Aufschlag Druckkosten - wenn ja, wie viel ?

rodriguez

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Wie handhabt ihr das eigentlich, wenn ihr für eine bereits gefertigte und gelieferte Broschure einen Folge-Druckauftrag erhaltet ? D.h. die Arbeit besteht nur darin, den Auftrag an die Druckerei weiterzuleiten, da sich an der Broschure nichts geändert hat.
Schlagt ihr was drauf auf die Druckkosten und wenn ja, wieviel ?
 
5 bis 10%.
 
Passt glaub ich besser in den Freelancer-Bereich :)

lea
 
kommt drauf an ob du nen gewerbe hast oder freiberufler bist. ich bin fast davon überzeugt das man als freelancer keine drucksachen verkaufen darf.
 
Jo, man muss aufpassen. Wenn man reiner Dienstleister ist, sollte man das tunlichst vermeiden. Ansonsten darfst du anschliessend auf alle Jahreseinnahmen Gewerbesteuer (?) zahlen.
 
kommt drauf an ob du nen gewerbe hast oder freiberufler bist. ich bin fast davon überzeugt das man als freelancer keine drucksachen verkaufen darf.

ach du scheisse... kann mir da mal jemand was zu sagen ... ? Stimmt das ?
Dass man als freelancer seine selbst erstellten Drucksachen nicht weiter verkaufen darf? das ist doch wohl ein witz?
 
Moin,

zum Service eines Freelancers gehört der Druck sowie andere Leistungen einfach dazu - sonst ist man raus. Musst nur aufpassen mit den Fremdkosten. Finanzierst Du Produktionen oder weitere Freelancer vor (macht ja teilweise Sinn), sollte deren Umsatz an Deinem gesamten nicht mehr als 20% betragen, sonst - Gewerbesteuer. Ist aber ein reines Rechenbeispiel. Ich habe z.B. seoinerzeit über 5000 DM an Produktionen verdient. 400 DM Gewerbesteuer? Hurra!

Konkret zu Deiner Frage: Insgesamt ist es den Finanzämtern wurscht, mit was du dein Geld verdienst, hauptsache, die MwSt fließt. Und Du brauchst ja auf der rechnung auch nicht schreiben "Für die eigentlich gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit der Druckabwicklung berechne ich...“, sondern schreibst halt was allgemeines (Services zur Nachproduktion). und alles ist gut.

Aufpassen nur, wenn Du vorfianzierst (KSK etc.). aber das ist heutzutage nicht mehr anzuraten.
 
Du DARFST es natürlich - musst halt nur am Ende des Jahres auch Gewerbesteuer auf deine Einnahmen aus deinen Kreativ-Arbeiten zahlen.
Das lohnt sich nur sehr selten.
 
Ich vermittle in so einem Fall Kunde und Druckerei.
 
Um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen!

Bei der „Provision” spielen mehrere Faktoren eine
Rolle. Ich handle hier individuell: Auftragsvolumen,
Umfang der „Weiterbearbeitung”, welcher Kunde:
gross oder klein. Sympathisch – dies nicht perön-
lich sondern vom Auftrag her – habe/hatte ich Frei-
heiten oder ist/war es einfach ein „Job”.

Prinzipiell werden bei mir die „wirtschaftliche
Nutzung” mit 15-40 Prozent auf meine Konzept/
Design-Honorare berechnet, eventuell zzgl. der
Kosten für wiederholte Druckabnahme vor Ort.

Es passiert auch, dass nichts berechnet wird –
als Dankeschön und Bonus für gute Zusammen-
arbeit. Generell – mit 15 Prozent liegst Du
nicht falsch.

Gruss Jürgen
 
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Ich habe das bisher immer so verstanden, dass man als Freiberuflicher
Kreativer tatsächlich aufpassen muss mit gewerblichem Handel, um den
Status nicht zu verlieren.

Von einer Prozentregelung ist mir auch nichts bekannt. Ich weiß nur, dass
viele Kreative, die in der KSK sind, ein Gewerbe auf ihre Ehefrau anmelden,
um dieses Problem zu umgehen.

Eine Agentur, die etwa 15% Agenturprovision verlangt, hat natürlich immer
ein Gewerbe angemeldet.
15% waren bei uns immer so die Regel. Als Freiberufler lasse ich das lieber
und berechne einfach meine Leistungen, d.h. Druck-Controlling o.ä., damit
hatte ich bisher nie Probleme.
 
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Danke für Eure Antworten und den Hinweis auf Gewerbe....
war mir bisher nicht so klar.

Um noch mal auf die KSK zurückzukommen.. woher weiss die denn, wie ich mein Geld verdiene? Ich bin bei der KSK als Freiberufler gemeldet. Überprüfen Sie das anhand von Steuererklärung? (bin erst seit kurzem drin)
Ach so: sobald ich Gewerbesteuern zahlen muss, ist es aus mit der KSK, oder wie ? (ist ja logisch, man sieht manchmal den Wald nich...)

wie war das mit den 20% Anteil am Gesamtumsatz ? Das Gewerbliche darf bei diesem nicht mehr als 20% ausmachen? Ist das richtig? Weiss da jemdn genaues ?
 
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Aufpassen: Freelancer / Freiberufler!
Freelancer=umherziehender, ungebundener Vagabund (keine Anstellung), der seine Leistungen, auch gewerblicher Art, anbietet.

Freiberufler=Berufsgruppe, die vom Finanzamt unter steuerlichen Gesichtspunkten einigermaßen definiert ist: Akademische Berufe wie Ingenieur, Architekt, Arzt, ... / Künstler: Fotokünstler, Grafiker, freischaffende Künstler... / weitere Berufe, die eine akademische Ausbildung verlangen (von Abschluß redet keiner so bestimmt)

rodriguez: wenn Du gewerbliche Tätigkeiten machst, hierunter fallen Deine Vermittlungen, fällt imho Gewerbesteuer an. Wenn Du Honorar für Beratung berechnest, solltest Du auf der sicheren Seite sein. (siehe bei McEnroe)

Und noch etwas: es könnte sein, dass Deine Tätigkeit Rentenversicherungspflichtig ist...die gieren ja mittlerweile nach fast jedem...

N.B.: Schlag nach bei Wiki
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für Eure Antworten und den Hinweis auf Gewerbe....
war mir bisher nicht so klar.


Dann kann man nur hoffen, dass Du noch nicht lange
selbstständig bist und wenige dieser Art von Jobs
hattest. ;) Hast Du keinen Steuerberater welcher Dich
über diese Problematik aufgeklärt hat?

Gruss Jürgen
 
naja, das mit dem Gewerbe war mir schon klar, aber dass da dann auch die Beauftragung der Druckerei mit drunter fällt, war mir neu.
Ich würde das auch für strittig halten, das verhält sich doch ähnlich wie mit den 7 und 19 % MwSt. bei Webdesign.

Theoretisch könnte das Finanzamt doch auch sagen. OK, 7% für den Entwurf (Kreastivleistung), die Umsetzung(Programmierung) wird aber mit 19% abgerechnet...
Ist aber defacto nicht so, man kann das Ganze mit 7% abrechnen. Sagt zumindest Verdi.
 
Lieber Jürgen,

Du sprichst da etwas sehr wesentliches an. Die meisten starten wohl nach der Devise: "ich mach dann mal" - und "bloß kein Geld für Beratung ausgeben, die sind ja alle so teuer". Und wen soll man überhaupt fragen?

Dabei wollen sie doch auch, dass jemand zu ihnen kommt und ihnen Geld für ihre Leistung gibt.

rodriguez: Investition in Beratung ist immer noch günstiger als Nachzahlungen oder Bußen. Und schließlich besteht Vertragsfreiheit, d.h. Du kannst vorher fragen, wieviel Du für die Beratung bezahlen sollst - und handeln darfste auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
naja, das mit dem Gewerbe war mir schon klar, aber dass da dann auch die Beauftragung der Druckerei mit drunter fällt, war mir neu.
Ich würde das auch für strittig halten, das verhält sich doch ähnlich wie mit den 7 und 19 % MwSt. bei Webdesign.

Theoretisch könnte das Finanzamt doch auch sagen. OK, 7% für den Entwurf (Kreastivleistung), die Umsetzung(Programmierung) wird aber mit 19% abgerechnet...
Ist aber defacto nicht so, man kann das Ganze mit 7% abrechnen. Sagt zumindest Verdi.

Beratung und Programmierung kannst du bis zu einem gewissen Grad
schon in die 7% mitreinnehmen. Der "Großteil" der Arbeiten muss aber
schöpferischer Natur sein.


Das mit der Provision ist aber was anderes!

Letztlich kaufst u. verkaufst du Ware = Druckleistung. Und als Verkäufer
musst du ein Gewerbe anmelden.
(Gewerbesteuer wird aber nur ab einem bestimmten Betrag fällig)

Und den Schuh will ich mir erst gar nicht anziehen.
 
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