auslands-kunde (usa) zahlt nicht – wie mahnen/rechtl. schritte?

ziemlichgut

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tag zusammen!

habe anfang dezember von einer us-fachzeitschrift einen fotoauftrag bekommen (porträt eines geschäftsmanns in neuss).
auftragsangebot und -bestätigung per email/pdf. bild geschickt, rechnung geschickt, alles in ordnung. hatte eine zahlungsfrist auf der rechnung von vier wochen gesetzt (natürlich hab ich auch nicht vergessen, meine bankverbindung in internationaler version dazuzuschreiben, alles natürlich in englisch).

zahlungsfrist läuft ab, nach sechs wochen erste mahnung per mail. artidrector antwortet, es sei normal daß man schonmal 40-50 tage auf die bezahlung warten müsse, sei halt ein grosser verlagskonzern ...
abgezeichnet von ihm und seinem chef sei die rechnung auf jeden fall.
nach sechzig tagen immer noch nix da. weitere email bringt nur vertröstung ("don't worry, you will be paid" ...).

jetzt (letzte woche) habe ich mit hilfe eines englsich-musterbriefes nochmal eine höflich formulierte schriftliche mahnung per post-einschreiben geschickt.

habe langsam die schnauze voll und brauche das geld (1000$) schon. kann ich denn irgendwelche rechtlichen schritte von hier aus (anwalt) einleiten?
hat da irgendjemand von euch ähnlcihe situationen erlebt und könnte mir helfen?

danke schonmal für jede antwort!
ziemlichgut
 
Geh halt einfach mal zum Anwalt. Hier wird dir eh niemand verbindliche Auskünfte geben können.
 
Invoice for the Delivery of Services ...

Das Thema ist im Zeitalter der Globalisierung "brandheiß", denn wie schnell die kreative Szene aus Germany springt, wenn ein Auftraggeber in den vereinigten Staaten von Amerika sitzt und einen Job vergibt, sehe ich in den feuchten Augen der Studenten, die das als Sprungbrett für den internationalen Einstieg in einen Markt bewerten, der so unglaublich groß ist, das man hierzulande davon träumt. Und dann so was. Zahlungsverweigerung und dazwischen liegt der Atlantik. Das ist viel Wasser. Dagegen erscheinen die verschiedenen Rechtsgrundlagen der Nationen als kurze Distanz, denn es kommt auf den Gerichtsstand an, doch der Ärger bleibt identisch.

Eine Klage gegen einen Auftraggeber aus den USA, wenn man als Anbieter selbst in Deutschland sitzt? Kommt auf die Streitsumme an. Doch bei 1000 US-Dollar (sprich 755,86 EUR) wirft man sicher mehr Geld dem Anwalt hinterher, als man letztendlich erwarten kann. Als US-Firma wäre ich sehr zufrieden, denn was in Deutschland Recht ist, ist den Amerikanern recht und billig.

Was kann schief gelaufen sein?

Viel! Und sehr oft fehlen einfach nur Angaben auf der Rechnung, die erwartet werden. Alles in Ordnung? Mag sein. Aber wichtiger als die Meinung des AD ist in diesem Fall das Feedback der Buchhaltung des Verlages! Ich hoffe, Du hast auf der Rechnung neben Deinen Kontoangaben auch Angaben zur IBAN (International Bank Account Number) sowie den BIC (Bank Identifier Code, auch SWIFT-Code genannt), hinzugefügt, der aus acht bzw. elf Stellen besteht, denn einige Länder bzw. die Finanzbuchhaltung (Software) der Kunden verlangen diesen Code zusätzlich zum Routing der Zahlungen.

Der Art Director sitzt bekanntlich nicht in der Buchhaltung. Transaktionen, die zwar abgezeichnet sind, aber zu Buchungsproblemen führen, bekommt der Art Director gar nicht mit. Die Rücksprache wird nur zu dem Ergebnis führen, das er bestätigt und wiederholt, die Sache abgezeichnet zu haben. Die Sachbearbeiter in der Buchhaltung sind stets angewiesen, nur korrekt ausgestellte Rechnungen zu bearbeiten und falls Deine Angaben nicht im Sinne eines "grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs" korrekt sind, dann gehen weder Überweisung noch Scheck raus. Apropos Scheck: Vorsicht, die Zahlung per Scheck ist in den USA immer noch sehr beliebt, aber anderes als bei unserem Euroscheck gibt es keine Garantie, das der Scheck tatsächlich gedeckt ist! Solltest Du einen Scheck per Post erhalten, dann bitte nicht zu früh freuen.

Zudem solltest Du auch in der Rechnung festlegen, wer die Überweisungskosten tragen muss, denn internationale Transaktionen lassen sich Banken grundsätzlich was kosten. Ein paar Cent können in Deinen Augen wenig sein, aber Unternehmen nehmen jeden Cent wichtig. Meistens sind es für deutsche Banken viele Cent, denn auch wenn Computer untereinander arbeiten, so ist das nicht kostenlos. Und dann – last but not least – ist die Frage nach den Angaben zu der Umsatzsteuer wie folgt zu beantworten: Im Zweifelsfall den Steuerberater fragen, denn ob eine Fotosendung Kunst oder Gewerbe ist, darüber gibt es viele Meinungen, aber nur wenige klare Wahrheiten. Und die holt man sich grundsätzlich dort, wo Verantwortung auch unterschrieben wird. Interessant ist auch, wie Du die Angelegenheit mit den Nutzungsrechten auf diesem Weg geklärt hast, denn das ist ja schon heikel genug, wenn man einfach mal etwas per E-Mail sendet.

Tja, ich wünsche Dir viel Glück, falls es die Firma ehrlich meint und ihre Rechnung noch bezahlt. In den Staaten gibt es inzwischen, wie auch in Europa, den Trend "User Generated Content", wo Fotografen nicht mehr als Profis vergütet werden, denn Privatleute mit Digicam liefern selbst die Fotos. Ist unglaublich billig (was den Anspruch betrifft), aber dafür unglaublich preiswert. So kann man mit wenig Geld ganze Teams beauftragen und am Abend liefern sie ihre vollen Flashspeicher in der Redaktion ab. Ein Foto für 1000 US-Dollar zu verkaufen, wird in Zeiten, wo es Fotos für 20 US-Dollar vor Ort zu kaufen gibt, schwierig sein – und in Zukunft immer schwieriger werden, denn die Digitaltechnik überflutet ganze Branchen und jeder Depp fühlt sich als Fotograf oder Kameramann berufen.

Falls sich das US-Unternehmen nicht mehr meldet: Das macht denen nichts aus. Sie haben ja viel Wasser dazwischen und mit den Gesetzen aus Deutschland nichts zu tun - leider. Für den von Dir genannten Betrag würde ich rechtlich nichts unternehmen, denn wo soll das hinführen? Wo willst Du klagen? Ist eben Lehrgeld, in Zukunft nur noch alles wasserdicht mit Verträgen zu machen, ganz besonders bei Ländern außerhalb der EU.

USA – immer eine Reise wert.

- Sterling
 
tjaaaa, hm.hört sich ja nicht so gut an :(

trotzdem danke für eure antworten
 
da hänge ich mich mal mit einer frage an,
habe am wochenden einen job in london gemacht,
veienbarte gage waren 600 GBP
was schreibe ich denn auf die rechnung ?
EUR oder GBP oder wie ?

lg bekazor
 
die vereinbarte summe – in pfund. bei der gutschrift auf deine konto rechnet das deine bank automatisch zum tagesaktuellen kurs in euro um.
 
danke ;)

lg bekazor
 
Also bei Großunternehmen (und dem Staat hier in Deutschland) kann es tatsächlich Wochen bis zig Monate dauern, bis Rechnungen bezahlt werden. Das läuft dann unter Cash-Flow-Optimierung.

Ich glaube nicht, daß sie die Zahlung endgültig verweigern werden, sonst wäre Deine Emailadresse wohl schon in derem Junk-Filter.

Einen Anwalt zu beauftragen lohnt bei der Summe sicherlich nicht, zumal Du einem US-Anwalt für einen Formbrief wohl mindestens die gleiche Summe zusätzlich vorstrecken müßtest ;)
 
Was lernen wir daraus? Auslandskunden müssen grundsätzlich per Vorkasse zahlen, es sei denn es besteht schon eine langjährige Zusammenarbeit!
 
naja vorkasse ... dienstag bekomm ich per mail den auftrag, freitag mittag sollen die bilddaten beim kunden sein. in der kurzen zeitspanne wäre auch vorkasse net möglich gewesen.
aber ich weiß, was ihr meint, ich hätte mich vorher besser absichern sollen.
immerhin gab's die tage nochmal eine mail vom AD, daß er der rechnung mal in der buchaltung hinterherforschen lässt.
es bleibt hoffnung ...
:rolleyes:
 
jetzt (letzte woche) habe ich mit hilfe eines englsich-musterbriefes nochmal eine höflich formulierte schriftliche mahnung per post-einschreiben geschickt.

habe langsam die schnauze voll und brauche das geld (1000$) schon. kann ich denn irgendwelche rechtlichen schritte von hier aus (anwalt) einleiten?
hat da irgendjemand von euch ähnlcihe situationen erlebt und könnte mir helfen?

Ich bin kein Anwalt, aber ich hatte schon mal das selbe Problem. Allerdings ging es bei mir um $20000.

Um es kurz zu machen: Weiter höflich nerven, ansonsten Geld abschreiben. Das war jedenfalls der Rat, den mir ein Anwalt in New York gegeben hat.

Selbst bei meiner Summe hätte sich ein Gerichtsverfahren nicht gelohnt, und dann wäre da ja noch das Problem gewesen, das Geld einzutreiben.

Das Ende meiner Geschichte war dann, dass der Kunde die Summe dann schliesslich und endlich spät aber komplett gezahlt hat.

Alex
 
naja vorkasse ... dienstag bekomm ich per mail den auftrag, freitag mittag sollen die bilddaten beim kunden sein. in der kurzen zeitspanne wäre auch vorkasse net möglich gewesen.

Sagt wer?

Ich habe schon Auslandszahlungen (sehr oft NL, GB, I und A) gehabt, da gehts innerhalb weniger Stunden, wenn der Auftraggeber das auch will.

Auch Zahlungen aus den USA habe ich schon binnen 24h erhalten.

Wie gesagt, wenn der Kunde Deine Dienste wirklich BRAUCHT, und WIRKLICH WILLENS ist zu zahlen, geht das Weltweit in sehr, sehr kurzer Zeit!

Ich halte es ebenfalls so: Neukunden generell nur Vorkasse - im Ausland 3x Vorkasse, danach wird eine Kreditlinie besichert und dann gehts auch per Überweisung.
Allerdings, 2x Zahlungsziel verbasselt = wieder Vorkasse.

Einfach, drastisch, wirkungsvoll!
Wie jeder Mensch, in egal welchem Land, arbeite ich sehr ungern für lau!
Für einen seriösen Geschäftspartner, egal welcher Nationalität, ist dies selbstverständlich. Alle anderen sind, auch wenn die Geschäfte teilweise klappen, eine tickende Zeitbombe, die Dir früher oder später "in den Rücken fallen".

Charlie
 
immerhin gab's die tage nochmal eine mail vom AD, daß er der rechnung mal in der buchaltung hinterherforschen lässt.

Na, das klingt doch viel versprechend! Vermutlich ist das Interesse des Verlages, auch in Zukunft mit Dir zu kooperieren höher, als die geringfügige Zahlung zu verweigern. Mein Bauchgefühl sagt, das alles gut gehen wird, denn sonst hätte der AD keinen Grund gehabt, noch ein Lebenszeichen von sich zu geben. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Summe über das große Wasser auf Dein Konto fliegt, liegt damit bei 99%. Der Rest ist Vertrauen und Geduld.

- Sterling
 
könnte man eigentlich sowas wie PayPal nutzen, um etwas mehr Sicherheit mit Auslandskunden zu bekommen?

Hatte bei meinen Aufträgen in Österreich noch nie Probleme.
Bei einigen Ländern hätte ich aber schon Bauchschmerzen.

Erinnnert sich noch einer an die vielen Geprellten die für ausländische Aussteller auf der Expo in Hannover gearbeitet haben und auf Ihren Rechnungen sitzen geblieben sind?

Libi
 
Es gibt eine Dienstleistung, bei der seid Ihr gegen Forderungsausfall geschützt und was noch besser ist, ihr habt das Geld binnen 2 TAgen auf dem Konto. Das nennt sich Factoring und ist für diejenigen interessant, die Aufträge gewerbllich abwickeln.

http://www.keyfactors-deutschland.de

Vielleicht hilft Euch das.

Beste Grüße

Nic
 
@ziemlichgut:

Ich würde, so der Verlag wirklich nicht bezahlt, noch nicht ganz aufgeben. Auch wenn keine Rechtsgrundlage dafür besteht würde ich, sozusagen als letzten Versuch, durchaus den Geschäftsmann aus Neuss ansprechen (wenn Du seine Adresse hast). Vielleicht ist ihm das Ganze ja entsprechend peinlich und er nimmt Einfluss.

Ansonsten ist Sterlings Antwort nichts hinzu zu fügen.

--dryhabanero
 
Wäre natürlich interessant zu wissen, für welchen Zweck das Bild verwendet wurde. Da nicht bezahlt wurde, besteht für die Firma auch kein Nutzungsrecht.

Wenn das Teil in einem aufwendigen Imagefolder verwendet wurde und du auf die Nichtverwendung bestehst, könnte es sehr teuer für die Firma werden, wenn sie alles einstampfen muss :)

Vielleicht hilft es ja, damit etwas zu "drohen"...

Edit: ok, wenn das Teil schon gedruckt ist (wer lesen kann ist eben doch im Vorteil) ist das Druckmittel weniger geeignet
 
Übrigens zu den rechtlichen Problemen, falls dich das noch interessiert:

Da es sich um einen internationalen Tatbestand (du in Deutschland, Gegner in USA, Bundesstaat wäre ausserdem erheblich, da die ihr eigenes Recht haben) handelt, müsstest du durch drei Probleme durch:

1. Gerichtsstand: wenn du in Deutschland klagen möchtest, überprüft das angerufene Deutsche Gericht, ob es international zuständig ist. Wenn nicht, müsstest du in den USA klagen.

2. Anwendbares Recht: je nachdem, welches Gericht zuständig ist, bestimmt dieses nach dem inländischen Internationalen Privatrecht, welches Landesrecht anwendbar ist. Hier käme also entweder Deutsches oder amerikanisches Recht des Bundesstaates, in welchem der Gegner seinen Sitz hat, in Betracht. Selbst wenn du in Deutschland klagen könntest, könnte also US-amerikanische Recht anwendbar sein, was weitere Probleme aufwerfen könnte (z.B. Formungültigkeit des per E-Mail geschlossenen Vertrags, der zwar nach Deutschem Recht gültig wäre, je nach US-Bundesstaat aber möglicherweise nicht).

3. Sollte das Deutsche Gericht zuständig sein und zu deinen Gunsten entscheiden, müsstest du dieses Urteil danach in den USA anerkennen lassen, um es vollstrecken zu lassen. Darüber wiederum, ob das gemacht wird, entscheidet das amerikanische Gericht nach amerikanischem Recht. (editiert, das war in der ursprünglichen Fassung eine Verwechslung)


Du siehst, das kannst du unmöglich ohne Anwalt machen, falls sie wirklich nicht zahlen wollen - ohne Rechtsschutzversicherung würdest du das Geld rational betrachtet so schnell wie möglich abschreiben, es sei denn, es geht dir um's Prinzip ;).

Also am besten höflich und beharrlich bleiben, denn gerade im internationalen Verhältnis kann man es sich oft nicht leisten, Recht zu erhalten...
 
Zuletzt bearbeitet:
Also am besten höflich und beharrlich bleiben, denn gerade im internationalen Verhältnis kann man es sich oft nicht leisten, Recht zu erhalten...

Volle Zustimmung. Und Du willst ja nicht nur das Recht, sondern am Ende auch das Geld. Wie ich schon schrieb ist das selbst bei einem deutlich höheren Betrag nicht so einfach.

Alex
 
Gibt es in einem solchen Fall eigentlich die Möglichkeit eine Inkaso Firma in den USA zu beauftragen?
 
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