Computer ohne Rechnung - trotzdem als Inventar angeben?

@2nd
Na die Rechnungen hab ich ja nicht. Also kann ich defintiv keine Anschaffungskosten geltend machen (Umsatzsteuer zurückverlangen).

hack_meck schrieb:
Ein Apple hat nicht den normalen Wertverlust, daher wuerde ich das Geraet privat verkeufen und fuer die Firma zurueckkaufen. Damit kannst Du einen hoeheren Wert auf den Abschreibungszeitraum verteilen als wenn Du den aktuellen Wert bezogen auf das Alter schaetzt...

Martin

Das Problem ist nur, dass derjenige, der mir das Teil wieder verkauft, ja dann Umsatzsteuer abführen muss (muss ja auf der Rechnung ausgewiesen sein), und das macht der Privatmann ja nicht. Oder seh ich das falsch?
 
Katrin schrieb:
@2nd
Na die Rechnungen hab ich ja nicht. Also kann ich defintiv keine Anschaffungskosten geltend machen (Umsatzsteuer zurückverlangen).



Das Problem ist nur, dass derjenige, der mir das Teil wieder verkauft, ja dann Umsatzsteuer abführen muss (muss ja auf der Rechnung ausgewiesen sein), und das macht der Privatmann ja nicht. Oder seh ich das falsch?
Ausgabe ist die eine, Vorsteuerabzug die andere Sache.
Du kannst sämtliche Geschäftsausgaben als Aufwand geltend machen und somit von der Steuer absetzen.

Für den Vorsteuerabzug sind aber bestimmte Bedingungen notwendig. Bis 100 EUR reicht ein kleiner formloser Bon. Ab 100 EUR muss die Rechnung an dich adressiert sein und die MwSt muss separat ausgewiesen sein.

Wenn du keine Rechnung mit MwSt hast, kannst du zumindest den Nettobetrag absetzen.
 
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