- denn wenn Sie die Ware entsiegelt haben, können wir diese leider nicht zurücknehmen. Aus diesem Grund sollten Sie auch bei Computerspielen die Kompatibilität mit Ihrem Computer prüfen, bevor Sie den Artikel öffnen.

Quelle: Amazon-Hilfe

Ich denke nicht, dass Amazon das schreibt um Kunden zu verwirren.
 
Und natürlich auch im BGB § 312d Abs. 4 Nr. 2

Am besten machen wir gleich weiter und erklären ihm jetzt den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, dann haben wir ihn fit gemacht fürs Internet :D
 
Wo steht das? Das Fernabsatzgesetz kennt keine Ausnahmen. Abgesehen von der Erstattung etwaiger Beschädigungen (dazu gehören auch geöffnete Packungen).
Der Satz „Bereits geöffnete, eingeschweißte Software ist vom Umtausch ausgenommen” hat nichts mit dem Fernabsatzgesetz zutun. Dabei geht es um einen „Umtausch” (z.b. MasterSuite gegen DesignSuite), nicht um das Recht komplett zu widerrufen.

Wird gerne verwendet um Kunden zu verwirren.
Ach?
Und was ist das?
Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind …
Das "Fernabsatzgesetz", das eigentlich das BGB ist, kennt also keine Ausnahmen?
Nur Verwirrungstaktik oder doch nur so, wie im Gesetz beschrieben?

*edit*
Mist, Roxelchen war mit der selben Quelle viel schneller.
 
Die 14 tägige Regelung ist dafür da um das Produkt so in Augenschein zu nehmen, wie man es im Geschäft kann. Es wäre mir neu, dass man im Geschäft die Software öffnen und installieren kann auf sein mitgebrachtes Notebook ...
 
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