Austauschgerät gerechtfertigt?

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der_daniel

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Hallo MacUser,

Ich habe mittlerweile mein drittes Austauschgerät erhalten. Seit Nov. 06 besitze ich ein MBP 15' 2.33 GHz C2D. Im Juni musste das Mainboard getauscht werden. Danach hat sich das "r" vom Schriftzug unterm Display gelöst. Dann kam das SuperDrive Firmware Update, welches mein SuperDrive zerschossen hat. Diese Reparatur hat dann die vorher schon schlechten Spaltmaße noch mehr vergrößert. Nun klemmt die kleine Klappe am ExpressCard Slot.

Kurz darauf musste die Tastatur getauscht werden, die leider auch schon wieder klemmt und Tasten wie Tab, esc, Auswurf und Shift sind echt krumm (fällt einem auf wenn man damit arbeitet).

Gestern hat sich heraus gestellt, dass ich keine DVD-R SL mehr brennen kann. Mein Kumpel kann die gleichen Rohlinge in seinem baugleichen MBP 15' 2.33 GHz C2D jedoch problemlos beschreiben.

Und zu allem Überfluss besitze ich mittlerweile nur noch 73% Ladekapazität bei 217 Ladezyklen. Laut http://www.apple.com/de/batteries/notebooks.html sollte man bei unter 300 Zyklen noch 80% Ladekapazität haben.

[EDIT]
Hab ganz vergessen zu erwähnen, dass zum zweiten Male ein loses kleines Teil im inneren des MacBooks sein Unwesen treibt...
[/EDIT]

Gruß Daniel
 
Zuletzt bearbeitet:
also ab 3 reperaturversuchen, solltest du dich mal beim verkäufer melden. verkäufer nicht apple!!!
von apple bekommst du mit garantie nicht, da keine der drei mainparts 3mal gewechselt wurden. jedoch besagt das deutsche recht das nach dem dritten reparaturversuch eine umwandlung vollzogen werden muss.
für genaue formulierungen kannst du zum verbraucherschutzt.
nach einer schriftlichen warnung an den verkäufer hatte ich recht fix ein neues gerät.
 
Dass nach der Herstellergarantie (1 Jahr) der Händler mit der Gewährleistung einspringen muss. (2.Jahr)
 
freu dich!
nach 3 reparaturversuchen kannst du die die kiste für den vollen kaufpreis zurück geben und dir dann einfach einen neuen flotteren rechner für das geld kaufen.
 
und was soll uns das jetzt sagen?
Wenn du die Herstellergarantie in Anspruch genommen hast, dann hast du - technisch gesehen - nicht dem Händler die Gelegenheit zur Beseitigung von Sachmängeln gegeben.
 
das heißt, dass ich nur vom kaufvertrag zurück treten kann, wenn ich das gerät auch beim verkäufer repariert wurde?
 
das heißt, dass ich nur vom kaufvertrag zurück treten kann, wenn ich das gerät auch beim verkäufer repariert wurde?

hmm, das kann sein.
allerdings hab ich vor 2 jahren im blödmarkt die erfahrung gemacht, dass sie mir das geld am letzten tag der 2 jahresfrist zurück gegeben haben, nachdem ich das gerät 3 mal vom hersteller hab reparieren / austauschen lassen.
 
ja der händler will nicht so ganz. von daher werde ich wohl mal meinen rechtsanwalt einschalten...
 
Bei der ganzen Hoffnungsmacherei fehlt nur die Anmerkung das DREIMAL der SELBE Fehler nachgebessert werden müsste um einen Umtausch oder den Rücktritt vom Kaufvertrag zu bewirken.
 
Kann ich mein Auto zurückgeben, weil das Blinkrelais, das Klimasteuergerät und der linke Fensterheber hinten innerhalb eines halben Jahres kaputt gegangen sind??? NEIN!!!

Genau so verhält es sich mit dem Rechner.
Und zu der Anmerkung voon Onkel Schoffo: "freu dich!
nach 3 reparaturversuchen kannst du die die kiste für den vollen kaufpreis zurück geben und dir dann einfach einen neuen flotteren rechner für das geld kaufen.".....Der Händler kann, wenn er denn den Rücktritt vom Kaufvertrag (so heisst das und nicht Umwandlung, Wandlung oder sonstewas) akzeptiert einen Abzug vom Kaufpreis aufgrund des gezogenen Nutzens machen. Ist im BGB so geregelt und orientiert sich dann an der tatsächlichen Nutzungsdauer in Relation zur durchschnittlichen Nutzungsdauer.....Kannst Dich also auf bis zu einem Drittel Minderung gefasst machen.

Flo (der das leider alles mal an einem Sofa durchexerziert hat)
 
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