"Aushilfstätigkeit"+Urheberrechte oder Unterbezahlung?

I

i sascha

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
26.10.2004
Beiträge
443
Reaktionspunkte
0
Hi Leute,

mit Abschluss meiner schulischen Ausbildung (Fachhochschulreife und Abschluss des informationstechnischen Assistenten) stehe ich nun drei Monate zwischen Tür und Angel.
Für die Monate Juli, August und September habe ich mich als Aushilfe in der MAN Turbo-Verwaltung Oberhausen beworben, ein Freund von mir arbeitet da und brachte mich auf die Idee.

So schrieb ich also eine Bewerbung und wurde prompt auf ein Vorstellungsgespräch eingeladen, welches ich heute recht zufriedenstellend abgeschlossen habe.

Angeboten wurde mir ein befristetes Arbeitsverhältnis auf 400 Euro-Basis, zum Einsatz käme ich in einem kleinen eigenen Projekt.
Grober Umriss: Ein Datenbankmodell erstellen und dazu eine Applikation entwickeln, mit der ich diese Datenbank verwalten und erweitern kann.

Nun frag ich mich, ob ich dann nicht die Urheberrechte an dem Programm habe; mein Stand der Dinge ist dass die Nutzungsrechte der in Auftrag gegebenen Software dem Betrieb gehören, die Urheberrechte aber mir zustehen?
Liegt dieser Fall überhaupt vor, wenn ich als Aushilfsprogrammierer dort arbeite?

EDIT: Wäre in diesem Fall vielleicht sogar eine höhere Bezahlung angebracht? Verkaufe ich mich zu billig?

Ich wär über ein paar Denkanstöße ziemlich glücklich... das ist alles noch so neu für mich ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo i,sascha,

nach meinen Erfahrungen steht dir überhaupt nichts zu.
Du bist dort angestellt!!!! Schau mal im Kleingedruckten nach!

Gruß Oliver
 
Urheberrecht an Deiner Arbeit hat immer der Betrieb für den Du sie erbringst. Also grob gesagt alles, was Du während der Arbeitszeit dort machst! Für Azubis und Praktikanten gilt das genau wie für Festangestellte. Wenn Du die Firma verlässt, darfst Du Dein Programm auch nicht mitnehmen... wär ja noch schöner, die ganzen Daimler-Ingenieure würden DaimlerChrysler verlassen und selber die S-Klasse verkaufen? Nene.

Du hättest nur selber die Rechte daran wenn Du Auftragsentwicklung machen würdest.
 
Dir steht wirklich nichts zu. Weder Urheber- noch (nach dem Beschäftigungsverhältnis) irgendwelche Nutzungsrechte. Das wird auch so im Vertrag drinstehen.

An Deiner Stelle würde ich mal schauen, was günstiger für Dich ist. Entweder der 400-Job oder nicht vielleicht doch ein Werksvertrag (oder war's der Werkarbeitsvertrag naja auf jeden Fall gab's da ja so zwei verschiedene). Denn bei einem der beiden arbeitest Du die verabredeten Zeiten und es ist (im Grunde) egal, was dabei rauskommt. Andersfalls können die erwarten, dass das Produkt fertig werden muss. Egal wie lange es dauert... Ich müsste nochmal zu Hause nachschauen, was genau wann angewandt wird und ob sowas als Aushilfe überhaupt greift.
 
Danke für die Antworten, letztendlich gibt es für mich wohl doch nur die Möglichkeit > 400 Euro-Job oder nichts <
Ich wollte mich nur mal bei erfahrenen Leuten umhören, man bedenke: Ich komme von einem Berufskolleg, habe gewisse Kenntnisse, aber ich kann nicht behaupten dass ein Datenbankentwurf in der gewünschten Größenordnung und ein bisschen Klickibunti mit dem Borland C++ Builder großartige Arbeit wäre...
Also realistisch sein und das immerhin als tolle Gelegenheit sehen, ein bisschen in den professionellen Bereich reinzuschnuppern und Erfahrungen zu gewinnen.
Danke an euch!
 
"..., letztendlich gibt es für mich wohl doch nur die Möglichkeit > 400 Euro-Job oder nichts!"

Genau so isses, für dich interessieren die sich "Einen Dreck", Hauptsache ist, was
da mit dir herauskommt! Man muss sich halt doch einen Namen machen!
Die Wahl liegt bei dir. Jetzt fangen die auch noch mit dem "Sch.." an.

Gruß Oliver
 
Zurück
Oben Unten