copyright des beigestellten bildmaterials

rosa rot

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hallo,

ein auftraggeber möchte in einem flyer/plakat ein bild von miro verwenden und stellt es dem grafikdesigner zur verfügung. handelt es sich hier nicht um urheberrechts bzw. copyrightverletzung? wenn ja, wer haftet dafür, der auftraggeber oder der auftragnehmer (grafikdesigner)?

der auftraggeber möchte das bild verändern (retuschieren, farblich verändern...) doch ändert das meiner meinung nach auch nichts, was das urheberrecht betrifft, oder? (eine zusatzfrage: wer hat das copyright an dem bild: der maler oder der fotograf?)

gruß
rosa rot
 
Ansprechpartner ist
http://www.bildkunst.de/
Sie vertritt die Rechte der Rechtsnachfolger von
Joan Miró i Ferrà in Deutschland in Vertretung der
VEGAP
(VISUAL ENTIDAD DE GESTION DE ARTISTAS PLASTICOS)
www.vegap.es
 
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wenn ja, wer haftet dafür, der auftraggeber oder der auftragnehmer (grafikdesigner)?

Der umsichtige Grafikdesigner wird jegliche Haftung bezüglich der Nutzungsrechte von Dritten überlassenen Materials vorab ausschließen bzw. den Auftraggeber versichern lassen, dass er die erforderlichen Rechte besitzt. Schwarze Peter immer schööön weit weg schieben. :)
 
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