Bei Team von Künstlern wird KSK-Abgabe auf eine Leistung mehrfach erhoben????

erko

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Hallo, Kollegen,

ich arbeite für einen Kunden als Künstler im Team mit einem anderen Künstler. Unsere Arbeit bedingt sich gegenseitig. Wir fragen uns, wie wir am besten abrechnen. Um den Kunden nicht zu verwirren, wäre es uns am liebsten, wenn ich die Rechnung an den Kunden stelle und der andere dann mir seine Rechnung. Oder umgekehrt, ist hier egal. Nur wie läuft das dann mit der KSK-Abgabe?

Also habe ich bei der KSK angerufen und nachgefragt. Die erstaunlich Antwort: Bei mehrstufiger Leistungserbringung wird die KSK-Abgabe auf jeder Stufe fällig. Ich kann es nicht glauben.

Nehmen wir an, es handelt sich um einen Auftrag in Höhe von 10.000 Euro. Ich arbeite für 5.000 Euro, der andere ebenso für 5.000 Euro und berechnet mir seine Leistung. Ich zahle für ihn KSK-Abgabe auf 5.000 Euro. Ich berechne dem Kunden 10.000 Euro. Der Kunde zahlt KSK-Abgabe auf 10.000 Euro. Insgesamt werden Abgaben auf 15.000 Euro gezahlt obwohl das Projekt nur ein Volumen von 10.000 Euro hat. Wundersame Geldvermehrung.

Etwas schriftliches gibt es dazu nicht, meinte die Dame von der KSK. Na, toll! Doppelt erhobene Abgabe könne man das auch nicht nennen. Ach, nein?

Das kann doch nicht wahr sein. Haben die mir Käse erzählt oder läuft das tatsächlich so? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht und wie geht ihr damit bei künstlerischen Kooperationen um?

Danke.
 
Vermutlich läuft es so, dass auf jeder Berechnungsstufe der Beitrag erhoben wird, und zwar abzüglich der Vorleistungen. Also das erste mal auf die 5000 und das zweite Mal ebenfalls auf die 5000... usw....
 
Das Problem ist kein Problem. Es ist ein Modellfehler.
Die KSK bereichert sich nicht an den Versicherten, sie kontiert die Zukunft.
Du, als Rechnungssteller über die Summe hast "mehr"
eingezahlt als notwendig. Das doppelte dessen was du
hättest einzahlen müssen. Wenn dein Partner das macht ebenso.
Die Lösung hast du auch schon geliefert. Beide Akteure stellen Rechnung.
Projektbezogen, wird das vom Auftraggeber schon richtig verbucht und verstanden werden.
Incal
 
Tach auch.

Vor zwei Jahren stellte ich der KSK eine ähnlich lautende Frage. Es ging darum, ob ich als Verwerter auftrete und Abgaben an die KSK zu zahlen habe, wenn ich für einen Kreativjob einen weiteren Freelancer beautrage, der mir quasi "zuarbeitet", um diesen Job fertig zu stellen.
Die Antwort in Kurzform: ja, mein Auftraggeber zahlt als Verwerter, und ich zahle als Verwerter für meinen Freelancer. In realo fiel die Antwort in Briefform wesentlich länger aus. Ich zog also den Job alleine durch, es hatte sich dann auch anders ergeben.
Seitdem werde ich alljährlich von der KSK per Fragebogen aufgefordert anzugeben, ob und wenn ja wie viele kreativ tätige Leute ich im Jahr X beschäftigtv habe samt Honorarsummen etc. :motz:

Das Zauberwort bei einer weiteren Suche heißt "Mehrstufige Verwertung künstlerischer Leistungen“.

Und hier noch eine kleines Bonbon zum Thema, nachzulesenen auf den KSK-Seiten.

Viel Spaß beim Durchwurschteln,
Gruß, Al
 
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Reaktionen: erko und incal
... ich die Rechnung an den Kunden stelle und der andere dann mir seine Rechnung. Oder umgekehrt, ist hier egal.
Egal ist das nur so lange alle ihre vertraglich festgelegten Pflichten erfüllen. Und alle relevanten Pflichten vertraglich festgelegt wurden.
 
Danke, incal und Al Terego, für eure Antworten. Vor allem für den Link zu dem Bandleader-Fall. Dann habe ich das also nicht falsch verstanden.

Die KSK selbst, und wie sie funktioniert, ist mir nicht neu. Ich bin seit langem Mitglied, hatte aber noch nie das Bedürfnis, künstlerische Fremdleistungen beim Kunden abzurechnen. Das ist mir jetzt auch vergangen.

Wobei in meinem Fall durchaus unklar ist, ob es sich wirklich um eine mehrstufige künstlerische Leistung handelt oder um eine Durchreichung (auf die keine doppelte Abgabe gezahlt werden müsste). Aber ich will das gar nicht geklärt wissen.
 
Um noch ein bisschen Öl ins Feuer zu gießen: :Oldno:
Man darf die Abgabensumme für den beauftragten Künstler
natürlich nicht von seiner Honorarsumme abziehen.
 
Die Abgabensumme kommt natürlich "obendrauf" *.*

Wobei in meinem Fall durchaus unklar ist, ob es sich wirklich um eine mehrstufige künstlerische Leistung handelt oder um eine Durchreichung (auf die keine doppelte Abgabe gezahlt werden müsste). Aber ich will das gar nicht geklärt wissen.

Wieso nicht ?
Durchreichung als Freiberufler ist ja kein Geheimnis.
Oder verstehe ich hier etwas falsch ?
Incal
 
Da muss es doch irgendein Schlupfloch geben... :kopfkratz:

Nicht umsonst heißt es doch "Kreativbranche" :D
 
Um noch ein bisschen Öl ins Feuer zu gießen: :Oldno:
Man darf die Abgabensumme für den beauftragten Künstler
natürlich nicht von seiner Honorarsumme abziehen.

Aber doch regulär gegen die UmSt. feuern?
Der Buchhalter/Steuerberater rät doch: Verursachen Sie Kosten – egal wie… :hehehe:
 
Wieso nicht ?
Durchreichung als Freiberufler ist ja kein Geheimnis.
Oder verstehe ich hier etwas falsch ?

Naja, man kann es vielleicht versuchen, die Leistung des anderen als bei sich selbst durchgereicht zu deklarieren. Fragt sich halt, ob man damit durchkommt. Oder ob man dann die Abgabe doch zahlen muss. Wäre halt ganz gut, das von Anfang an zu wissen. Hängt sicher auch vom Auftragsvolumen ab, ob man das besser vorher klärt.


Seitdem werde ich alljährlich von der KSK per Fragebogen aufgefordert anzugeben, ob und wenn ja wie viele kreativ tätige Leute ich im Jahr X beschäftigtv habe samt Honorarsummen etc. :motz:
Gibt es da überhaupt die Möglichkeit, etwas als durchgereicht zu deklarieren?


Man darf die Abgabensumme für den beauftragten Künstler
natürlich nicht von seiner Honorarsumme abziehen.

So vermehrt sich also Geld.
 
So vermehrt sich also Geld.
Also ich bin da ganz froh drüber.
Wenn ich der Agentur XYZ meine Honorarsumme 0815 für 4 Wochen Konzept und Grafik vor Ort in Rechnung stelle und die ziehen mir ein paar Prozente ab, die sie als Verwerter an die KSK abgeben müssen, dann fände ich es doch sehr ungerecht.
 
Ach so war das gemeint. Ja, klar, hast natürlich recht. Hatte das falsch verstanden.
 
Tja, bei der KSK läuft es tatsächlich so. Ist es bei Dir denn problematisch, wenn jeder Beteiligte direkt mit dem Auftraggeber abrechnet?

Mir würde auch schon aus Inkasso-Gründen nichts anderes einfallen ehrlich gesagt. ;)
 
Es macht es für den Auftraggeber halt unübersichtlich, weil es ein ziemlich komplexes Projekt ist. Wir machen jetzt gemeinsame KVAs, wobei ich gar nicht weiß, ob das genau genommen rechtlich überhaupt in Ordnung ist. Wir schlüsseln da alles so auf, dass klar wird, wer welche Leistung erbringt. Unsere Rechnungen werden wir dann getrennt schreiben aber gemeinsam verschicken.
 
Wär es nicht ohne großen Aufwand möglich, für das Projekt als GbR zu fungieren?
Dann zahlt man an die KSK auch nur einfach.
 
Müsste die GbR dann nicht eine eigene Steuererklärung machen?
 
Und das spricht dagegen.
 
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