Ausfallhonorar

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Ceresede

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Hallo!

Das Thema Ausfallhonorar habe ich hier nirgends gefunden. Also, leg ich mal los:

Ich habe ein Projekt in Form eines Folders. Der Kunde hatte sich bereits vor Jahren ein aufwändiges CD angertigen lassen, wollte aber diese Agentur nicht bemühen. Ok, ich fange an zu arbeiten und in der Zwischenzeit geht diese Agentur pleite und die ehemalige Grafikerin dieser Agentur fragt bei meinem Kunden um Jobs an.
Nach einigem Rumgeeiere (der Job zieht sich jetzt 15 Monate hin!), bin ich sauer geworden und habe mal Tacheles geredet. Raus kam, dass man den Job lieber mit der alten Grafikerin machen würde. Kein Problem für mich, denn es handelt sich um die Kurverwaltung der Insel meiner Kinderzeit und dazu möchte ich gerne ein ungetrübtes Verhältnis behalten.

Jetzt geht es darum, dass bei Nichtabschluss des Auftrags 50% Ausfall fällig ist. Allerdings hatte ich dem Kunden zu Anfang nicht meine AGB's vorgehalten. Zwar glaube ich nicht, dass das ein Problem sein könnte, aber wie ist da eure Erfahrung? Ist ein Ausfallhonorar quasi üblich, so dass es nicht kommuniziert werden muss, ähnlich wie wenn ich den Anstreicher das Zimmer streichen lasse, es mir dann anders überlege, ihn wegschicke und dann trotzdem weiß, dass ich das bezahlen muss, auch wenn er mir vorher nicht seine AGB's gezeigt hat?

Die andere Sache: welchen Mehrwertsteuersatz veranschlage ich bei Ausfallhonorar? Der Kunde nutzt das Ergebnis ja nicht. Ich habe in dem Fall eine Mischkalkulation von 7 und 16%.
Schlage ich auf alles 16%?
Oder mischkalkuliere ich?
Wenn ich meine Mischkalkulation zugrunde lege und dem Kunden außerdem das bislang erzielte Ergebnis dazu gebe, darf er dass dann nutzen, indem er es an die andere Grafikerin weitergibt?

So einen Fall hatte ich noch nicht, ich bin gespannt, was ihr dazu sagt.

Danke schon mal und AHoi von
Ceresede
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn du keine agb's vorgelegt hast und der kunde dir seine
nicht vorgelegt hat so gelten die allgemeinen agb’s. dort kannst
du dich ja mal schlau machen.

wurde der job denn schrfitlich beauftragt? und was hast du bisher
an leistungen erbracht?

:)
 
Hi,

ja, es gibt natürlich ein schriftliches Angebot und Auftragsbestätigung, allerdings auch ohne Kunden-AGB's.

Es ist schon eine ganze Menge entstanden, allerdings nicht endabnahmefähig:
• Sichtung des CD
• Übernahme von Typographie
• Aufbau einer Datei nach CD
• Bildbearbeitung
• Layoutentwurf
• Textentwurf

Ich denke, dass 50% angebracht sind.
Der Job umfasst außerdem eine Sympathiefigur, da habe ich Vorschläge gemacht, und die Inselbesucher haben im Kurzentrum abgestimmt, ganz demokratisch. Diese Umsetzung soll weiter über mich laufen und ist aus der Gesamtrechnung rausgenommen.

Bauchschmerzen macht mir noch der Mehrwertsteuersatz.

Cer
 
AGD sagt...

Also, laut AGD berechnet man bei Designleistungen deren Nutzung nicht übertragen wird 16%.
Dann wäre das schon mal klar.

In Bezug auf Ausfallhonorar sagen die in ihrem Vertragsrecht eher lakonisch, dass man das komplette Honorar bei Ausfall einfordern kann, abzüglich einkalkulierter Kosten. 100% ohne Leistung erbracht zu haben finde ich heavy. Naja, der AGD...

Scheint jetzt alles soweit klar zu sein. Scheint. Wenn also wer noch was Interessantes beizusteuern hat...


Cer
 
Hi Ceresede,

AGB's spielen hier keine Rolle, da solche nur dann Vertragsinhalt werden, wenn der jeweilige Verwender bei Vertragsschluss entweder auf diese ausdrücklich hinweist oder zumindest der anderen Vertragspartei die Möglichkeit der Kenntnisnahme in zumutbarer Weise verschafft (§ 305 Abs. 2 BGB). Dies ist nach deinen Schilderungen nicht erfolgt.

Also bleiben nur die gesetzlichen Regelungen und die sehen gem. § 649 BGB bis zur Vollendung des Werkes ein jederzeitiges Kündigungsrecht des Bestellers vor, jedoch kann dann der beauftragte Unternehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich der durch Kündigung des Bestellers ersparten Aufwendungen verlangen.


Gruß jurmac
 
Hi Jurmac,

hmhm, genauso habe ich's auch den Unterlagen des AGD entnommen und auch mit dem Kunden besprochen.
Es ist also alles glatt gelaufen.

Danke nochmals!
Cer
 
Freut mich zu hören ... :)

jurmac
 
Ceresede schrieb:
100% ohne Leistung erbracht zu haben finde ich heavy. Naja, der AGD...

sieh es mal so: du bekommst als freelancer oder kleines buero einen
auftrag und musst dafuer andere auftraege absagen. ploetzlich überlegt
es sich der auftraggeber anders und tritt zurück. warum solltest du den
schaden beziehungsweise den verdienstausfall zahlen? stell dir vor das
kommt nicht nur einmal vor?

aber ich weiss schon was du meinst. der AGD hat teilweise wirklich
sehr absurd vorstellungen vom freien markt.

:)
 
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