Copyright und Eigentum

grünspam

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Hi


Ich habe von einem Kunstwerk in einem öffentlichen Hof ein Foto geschossen und dies in Photoshop nachbearbeitet, auf eine passende Auflösung getrimmt und würde dieses gerne im Laden als Hintergrundbild zu jedem verkauften Rechner aufspielen.

Gibt es da rechtliche Bedenken?
Das Bild ist ja an sich mein Werk...
 
liquid schrieb:
… aber das Kunstwerk nicht. Haste den Künstler/Bildhauer mal gefragt?

geht schlecht - der lebt nimmer =(

war mal ne lokale Größe und auf dem Schild im Kulturhof steht auch nur der Name und wann er es gestiftet hat...
 
… und wie lange isser schon tot?

…menschenskind, lass dir doch nich alles aus der Nase ziehen… :D
 
Lebt seid ca 5 Jahren nimmer...
hat aus rostigem Metall nen Raben zusammengeschweisst und dem nen goldenen Schnabel verpasst - sieht schon ganz gut aus das Teil...

hmmmm mal gucken ob da Rechte daran beim Künstlerbund Speyer liegen....
 
grünspam schrieb:
hmmmm mal gucken ob da Rechte daran beim Künstlerbund Speyer liegen....

… hey, hab ich dir erlaubt eigenmächtig zu denken?? :D

… irgendne Künstlervereinigung wär die letzte Instanz gewesen, die auch mir dazu noch eingefallen wär, ansonsten ist an Ideen und Einfällen nur noch geistige Leere vorhanden…
 
So .... Ergebniss:

Künstlerbund Speyer verwaltet die Rechte... der gute Mann wollte das schon zu lebzeiten nicht, also gibts das dann auch nicht... für Privatgebrauch in Ordnung

Einige Bier später bekam ich natürlich eine Mitgliedschaft angeboten, da ich mich ja auch künstlerisch betätige... an den Rechten hätte das aber auch nix geändert... muss ich mir wohl meinen eigenen Vogel schweissen *G*
 
Aber wenigstens hast Du über Rechte nachgedacht. Macht ja auch nicht jeder.

Und dann bleibt ja auch noch die Möglichkeit noch 65 Jahre zu warten, bis das Werk dann frei ist. :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Jo, kann man dir nur zu Gute halten... wenn ich da an so einige andere denke...
 
....die ganze sache ist dann doch nicht so eindeutig wie man es annehmen könnte.

...wenn das kunstwerk im öffentlichen raum "und" permanent aufgestellt ist, dann muss der künstler (oder die rechteinhaber) nach § 59 UrHG eine verwendung des werkes für fotos dulden.
...das gilt aber nur für permanet aufgestellt kunstwerke.
 
in2itiv schrieb:
....die ganze sache ist dann doch nicht so eindeutig wie man es annehmen könnte.

...wenn das kunstwerk im öffentlichen raum "und" permanent aufgestellt ist, dann muss der künstler (oder die rechteinhaber) nach § 59 UrHG eine verwendung des werkes für fotos dulden.
...das gilt aber nur für permanet aufgestellt kunstwerke.

Öffentlich und dauerhaft ausgestellt ist es ja *G*

Naja... ich schweiss mir echt meinen eigenen Vogel oder montier Wasserhähne zu Skulpturen zusammen *G*
 
grünspam schrieb:
Öffentlich und dauerhaft ausgestellt ist es ja *G*


...dann solltest du keine rechtlichen probleme mit der verwendung des photos haben.
 
Die Vervielfältigung und Verbreitung des abgebildeten Motivs, also hier des Vogels oder was auch immer :) könnte wir schon richtig gesagt durch § 59 I S.1 UrhG (sog. Panoramafreiheit) gerechtfertigt sein. Indem das Gesetz für an öffentlichen Orten befindliche Kunstwerke Einschränkungen der Ausschließlichkeitsrechte vorsieht, trägt es damit dem Interesse der Allgemeinheit an der Freiheit des Straßenbildes Rechnung.

Klingt komisch, is aber so ;)

Und wie auch richtig gesagt: Die Schranke des §59 gilt nur, wenn es bleidend an öffentlichen Orten ist. Das ist ja hier zweifelsfrei zu bestätigen, denke ich. Zwar gibt es bzgl. "bleibend" diverse verschiedene objektive und subjektive Betrachtungen und auch noch eine zweckgebundene Betrachung des BGH, aber so kompliziert ist der Fall hier ja nicht.

Also keine Probleme soweit. Und ausserdem: Wo kein Kläger da kein Richter ;-)

Gruß Margh
 
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Um den gehts *G*

Jetzt darf ich ja ohne Probleme *G*
 

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grünspam schrieb:
Um den gehts *G*

Jetzt darf ich ja ohne Probleme *G*
OK, falls grünspam ab Morgen nicht mehr im Forum ist, wissen wir, dass es doch Probleme gab… :D
 
Passt nicht so ganz zu deinem Vogel, aber ich hab´ da mal eine Frage (der Thread-Titel klingt so verführerisch…):

Ich habe von einer Malerin für reichlich viel Geld ein Bild gekauft, auf dem Vertrag steht sinngemäß:»Öl auf Leinwand, soundso groß, soundsoviele Euronen«.
Da es ihr liebstes Stück ist, nutzt sie es weiter auf Flyern, Website, etc.

Wie schauts denn da mit den Rechten aus? Muss sie angeben, dass es meins ist, bzw. wenn ich das Bild irgendwo abbilden will, zum werben oder wie auch immer, darf ich das?

Ums kurz zu machen: wenn ich das Bild kaufe, dann mit allen Rechten oder behält sie diese?

p.s.: wir streiten da nicht drum, hatten aber einfach mal drüber philosophiert, wie das ausschaut. Persönlich haben wir uns mal auf »Rechte-Sharing« geeinigt. Jeder darf alles! :)
 
Also so aus dem Bauch raus:

Urheberrecht ist nicht übertragbar. Sie hat also noch immer das Urheberrecht an dem Bild. Sie kann dir evtl. ausschließliches Nutzungsrecht einräumen, aber das ist ja sicherlich nicht der Fall. Aber das ist wohl auch eher nur bei Auftragsarbeiten zu erwarten. Du hast ja einfach ein Produkt von ihr gekauft. Du kaufst ja auch von Apple ein Powerbook - und das heisst ja nicht direkt, das Apple ihre Powerbooks sonst nirgends mehr abbilden darf, ausser sie würde alle Käufer der PBs angeben (Powerbook würde imho unter Gebrauchskunst fallen). Die kreative Leistung (in diesem Fall der bildenden Kunst zuzurechnen) liegt auf ihrer Seite. Die im Recht bekannte "kleine Münze" ist überschritten (grob erklärt: Minimalanforderung, damit überhaupt ein Anspruch ihrerseits entsteht bzw. man von Urheberrecht sprechen kann). Und da sie dir hier nur das Bild "normal" verkauft hat, gibt es da eigentlich keine Pflichten auf ihrer Seite, wenn sie das Bild irgendwo in Kopie verwendet oder so.

Wenn du das Bild selber einfach irgendwo auf einer Homepage zeigst oder so, muss der Urheber angegeben werden, ansonsten sollte das keine Probleme geben. Wenn du das Bild aber für etwas kommerzielles nutzen willst, dann sieht das schon wieder anders aus. Da müsste dann sicherlich die Einwilligung der Malerin her.

Wie gesagt: aus dem Bauch raus - habe mich schon ewig nicht mehr genau mit dem Thema beschäftigt.

Wird hier bestimmt noch bessere Beiträge geben.
 
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