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Ceresede
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Hallo!
Das Thema Ausfallhonorar habe ich hier nirgends gefunden. Also, leg ich mal los:
Ich habe ein Projekt in Form eines Folders. Der Kunde hatte sich bereits vor Jahren ein aufwändiges CD angertigen lassen, wollte aber diese Agentur nicht bemühen. Ok, ich fange an zu arbeiten und in der Zwischenzeit geht diese Agentur pleite und die ehemalige Grafikerin dieser Agentur fragt bei meinem Kunden um Jobs an.
Nach einigem Rumgeeiere (der Job zieht sich jetzt 15 Monate hin!), bin ich sauer geworden und habe mal Tacheles geredet. Raus kam, dass man den Job lieber mit der alten Grafikerin machen würde. Kein Problem für mich, denn es handelt sich um die Kurverwaltung der Insel meiner Kinderzeit und dazu möchte ich gerne ein ungetrübtes Verhältnis behalten.
Jetzt geht es darum, dass bei Nichtabschluss des Auftrags 50% Ausfall fällig ist. Allerdings hatte ich dem Kunden zu Anfang nicht meine AGB's vorgehalten. Zwar glaube ich nicht, dass das ein Problem sein könnte, aber wie ist da eure Erfahrung? Ist ein Ausfallhonorar quasi üblich, so dass es nicht kommuniziert werden muss, ähnlich wie wenn ich den Anstreicher das Zimmer streichen lasse, es mir dann anders überlege, ihn wegschicke und dann trotzdem weiß, dass ich das bezahlen muss, auch wenn er mir vorher nicht seine AGB's gezeigt hat?
Die andere Sache: welchen Mehrwertsteuersatz veranschlage ich bei Ausfallhonorar? Der Kunde nutzt das Ergebnis ja nicht. Ich habe in dem Fall eine Mischkalkulation von 7 und 16%.
Schlage ich auf alles 16%?
Oder mischkalkuliere ich?
Wenn ich meine Mischkalkulation zugrunde lege und dem Kunden außerdem das bislang erzielte Ergebnis dazu gebe, darf er dass dann nutzen, indem er es an die andere Grafikerin weitergibt?
So einen Fall hatte ich noch nicht, ich bin gespannt, was ihr dazu sagt.
Danke schon mal und AHoi von
Ceresede
Das Thema Ausfallhonorar habe ich hier nirgends gefunden. Also, leg ich mal los:
Ich habe ein Projekt in Form eines Folders. Der Kunde hatte sich bereits vor Jahren ein aufwändiges CD angertigen lassen, wollte aber diese Agentur nicht bemühen. Ok, ich fange an zu arbeiten und in der Zwischenzeit geht diese Agentur pleite und die ehemalige Grafikerin dieser Agentur fragt bei meinem Kunden um Jobs an.
Nach einigem Rumgeeiere (der Job zieht sich jetzt 15 Monate hin!), bin ich sauer geworden und habe mal Tacheles geredet. Raus kam, dass man den Job lieber mit der alten Grafikerin machen würde. Kein Problem für mich, denn es handelt sich um die Kurverwaltung der Insel meiner Kinderzeit und dazu möchte ich gerne ein ungetrübtes Verhältnis behalten.
Jetzt geht es darum, dass bei Nichtabschluss des Auftrags 50% Ausfall fällig ist. Allerdings hatte ich dem Kunden zu Anfang nicht meine AGB's vorgehalten. Zwar glaube ich nicht, dass das ein Problem sein könnte, aber wie ist da eure Erfahrung? Ist ein Ausfallhonorar quasi üblich, so dass es nicht kommuniziert werden muss, ähnlich wie wenn ich den Anstreicher das Zimmer streichen lasse, es mir dann anders überlege, ihn wegschicke und dann trotzdem weiß, dass ich das bezahlen muss, auch wenn er mir vorher nicht seine AGB's gezeigt hat?
Die andere Sache: welchen Mehrwertsteuersatz veranschlage ich bei Ausfallhonorar? Der Kunde nutzt das Ergebnis ja nicht. Ich habe in dem Fall eine Mischkalkulation von 7 und 16%.
Schlage ich auf alles 16%?
Oder mischkalkuliere ich?
Wenn ich meine Mischkalkulation zugrunde lege und dem Kunden außerdem das bislang erzielte Ergebnis dazu gebe, darf er dass dann nutzen, indem er es an die andere Grafikerin weitergibt?
So einen Fall hatte ich noch nicht, ich bin gespannt, was ihr dazu sagt.
Danke schon mal und AHoi von
Ceresede
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