Beginn der Garantielaufzeit?

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mafr2006

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Wenn ich auf Apple.de die Seriennummer meines MacBooks zur Überprüfung meines Leistungsanspruchs eingebe, wird als Kaufdatum der Tag des Versands aus China angegeben.

Ist sowas rechtens? Ich habe das Book erst eine Woche später erhalten.
 
Relevant ist das Datum an dem der Rechner in deinen Besitz übergegangen ist und das ist der tag an dem du ihn erhalten hast.
 
Steht da nicht irgendwo, dass die Angabe vom tatsächlichen Datum abweichen kann? Meine mich an sowas erinnern zu können. Davon abgesehen denke ich, dass das Datum auf der Rechnung entscheidend ist (wenn man bei einem Händler vor Ort kauft - keine Ahnung wie das beim Onlinekauf aussieht).
 
David_D schrieb:
Steht da nicht irgendwo, dass die Angabe vom tatsächlichen Datum abweichen kann?

Genau das steht da. Die Rechnung habe ich jetzt nicht hier, aber da steht entweder das Datum drauf an dem ich bestellt habe, oder eben 24.05.06, der Tag an dem es verschickt wurde.

Das faxen der Rechnung hilft mir also nicht weiter. Wäre trotzdem blöd wenn ich jetzt 1 Woche Garantie verliere weil das Book aus China kam.
 
Maßgebend ist nicht das, was Äppel gerne hätte, sondern das, was gesetzlich vorgeschrieben ist.
In D gilt das BGB. In § 438 steht folgendes:
Die Verjährung beginnt bei Grundstücken mit der Übergabe, im Übrigen mit der Ablieferung der Sache.
Und die Ablieferung ist genau dann, wenn Du das Book in Händen hältst.
 
mafr2006 schrieb:
Wenn ich auf Apple.de die Seriennummer meines MacBooks zur Überprüfung meines Leistungsanspruchs eingebe, wird als Kaufdatum der Tag des Versands aus China angegeben.

Ist sowas rechtens? Ich habe das Book erst eine Woche später erhalten.
Und falls dem Gerät während dem Versand etwas zustösst, möchtest Du ja wohl die Garantie in Anspruch nehmen können, nicht?

Ich kenne die Rechtslage in Deutschland nicht. In der Schweiz gehen Nutzen und Gefahr bei Kaufverträgen grundsätzlich mit dem Versand an den Käufer über.

Kasei
 
kasei schrieb:
Und falls dem Gerät während dem Versand etwas zustösst, möchtest Du ja wohl die Garantie in Anspruch nehmen können, nicht?

Ich kenne die Rechtslage in Deutschland nicht. In der Schweiz gehen Nutzen und Gefahr bei Kaufverträgen grundsätzlich mit dem Versand an den Käufer über.

Kasei

Das ist das, was uns weltweit Onlinehändler glauben machen wollen, obwohl ihre Rechtsabteilung weiß, dass dem nicht so ist. Obiger Passung gilt nur bei unversichertem Versand, bei transportversicherten Waren (der Versicherungsnehmer ist hier der VERKÄUFER) ist man sich weltweit einig: Nutzen und Gefahr bei Kaufverträgen mit Endverbrauchern gehen mit der Übergabe an den Käufer über. Dies ist in den international einheitlich gültigen Transportregularien festgelegt (ja, die Schweiz ist hier ebenfalls inbegriffen).

Gruß

Harald
 
kasei schrieb:
Und falls dem Gerät während dem Versand etwas zustösst, möchtest Du ja wohl die Garantie in Anspruch nehmen können, nicht?



Kasei

Hier wird die Versandversicherung in Anspruch genommen, nicht die Garantie.

Gruß

Harald
 
Beim einseitigen Handelskauf (Kaufmann - Privatperson) trägt generell der Kaufmann das Versandrisiko.

Deshalb ist es z.B. bei Ebay auch überflüssig versicherten Versand zu wählen wenn man offensichtlich von einem Händler kauft.

Nur bei Privatpersonen geht das Versandrisiko mit dem Versand auf den Käufer über. Hier ist es also sinnvoll versicherten Versand z.B. Einschreiben oder Einwurfeinschreiben zu wählen, insbesondere weil der Verkäufer die Ware theoretisch auch behalten kann, da bei Briefversand kein Nachweis über den Versand vorliegt.

Einen Betrug nachzuweisen ist in dem Fall für den Käufer aussichtslos.

Das nur am Rande.

Ich werde jetzt mal die Apple Garantiebedingungen durchlesen. Aber eigentlich bin ich schon davon ausgegangen, dass die Garantie erst gilt wenn das Gerät tatsächlich in meinem Besitz übergegangen ist, also dem Erhalt.
 
kasei schrieb:
Und falls dem Gerät während dem Versand etwas zustösst, möchtest Du ja wohl die Garantie in Anspruch nehmen können, nicht?

Nein, bei offensichtlicher Beschädigung der Verpackung nehme ich die Ware nicht an und bei Transportschaden nach dem Auspacken greift die Transportversicherung, nicht die Gewährleistung des Händlers oder Garantie des Herstellers. Und bei DOA ohne offensichtlichen Bezug zum Transport geht das Gerät ja auch zurück...

Ich kenne die Rechtslage in Deutschland nicht. In der Schweiz gehen Nutzen und Gefahr bei Kaufverträgen grundsätzlich mit dem Versand an den Käufer über.

In Deutschland ist dem nicht so.
 
Wo kann man seinen Status überprüfen lassen?

pappeler
 
HaSchuk schrieb:
Hier wird die Versandversicherung in Anspruch genommen, nicht die Garantie.
Ich habe noch nie für Bestellungen eine solche Versicherung abgeschlossen. Ist das in Deutschland üblich?

Kasei
 
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