Einmal noch, dann höre ich auf,
BGB § 1006
Eigentumsvermutung für Besitzer
(1) Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er Eigentümer der Sache sei. Dies gilt jedoch nicht einem früheren Besitzer gegenüber, dem die Sache gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen ist, es sei denn, dass es sich um Geld oder Inhaberpapiere handelt.
(2) Zugunsten eines früheren Besitzers wird vermutet, dass er während der Dauer seines Besitzes Eigentümer der Sache gewesen sei.
(3) Im Falle eines mittelbaren Besitzes gilt die Vermutung für den mittelbaren Besitzer.
Ich (!) finde es demnach eindeutig: Ich war zum Zeitpunkt des Rippens Eigentümer der Sache (CD). Ich darf nach UHG §53 zum privaten Gebrauch Kopien ziehen, da "nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.". Kein Gesetz ist zu finden, in dem die Vorlage im selben Besitz (oder Eigentum)wie die Kopie sein muss. (Edit: Was auch Unsinn wäre, man kann ja Musik auf vielen Wegen erwerben, die alle legal sind und trotzdem keine CD haben).
Fazit: Ich persönlich finde nach Auslegung der Gesetze keinen Grund, seine CDs aufzubewahren wenn man sie auf MP3 geript hat. Das Eigentum muss man nicht nachweisen, es gilt die Eigentumsvermutung. Die MI müsste beweisen, dass ich entweder aus _offensichtlich_ rechtswidrig ersteller Vorlage kopiert habe oder die MP3s nicht mein Eigentum sind.
Ich persönlich würde mich jederzeit gelassen auf die Anklagebank setzen, bei einer derartigen Anschuldigung, und den Freispruch danach medial gegen die MI vermarkten.