Bürokauffrau wird Freelancer? Geht das?

J

Joecy

Registriert
Thread Starter
Dabei seit
15.08.2006
Beiträge
2
Reaktionspunkte
0
Hallo Ihr Lieben

Habe jetzt hier schon ein wenig quergelesen, aber irgendwie ist ja doch jeder einzelne Fall ein wenig anders gestrickt. Also leg ich einfach mal los und hoffe, dass hier nicht all zu viel doppelt gemoppelt läuft bei meinen Fragen.

Als -vor Jahrhunderten ;) - gelernte Bürokauffrau bin ich zur Zeit auch entsprechend Hauptberuflich tätig.

Vor einiger Zeit habe ich das Fotografieren für mich wiederentdeckt.

Da es sich ganz langsam aber sicher so abzeichnet, dass ich sowohl Bildanfragen als auch Auftragsarbeiten bekomme, stelle ich mir natürlich die Frage, ob ich das nicht offiziell (wenn auch nur nebenberuflich) machen soll.

Mein Hauptproblem ist zur Zeit vor allem, dass ich eigentlich gar nicht weiß wo ich anfangen soll mich zu informieren und natürlich dementsprechend die Frage ob ich überhaupt in den Bereich Freelance gehöre oder doch eher gewerblich bin. Nennen würde ich das Kind ganz gerne "Fotodesign/Fotojournalismus". Als Fotograph darf ich mich ja wohl nicht bezeichnen, da dieser Titel geschützt ist.

Haupttätigkeitsfeld wäre verkauf von Bildern/Fotos aus dem Bestand - die natürlich auch entsprechend mit EBV bearbeitet wurden und die Auftragsarbeit. Also z. B. "wir brauchen dieses und jenes Foto für einen Prospekt - >mach mal".

Wo fängt man die "Rennerrei nach Infos" am besten an? IHK, Gewerbeamt, Finanzamt??? Wo auch immer?

Gibt es auch die Möglichkeit erst mal ganz ohne sämtliche Anmeldungen zu arbeiten - ohne Steuernr. - und das dann am Jahresende in der Einkommenssteuererklärung mit anzugeben. Muss ich dann mit oder ohne MwSt arbeiten..... ? und und und und.. Ihr seht schon, ich steh noch ganz vorne am Anfang und bin noch reichlich orientierungslos.

Bin gespannt, was ihr mir alles gutes dazu erzählen könnt.

Vielen Dank schon mal vorab und liebe Grüsse aus Köln

Erika
 
anfangen würde ich zunächst bei deinem bürokauffrauen-arbeitsvertrag. ist darin eine solche nebentätigkeit erlaubt, generell verboten oder durch den bisherigen arbeitgeber zu genehmigen? je nach sachlage gilt es dann zu handeln. unter umständen reagieren arbeitgeber bei bekanntwerden nämlich allergisch auf nicht genehmigte nebentätigkeiten.

das ist mein tip für den anfang.



gruß
 
hi ho

DAS wäre nicht das problem. aber wie geht's danach weiter?

schönen gruss

erika
 
Ich denke, die IHK kann Dir auf jedne Fall schonmal weiterhelfen. In jedem Fall würde ich davon ausgehen, dass Du Deinem Auftraggeber Rechnungen mit Deiner entsprechenden Steuernr stellen musst. Als Bürokauffrau weisste ja: keine Buchung ohne Beleg;-)!

D.w. bin ich der Meinung, dass Du Dich schon "Fotograph" betiteln kannst/darfst, genauso wie sich jeder als Ingenieur betiteln kann - nur eben nicht "Dipl. Ingenieur" - das wäre nicht erlaubt.
 
Die Berufsbezeichnung Fotograf ist seit einigen Jahren nicht mehr geschützt, Fotojournalist durftest Du Dich schon immer nennen, da Journalismus ein freier Beruf ist. Zu der von Dir angesprochenen Thematik (Eintragung in Handwerksliste, Finanzamt, Umsatzsteuerregelung...) findets Du in einschlägigen Foto-Foren wie www.dslr-forum.de oder www.forum.dforum.de mit der Suche etliche Beiträge. Gruß gk
 
Infos gibts bei der Gesellschaft für Wirtschaftförderung, eine Tocher vom Arbeitsamt. Geben auch Kurse für Selbständig-Machen und sind kompetent.
 
Zurück
Oben Unten