rodriguez
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Gibts eigentlich eine gesetzliche Regelung zur Aufbewahrungspflicht von für Kunden erstellte Daten? Sprich, Kunde hat von mir Websites, Flyer, Visitenkarten etc. bekommen, die jahrelange Geschäftsbeziehung endete schließlich vor dem Gericht, weil er eine Rechnung nicht bezahlen wollte, Herausgabe der Unterlagen war nicht Teil der Einigung. Jetzt (7 Monate später) will der Kunde seine Daten. Hat er da einen Anspruch drauf? Könnte ja sein, dass ich sie inzwischen gelöscht habe ...