Auftrag erteilt! – oder doch nicht?

Na, ich hab schon Pferde vor der Apotheke ko*** sehen ;)
 
MACerle schrieb:
Ja, da hast Du leider Pech. Selbst wenn Du einen schriftlichen Auftrag und auch eine Auftragsbestätigung retourniert hast, bekommst Du keinen Cent, wenn nirgends eine Vereinbarung über eine Ausfallsrechnung enthalten ist. Zu meiner Aktivzeit hatte ich diesbezügliche Erfahrungen in einem großen Konzern gesammelt.(...)

Irrtum!

Deine Erfahrungen in einem großen Konzern haben nichts mit dem Fall hier
zu tun. Auch rechtlich nicht. D.h. rechtlich schon, es geht ja nur um die
Durchsetzung der Ansprüche.

Und da wird kein Richter seitenlange rechtliche Absicherungen von einem
Freiberufler erwarten. Und der Kunde selber reagiert ganz anders als ein
Verantwortlicher eines großen Konzerns, der gibt nämlich alles gleich an die
Rechtsabteilung weiter.

Also: Nicht Pech gehabt, sondern: Überzeugen und Geld abholen!
 
MacEnroe schrieb:
Irrtum!
Nicht Pech gehabt, sondern: Überzeugen und Geld abholen!

Wenn er sich überzeugen läßt! Sonst bleibt's beim Pech! Leider. Ich wünsche ihm, daß er Erfolg hat.
Hannes
 
Wir wissen aber alle zusammen nicht, was/wie und in welchem Zusammenhang
der "Kunde" das damals gesagt hat - evtl. hat unser Kollege das auch nur miß-
verstanden!? Könnte doch durchaus möglich sein!?

Also, ich wollte auch eine Ausfallrechnung bekommen, bloß weil ich den Pullover
nicht gekauft habe, den ich im Geschäft mal probiert haben ... (okay, der Vergleich
hinkt, aber der Sinn ist verständlich, denke ich).

Und so könnten das auch der Richter sehen, wenn Wort gegen Wort steht und man
keinen Zeugen heranbekommt, der das auch als mündlichen Auftrag gesehen hat.
Was dann aber immer noch subjektiv ist ...

Ich würde aber auch versuchen, noch mal mit dem "Kunden" zu reden und ihn von
der geleisteten Arbeit und dessen Nutzen für den "Kunden" zu überzeugen ...

Jetzt ist Beratungs- und Überzeugungsleistung gefragt ;)
 
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