CD-Sammlung weg - altes iBook her ??

Dr Rémy schrieb:
Deswegen finde ich es unnötig Gesetzestexte zu posten bzw. gibt es sicher genug gutgläubige Leute, die glauben daß hier im Forum die Wahrheit steht.
Der Gesetzestext IST die Wahrheit. Und ich finde ihn eindeutig. Ausser hier Herumzuzweifeln - hat jemand der "Nein, Du musst alle Originale zu Deinen MP3s haben"-Front eigentlich einen Beweis oder reicht die FUD der Musikindustrie schon als Wahrheit?
 
Übrigens beeinträchtigt die Rechtslage nicht den Musikgenuß. Aber dies nur so am Rande bemerkt...
Als Mp3-Server geht natürlich jeder G3 Powermac ab 32 MB RAM. Auf langsamen Maschinen nimmt man einfach das Itunes-Original "Soundjam" unter OS 8. Dann hat man sogar eine Karaoke-Funktion.
 
SilentCry schrieb:
Trotzdem:
Rechtskraft besitzt nur ein Urteil, eine Beratung nicht.

Das ist so auch nicht ganz richtig. Ein erstinstanzliches Urteil, welches mit der Berufung angegriffen werden kann, ist erst rechtskräftig, wenn die Berufungsfrist abgelaufen ist. Aber auch rechtskräftige Urteile schützen nicht davor, dass ein anderes Gericht die maßgeblichen Vorschriften anders auslegt. Das kommt öfter vor als man denkt. Auch als Jurist kann man guten Gewissens in einen Rechtsstreit gehen und während des Prozesses mit völlig neuen Rechtsansichten konfrontiert werden.

Gruß jurmac

PS.: Ich bin Jurist ...
 
jurmac schrieb:
Das ist so auch nicht ganz richtig. ... Auch als Jurist kann man guten Gewissens in einen Rechtsstreit gehen und während des Prozesses mit völlig neuen Rechtsansichten konfrontiert werden.
PS.: Ich bin Jurist ...
Ja, natürlich. Das meinte ich ein paar Seiten weiter vorne auch als ich etwas übertrieben zynisch meinte, dass man ja nur als Jurist das Hirn hat, Gesetzestexte zu interpretieren und die ja nie irren... :)
Mich regt nur über Gebühr auf, wie duckmäuserisch hier manche sklavisch der Auslegung bzw den knallharten FUD-Lügen der Musikindustrie glauben und nachlaufen während das reale Gesetz imho ganz eindeutig ist und die Tatsache, dass wir alle noch frei rumlaufen auch ein Indiz dafür ist, dass die MI und die falsche Propaganda über ihre gesetzliche Allmacht, dem Kunden alles zu verbieten, mächtig überschätzt wird. Aber Propaganda wirkt offenbar stärker als das Zitieren eindeutiger Gesetze.

lG SC.
 
SilentCry schrieb:
Der Gesetzestext IST die Wahrheit. Und ich finde ihn eindeutig.
Wenn Du meinst, Du kannst eine einzelne Stelle aus einem Gesetz hernehmen, daraus beliebige Schluesse subjektiv ableiten und die ohne Beachtung saemtlicher anderer Gesetze und Verordnungen anwenden, haeltst Du den Beruf von Richtern und Anwaelten entweder fuer einen ziemlich billigen Job oder Du hast schlicht keine Ahnung. :rolleyes: Schon mal dran gedacht, dass woanders vielleicht etwas steht, das die Gegenseite fuer ihre Zwecke genauso auslegen kann?
Wile
 
Wile E. schrieb:
Wenn Du meinst, Du kannst eine einzelne Stelle aus einem Gesetz hernehmen, daraus beliebige Schluesse subjektiv ableiten und die ohne Beachtung saemtlicher anderer Gesetze und Verordnungen anwenden, haeltst Du den Beruf von Richtern und Anwaelten entweder fuer einen ziemlich billigen Job oder Du hast schlicht keine Ahnung. :rolleyes: Schon mal dran gedacht, dass woanders vielleicht etwas steht, das die Gegenseite fuer ihre Zwecke genauso auslegen kann?
Wile
Nein. Man kann nicht unbedingt sicher sein, dass man einen Paragraphen richtig interpretiert. Aber bei einer Diskussion einfach zu sagen "Du MUSST Deine CDs behalten sonst sind die MP3s illegal" ist einfach. Seit ich mit einem Paragraphen gekontert habe wird NUR NOCH darüber diskutiert, ob ICH überhaupt erleuchtet genug bin, ohne Dr. jur. (oder vielleicht doch? wer weiss...) im Namen Gesetze zu lesen und zu interpretieren.

NOCHMAL: WO sind vergleichbare Argumente der Musikindustriegläubigen?
 
SilentCry schrieb:
Nein. Man kann nicht unbedingt sicher sein, dass man einen Paragraphen richtig interpretiert.
Dann tu bitte nicht so.

SilentCry schrieb:
Aber bei einer Diskussion einfach zu sagen "Du MUSST Deine CDs behalten sonst sind die MP3s illegal" ist einfach.
Da hast Du recht.

SilentCry schrieb:
Seit ich mit einem Paragraphen gekontert habe wird NUR NOCH darüber diskutiert, ob ICH überhaupt erleuchtet genug bin, ohne Dr. jur. (oder vielleicht doch? wer weiss...) im Namen Gesetze zu lesen und zu interpretieren.
Hier hat sich ein Poster grundsaetzlich drueber aufgeregt, Gesetzestexte zu posten, der Rest hat Deine Bewertung kritisiert. Ich hab nicht gegen Gesetzestexte, die sind was sie sind, aber Deine Bewertung fand ich auch nicht sinnvoll. Darfst also von mir aus gern zitieren, aber Du solltest nicht Andere mit einer eigenwilligen Interpretation in die Irre fuehren.

...Ja, dass die MI alles auslegt wie sie will, finde ich auch zum Kotzen, auch dass hier gern gleich zurueckgezuckt wird. Wenn aber jemand fragt "darf ich das und das", sollte man schon drauf hinweisen duerfen, dass die Industrie das evtl. anders sieht und einem einen Strick daraus dreht, wenn man nicht in der Lage ist, eine aehnliche Anwaltsarmee aufzufahren und zu bezahlen. Das war der Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen und die nicht immer gegebene Fachkompetenz von Richtern auf diesem Gebiet.

Wile
 
Die CDs müssen in jedem Fall behalten werden, sonst kann man nicht beweisen, dass die Lieder von CDs stammen, die man gekauft hat.
 
BalkonSurfer schrieb:
Die CDs müssen in jedem Fall behalten werden, sonst kann man nicht beweisen, dass die Lieder von CDs stammen, die man gekauft hat.
Das kann doch auch nicht sein. Wieso muss ich denn beweisen, legale Kopien zu haben? Sicher ist es besser fuer mich, wenn ich das kann, aber wer schreibt denn bei allen kopierten Baendern oder CDs dazu, von wem sie stammen, und selbst wenn, das liesse sich auch kaum ueberpruefen, immerhin koennte der urspruengliche Besitzer sein Exemplar auch inzwischen verkauft haben. Waere mir nicht bekannt, dass man als Besitzer einer Privatkopie einer Beweislast unterliegt.
Wile
 
BalkonSurfer schrieb:
Die CDs müssen in jedem Fall behalten werden, sonst kann man nicht beweisen, dass die Lieder von CDs stammen, die man gekauft hat.
Ich kontere:
Eigentumsvermutung. Hier sind deutsches und österr. Recht hinreichend ähnlich dass ich mich auf das .de-Recht beziehe:
BGB: §1006: Der Besitzer ist Eigentümer einer bewegliche Sache.
Das Gegenteil muss durch ein Gericht festgestellt werden.
 
SilentCry schrieb:
Ich kontere:
Eigentumsvermutung. Hier sind deutsches und österr. Recht hinreichend ähnlich dass ich mich auf das .de-Recht beziehe:
BGB: §1006: Der Besitzer ist Eigentümer einer bewegliche Sache.
Das Gegenteil muss durch ein Gericht festgestellt werden.
Das heißt aber auch gleichzeitig, dass ich in DE hier Filesharing ohne Ende betreiben könnte, weil mir ja niemand nachweisen kann, dass ich die CDs nicht gekauft hatte
 
Wile E. schrieb:
Das kann doch auch nicht sein. Wile
Siehst Du, was ich meinte? Hier werden laufend falsche oder zumindest fragwürdige Aussagen gemacht, als ob sie die fundierte Wahrheit wären. Dabei sind es reine Vermutungen und noch dazu unfundierte (naja, fundiert aus Angst vor der Macht der MI). Aber wenn man einen Paragrapen nennt wird einem "illegale Rechtsberatung" vorgeworfen.

Ist da nicht ein wenig was verkehrt?
 
BalkonSurfer schrieb:
Das heißt aber auch gleichzeitig, dass ich in DE hier Filesharing ohne Ende betreiben könnte, weil mir ja niemand nachweisen kann, dass ich die CDs nicht gekauft hatte
Das ist ein völlig anderes Thema. Das sind keine Kopien zum privaten Gebrauch nach Urheberrecht. Das hat mit der Frage nach offensichtlich rechtswidrige erstellter Vorlage zu tun und ist ein ganz anderes Thema, kann nicht mit §1006 BGB behandelt werden.

PS: Worauf es sich bezieht ist, FALLS Du aus Filesharing Lieder gezogen hast und sich das Nichteigentum nicht beweisen lässt (durch Wasserzeichen zB), dann bist Du Eigentümer des/der MP3-Songs.
 
Wile E. schrieb:
Ich hab nicht gegen Gesetzestexte, die sind was sie sind, aber Deine Bewertung fand ich auch nicht sinnvoll. Darfst also von mir aus gern zitieren, aber Du solltest nicht Andere mit einer eigenwilligen Interpretation in die Irre fuehren.
Interessant. Aber warum dürfen alle MI-Bücklinge die Leute hier unkritisiert mit ihrer "Interpretation" in die Irre führen?
 
BalkonSurfer schrieb:
Das heißt aber auch gleichzeitig, dass ich in DE hier Filesharing ohne Ende betreiben könnte, weil mir ja niemand nachweisen kann, dass ich die CDs nicht gekauft hatte
Nein, die MI kann Dir mit Hilfe Deiner Nutzungsdaten durchaus nachweisen, dass Du Tauschboersen genutzt hast und wie. Sie koennen Dir moeglicherweise nicht nachweisen, welches mp3 aus einer illegalen Quelle stammt. Das ist aber voellig egal, ein grosser Teil des Konzepts ist eben die reine Abschreckung. (In D wurde ja meineswissens bisher auch nur gegen Leute wegen des *Anbietens* von Musik in Tauschboersen vorgegangen.)

Ansonsten hat SilentCry recht, Du leitest gerade auch Dinge aus Einzelbeispielen und Vergleichen ab und stellst sie als gueltige Rechtslage dar. ;)

Wile
 
SilentCry schrieb:
Interessant. Aber warum dürfen alle MI-Bücklinge die Leute hier unkritisiert mit ihrer "Interpretation" in die Irre führen?
Sie bleiben doch gar nicht unkritisiert stehen (und nicht jeder, der auf eine Gefahr hinweist, ist ein Bueckling), oder was passiert hier gerade in der Diskussion? ;)

Wile
 
Wile E. schrieb:
Ansonsten hat SilentCry recht, Du leitest gerade auch Dinge aus Einzelbeispielen und Vergleichen ab und stellst sie als gueltige Rechtslage dar. ;)
Nö, wenn mir ein Gericht meine Schuld nicht nachweisen kann, kann ich es tun ohne bestraft zu werden - das ist keine Ableitung, das ist Logik ;)
 
BalkonSurfer schrieb:
Nö, wenn mir ein Gericht meine Schuld nicht nachweisen kann, kann ich es tun ohne bestraft zu werden - das ist keine Ableitung, das ist Logik ;)
Das stimmt, bzw. dem stimme ich zu. Das ist aber immer so, bei allen Taten. Mir ging es darum, darzulegen dass es auch bei völliger Sachkenntnis, also "Ja, Herr Richter, ich habe meine MP3-Sammlung gerippt und dann verschenkt", zu einem Freispruch kommt.
 
Ich nutze ein iBookG3 500 als mobile Anlage (mit 648 MB RAM). Ein iMacG3 400 ist aber ebenfalls tauglich – und billiger (vor allem Festplatte).
Zum Streit:
Vereinfachen wir's doch: Wenn jemand sämtliche CDs nach dem Rippen verkauft, sollte sich im Zweifelsfall nicht wundern, wenn im (undwahrscheinlichen) Streitfall seine Musikdateien als "nicht rechtmäßig" eingestuft werden.
 
Also...ich merke gerade, dass ihr nur noch über das Recht ssprecht...und über das Gesetz...^^

War das denn überhaupt gefragt? Nach meiner Antwort hat sich KEINER mehr zum Thema geäußert.

Also @Themeneröffner: Kannst ja nochmal meinen Beitrag auf Seite 4 angucken, und ggf dazu einen Kommentar geben!
 
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