Katrin
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@2nd
Na die Rechnungen hab ich ja nicht. Also kann ich defintiv keine Anschaffungskosten geltend machen (Umsatzsteuer zurückverlangen).
Das Problem ist nur, dass derjenige, der mir das Teil wieder verkauft, ja dann Umsatzsteuer abführen muss (muss ja auf der Rechnung ausgewiesen sein), und das macht der Privatmann ja nicht. Oder seh ich das falsch?
Na die Rechnungen hab ich ja nicht. Also kann ich defintiv keine Anschaffungskosten geltend machen (Umsatzsteuer zurückverlangen).
hack_meck schrieb:Ein Apple hat nicht den normalen Wertverlust, daher wuerde ich das Geraet privat verkeufen und fuer die Firma zurueckkaufen. Damit kannst Du einen hoeheren Wert auf den Abschreibungszeitraum verteilen als wenn Du den aktuellen Wert bezogen auf das Alter schaetzt...
Martin
Das Problem ist nur, dass derjenige, der mir das Teil wieder verkauft, ja dann Umsatzsteuer abführen muss (muss ja auf der Rechnung ausgewiesen sein), und das macht der Privatmann ja nicht. Oder seh ich das falsch?