Balkonkraftwerk als Mieter ohne Absprache hinhängen?

Balkonkraftwerk als Mieter ohne Absprache anbringen?

  • Ja

    Stimmen: 2 33,3%
  • nein

    Stimmen: 4 66,7%

  • Umfrageteilnehmer
    6

maccoX

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Hi,

ich wohne als Mieter in einem Mehrfamilienhaus / Wohnblock.

Ich müsste das eigentlich meinem Vermieter sagen, der müsste dann in die nächste Eigentümerversammlung gehen und das Thema dort anbringen (das eigentlich ja nicht abgelehnt werden darf).

Problem: Ich müsste meinen etwas älteren Vermieter nerven und der müsste extra wegen mir in die Versammlung (wohnt nicht hier), das bedeutet in jeder Hinsicht Aufwand und im Nachgang vielleicht sogar eine Mieterhöhung (mein Vermieter hört sonst nichts von mir und ich nichts von ihm).

Jetzt stellt sich mir die Frage, warum nicht einfach das Ding kaufen und ohne Absprache hinhängen?

Was meint ihr?
Verbieten kann es mir ja eigentlich eh Niemand und vermutlich interessiert es eh keinen. Meinen Vermieter sollte das ja nicht stören falls er es mal mitbekommt (von Jemand anders?), oder?

Hab mal eine Umfrage gemacht, hab hier schon lang keine mehr im Forum gesehen und ich weiß ja ihr liebt so was :jaja: :Pfeif:
Aber bitte gerne auch direkt antworten!
 
Meine unmaßgebliche Meinung:
Wenn das Teil innerhalb der durch den Balkon und seinem Gemäuer/Gestänge gebildeten Fluchtlinien aufgestellt oder befestigt würde, wäre das PV-Teil ja nichts anderes wie andere dort aufgestellte oder befestigte Objekte (Tisch, Stuhl, Schränkchen).

Ragt es hingegen durch seinen Befestigungsort über die Einfriedung des Balkons hinaus, könnte früher oder später einer nachfragen. Und dann hängt es wohl von der Pinseligkeit des Erfragers ab, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen.
 
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Hi,

ich wohne als Mieter in einem Mehrfamilienhaus / Wohnblock.

Ich müsste das eigentlich meinem Vermieter sagen, der müsste dann in die nächste Eigentümerversammlung gehen und das Thema dort anbringen (das eigentlich ja nicht abgelehnt werden darf).
Warte noch ein wenig, es wird wohl demnächst eine Gesetzesänderung zu deinen Gunsten geben.
 
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Wir haben das Teil einfach aufgehängt ohne vorher zu fragen, wir hatten keine Lust auf blöde Diskussionen und unserer Vermieterin sind die hiesigen gesetzlichen Regelungen (zumindest im Hinblick auf die zulässige Miete) ohnehin offenbar egal.

Und dort hängt es jetzt seit fast einem Jahr und es hat sich noch niemand dran gestört.

Kann aber auch anders aussehen:

https://www.zeit.de/green/2023-01/solaranlage-balkon-konstanz-landesgericht-eigentuemer

https://www.computerbild.de/artikel/cb-Haus-Garten-Energie-Rechtsstreit-um-Balkonkraftwerk-35620619.html
 
Hintergrund ist die sogenannte "bauliche Veränderung". Wird etwas dauerhaft befestigt, ist es eine bauliche veränderung. Beispiel, eine Schilfrohrmatte als Sichtschutz die nur gesteckt ist, ist keine bauliche Veränderung. Wird aber z.B. ein Milchglas mit Schrauben montiert, ist es eine bauliche Veränderung. So auch das Balkonkraftwerk.

Die Gestattung der baulichen Veränderung muss mit einfacher Mehrheit (50%) in der ETV beschlossen werden.

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Wenn die Balkone bisher aussehen wie Kraut und Rüben, jeder montiert was er möchte und das eine "entspannte" Gemeinschaft ist, sollte es kein Problem sein, natürlich auf dein Risiko, bis der Beschluss nachgeholt ist.

Wenn die Wohnanlage eher homogen ist, ggf. viele ältere Selbstnutzer, dann kann es schwierig werden.
Da würde ich ohne Beschluss nichts machen.

Es empfiehlt sich auch den Stecker am Balkon vom Elektriker umbauen zu lassen.
 
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Es empfiehlt sich auch den Stecker am Balkon vom Elektriker umbauen zu lassen.
Das kann man sich imho sparen, da reicht Schuko völlig aus, und selbst der VDE will seine Richtlinien diesbezüglich überarbeiten.

Ich hatte mir zusätzlich eine Wieland-Dose installieren lassen, da die Vorausetzung für die Förderung von der Stadt war.
 
da reicht Schuko völlig aus
Interessehalber:

I.
Ich unterstelle, dass der Strom aus der PV-Anlage im Wohnungsnetz im Grunde allen Geräten zur Verfügung gestellt werden soll.

Ich weiß, wie ein Typ-F-Stecker und die zugehörige Dose aussieht. Dabei ergibt sich beim »Kraftwerk« ein Sicherheitsproblem:

An den Steckdosen in der Wohnung liegen rund 231V bei 50Hz (= 400V : √3) an, Ebenso liefert der Wechselrichter am Ende der PV-Anlage jene rund 230V. Damit liegen aber am F-Stecker der PV-Anlage ungeschützt 230V an, bevor dieser nach Anschließen durch die F-Steckdose abgedeckt ist.

Ich nehme natürlich an, dass PV-Anlagen-seitig ein Schalter betätigt werden muss, bevor die 230V beaufschlagt werden; was aber nicht ein fahrlässiges Herausziehen des Anschlusskabels verhindert. Darin sehe ich das Risiko, isb. für Uneingewiesene.

II.
Auch ist in DE eine Ringschaltung der Steckdosen in der Wohnung (anders als im UK) unüblich. Es würden von der Haussteckdose, an die die PV-Anlage angeschlossen wird, nur die Steckdosen erreicht, die von dort bis zum Sternverteiler liegen. Man müsste also schon genau wissen, wie die Sternverkabelung in der Wohnung angelegt ist, um die Geräte zu erreichen, die man erreichen will.

III.
Oder soll das Endgerät (etwa Fernseher, Kühlschrank) direkt an die (dann F-Steckdose) der PV-Anlage angeschlossen werden?
Das erschiene mir kontraproduktiv, müsste dann ja immer bei fehlendem Lichtstrom umgestöpselt werden.
 
An den Steckdosen in der Wohnung liegen rund 231V bei 50Hz (= 400V : √3) an, Ebenso liefert der Wechselrichter am Ende der PV-Anlage jene rund 230V. Damit liegen aber am F-Stecker der PV-Anlage ungeschützt 230V an, bevor dieser nach Anschließen durch die F-Steckdose abgedeckt ist.
Das ist regelmäßig nicht der Fall, denn CE-konforme Mikro-Wechselrichter verfügen bereits über eine integrierte Abschalteinrichtung, den sog. Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz), der dafür sorgt, daß bei Nichtvorhandensein von Netzspannung und -Frequenz innerhalb von max. 200ms kein Saft mehr auf der Netzstrippe ist.

Mehr Infos und Antworten auf Deine Hypothesen (Spoiler Alert: es funktioniert in der Praxis ein kleines bißchen anders als von Dir dargestellt) gibts hier: https://balkon.solar oder hier: https://www.pvplug.de/faq/
 
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Das kann man sich imho sparen, da reicht Schuko völlig aus, und selbst der VDE will seine Richtlinien diesbezüglich überarbeiten.

Ich hatte mir zusätzlich eine Wieland-Dose installieren lassen, da die Vorausetzung für die Förderung von der Stadt war.
Alles Korrekt.
Deshalb habe ich ja auch nur „empfehle“ geschrieben.
Finde es Sinnvoll.
 
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Interessehalber:

I.
Ich unterstelle, dass der Strom aus der PV-Anlage im Wohnungsnetz im Grunde allen Geräten zur Verfügung gestellt werden soll.

Ich weiß, wie ein Typ-F-Stecker und die zugehörige Dose aussieht. Dabei ergibt sich beim »Kraftwerk« ein Sicherheitsproblem:

An den Steckdosen in der Wohnung liegen rund 231V bei 50Hz (= 400V : √3) an, Ebenso liefert der Wechselrichter am Ende der PV-Anlage jene rund 230V. Damit liegen aber am F-Stecker der PV-Anlage ungeschützt 230V an, bevor dieser nach Anschließen durch die F-Steckdose abgedeckt ist.

Ich nehme natürlich an, dass PV-Anlagen-seitig ein Schalter betätigt werden muss, bevor die 230V beaufschlagt werden; was aber nicht ein fahrlässiges Herausziehen des Anschlusskabels verhindert. Darin sehe ich das Risiko, isb. für Uneingewiesene.
Theoretisch hast du da Recht, wenn das Solarmodul Saft liefert kannst du an den offen liegenden Steckern eine gepflastert bekommen, denn hierbei wäre der Stecker der Lieferant und die Dose der Empfänger.

Praktisch sollte es ausgeschlossen sein dass da Spannung anliegt solange der Stecker nicht angechlossen ist. Denn das Modul an sich liefert eine Gleichspannung die von einem Wechselrichter in die 230V/50Hz umgeformt werden muss, und diese muss von der Phasenlage her auf die an der Steckdose anliegende Wechselspannung synchronisiert werden. Damit der Wechselrichter das kann muss er die an der Steckdose anliegende Spannung sehen, das geht nur wenn der Stecker steckt.
 
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Danke.
Bleibt das Problem, dass bei der hierzulande üblichen Sternverkabelung nur der Strang zwischen der Steckdose mit der PV-Anlage dran und dem Sternverteiler versorgt wird und man also wissen muss, ob das »eigentlich« zu versorgende Endgerät auch an diesem Strang hängt.

Die britische Ringverkabelung aller Steckdosen ermöglicht das Erreichen aller Steckdosen. Deren leichtere Verkabelung mit nur halbem Querschnitt erkauft man allerdings für den Preis, dass bei Unterbrechung des Rings (Defekt, Baumaßnahme o.ä.) statt 3,2kVA nur noch 1,6kVA über jeden der Halbringe transportiert werden können. Und ob diese in DE überhaupt zulässig wäre, weiß ich auch nicht.

Falls ich da einem Irrtum unterliege, bitte kurz die Stelle benennen, wo bzw. ab der ich mich irre.
 
...und man also wissen muss, ob das »eigentlich« zu versorgende Endgerät auch an diesem Strang hängt.
nach meinem Verständnis ist die Thematik Ring/Stern nicht direkt relevant, bin aber auch kein Stromer.

Was ich eher dachte, bei uns liegen ja heutzutage 3 phasen an. Meisstens nur alle genutzt bei hohen Leistungen, herd, Backofen, E-Warmwasser oder halt Starkstrom-steckdose wenn denn vorhanden.

Die PV Anlage eingespeist über Steckdose liegt nun aber nur an einer Phase an. Hat man, warum auch immer für das 230V System auch alle 3 Phasen genutzt, dann kann dein Ansatz der Fall sein, vermute ich mal.
 
Die PV Anlage eingespeist über Steckdose liegt nun aber nur an einer Phase an. Hat man, warum auch immer für das 230V System auch alle 3 Phasen genutzt, dann kann dein Ansatz der Fall sein, vermute ich mal.
Wenn man alle drei Phasen nutzt, hat man m.W. 380 V Drehstrom.
 
Wenn man alle drei Phasen nutzt, hat man m.W. 380 V Drehstrom.
Nein. Die Einzelphasen haben zum Nullleiter immer 230V, untereinander (phasen zueinander) sind 380 V (400V heute)

Die werden gerne mal auch alle genutzt, da jede einzelne Phase z.B. mit 32 A abgesichert ist. So kannst du bei Aufteilung eben 96 A ziehen, legst du die 230V Verbraucher auf eine sinds eben nur 32 A.
 
Da man auf dem Balkon normalerweise nur eine ganz gewöhnliche 230V Steckdose hat wird dann auch nur über diese eingespeist. Somit kommt der eingespeiste Strom halt allen Geräten auf dieser Phase zu Gute. Die anderen 2 Phasen sind außen vor.

Rein funktionell wird der Strom ins Netz eignespeist und das was du gerade nicht brauchst geht im Netz unter, ohne Vergütung, das was du mehr brauchst beziehst du vom Energieversorger.

Jetzt muss man Bedenken: Das Solarmodul bringt bestenfalls 600Watt, mehr ist nicht erlaubt. Alles was man mehr verbraucht bezieht man weiterhin vom Energieversorger, alles was man weniger verbraucht verpufft unvergütet im Netz. Jetzt lass so ein BKW an einem guten Simmertg 12 Stunden lang 600 Watt produzieren, In diesen 12 Stunden hat man je nachdem was man da anschließt vielleicht eine Grundlast von wenigen Watt, und zwischendruch einige Peaks wo es dann einige KW sind. D.h. der Anteil der produzierten Leistung die man wirklich nutzt ist eher gering. Lohnt sich das?

Beispiele:

Wenn ich in den 12 Stunden 5x den Wasserkocher für 3 Minuten laufen lassen sind das 15 Minuten wo ich knapp 2kW verrbrauche, wo ich dann zu den 600W immer noch 1,4kW zukaufen muss. 600W x 1/4 Stnde sind 0,15kwH oder aufs Jahr bezogen ca 55kwH.

Ein größerer Kühlschrank den ich 24/7 laufen habe verbraucht im ganzen Jahr nur etwa 280kwh, etwa die Hälfte davon in der dunklen Tageszeit. Also kann ich etwa 140kwH einsparen. Das entspricht bei 365 Tagen etwa 0,38kwH am Tag. Das sollte das BKW auch bei bedeckten Wetter hinbekommen. Aber wenn gerade nichts anderes Strom verbraucht während das BKW liefert hat man nichts davon. Die Krux ist halt: Im Normalbetrieb ohne Großverbraucher verpufft der größte Teil de reingespeisten Leistung, wenn man jedoch gerade einen Großverbraucher laufen hat reicht die Leistung nicht aus und man bezieht Strom aus dem Stromnetz.
 
Auf welcher Phase Dein Wechselrichter einspeist ist insofern egal, als daß der Zähler grundsätzlich die Phasen saldiert.

Es hat im übrigen auch niemand behauptet, daß man mit einer Balkonsolaranlage den Verbrauch sehr stromintensiver Verbraucher vollständig abdecken könnte. Sowas eignet sich für die Grundlast von Kühlschrank und Router und bei guten Bedingungen ist es sicher nicht verkehrt, den Geschirrspüler eben dann laufen zu lassen, wenn das Teil am meisten Leistung produziert.
 
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