Arbeitslosengeld für Selbstständige

esszett schrieb:
"Wer bis zum 31.12. in die freiwillige Versicherung einzahlt, der muss auch eine Zeitlang danach noch Ansprüche haben, sagen sie. Deshalb steht zu erwarten, dass der Gesetzgeber rechtzeitig vor dem Auslaufen der Versicherung noch eine Übergangslösung für alle schafft, die bis dahin eingetreten sind."
Jau, das hört sich doch fair an.
Man könnte es natürlich auch unter dem Aspekt sehen, dass man eben für die Allgemeinheit einzahlt. Ist ja auch so. Solange ich keine ALG-Leistungen in Anspruch nehmen muss, finanziere ich eben den Pott, aus dem andere gespeist werden. So funktioniert eben unser Sozialstaat. Ist ja auch OK so.
Gruß, Al
 
Mir fällt da gerade was ein und auf:
Zahlt die KSK dann auch 50% meiner freiwilligen ALG-Weiterversicherung?
Doch eher nicht, weil freiwillig, oder?
Gruß, Al
 
wären die beitrage auch steuerlich absetzbar?
:D
mein steuerberater fragt i.d.r. recht wenig, aber wenn, dann hat es meist mit "versichrungen" zu tun..?! *keinehnunghat*
 
habe auch noch keinen schimmer.
werde es demnächst mal mit meinem steuerberater ansprechen.

trotzdem bleibt die frage nach der anteiligen ksk-übernahme bestehen.
bevor ich dort nachfrage, stelle ich die frage erstmal hier.
 
Da das für mich ab dem 1.9. bzw. 4.9. auch gilt bin ich schonmal dankbar über eine grobe Summe. Die Arbeitsagentur hat mir zwar seitenweise Infos geschickt, aber einen Satz von wegen: 40 € / Monat bekommen die nicht hin.
 
äh, verrät mir jemand, an wen ihr euch genau gewendet habt, um infos/antrag für die AL-versicherung zu erhalten?
ich bin skeptisch, ob ein unpersönliches schreiben an die "zentrale" wirklich den weg in die behördlichen bearbeitungs-mühlen findet...
 
Der kürzeste Weg führt wohl über dein lokales Arbeitsamt - pardon - Agentur!

Geh am besten einfach mal vorbei und lass Dich informieren :) Dann weißt Du es (sofern Du einen kompetenten Ansprechpartner hast) ganz genau.
 
Hallo,

bei mir war das Thema vor ein paar Monaten aktuell. Bei der Arbeitsagentur konnte mir keiner kompetente und verbindliche Informationen geben. Wie hoch der Beitrag sein sollte, war noch relativ klar. Völlig unklar war, wie hoch die Leistungen ausfallen, wenn die Arbeitslosigkeit eintritt. Dazu konnte keiner für meinen Fall Angaben machen. Und ich schließe keine Versicherung ab, bei der ich die Eckdaten nicht exakt kenne. Zumal man aus dieser Versicherung nicht mehr rauskommt. Einmal drin, ist man versicherungspflichtig. Dabei werden natürlich keine Angaben darüber gemacht, in welchem Umfang die Versicherunsgbeiträge steigen können. Wenn ich mir anschaue, wie der Staat uns zur Zeit in die Taschen greift bzw. ab nächstem Jahr greifen wird, dann ist mir persönlich so etwas zu heiß. Wobei es trotzdem ein faires Angebot zu sein scheint.

Mein Problem:
Die Leistungshöhe wird in Stufen geregelt. Da ich keinen Hochschulabschluß habe, könnte es sein, dass ich dann als Ungelehrnt (so oder so ähnlich) gelten und das Arbeitslosengeld relativ bescheiden ausfallen würde. Konnte mir aber keiner bei dieser Arbeitsagentur sagen (furchtbare Erlebnisse hatte ich wegen dieses Themas dort). Auch, ob meine Einkünfte der letzten Jahre (deutlich besser als bei "Ungelehrnten") irgendwie bei der Feststellung der Leistungshöhe eine Rolle spielen, wusste niemand. Oder wollte niemand wissen. Selbst, wenn ich den Mindestbetrag erhielte, wäre das Angebot eigentlich noch fair. Mir ist das aber alles zu wage. Zumal, eine der imkompetenten Damen meinte, man müsse, falls Arbeitslosigkeit eintritt, die Abmeldung des Gewerbes vorlegen. Als ich meinte, dass ich gar keine Gewerbe betreibe, meinte sie, dass es das nicht gäbe. Naja, kompetent halt. (Wahrscheinlich würde am Ende eine eidesstattliche Erklärung ausreichen, dass man seiner Selbstänidgkeit nicht mehr nachgeht.)

Ich habe mich dann jedenfalls entschlossen, die Finger davon zu lassen.

Wenn man zu dem Personenkreis gehört, der diese Versicherung abschließen kann (12 Monate Vorversicherungszeit in den letzten 24 Monaten; versicherungspflichtige Beschäftigung vor der Existenzgründung)kann man sich das aber noch bis Ende des Jahres überlegen. Anträge müssen bis 31.12. eingegangen sein, um noch bearbeitet werden zu müssen.

@ Al Terego:
Da es sich (zunächst) um eine freiwillige Versicherung handelt, schätze ich, dass die KSK nichts davon übernimmt. Wenn ich das hier bisher richtig mitbekommen habe, hast Du keine Anspruch auf diese Versicherung, weil Du schon zu lange selbständig bist. Du musst, wie gesagt, 12 Monate Vorversicherungszeit (Arbeitslosenversicherung) in den 24 Monaten vor dem 1. Februar 2006 nachweisen - dann gillst Du noch als Existenzgründer, und nur für die ist diese Versicherung gedacht.

Bei mir käme es gerade noch hin, aber nach meinem Erlebnissen mit der Arbeitsagentur, will ich mit denen lieber nichts zu tun haben.

Sorry, wenn ich konfus und zuviel schreibe, ich habe gerade nicht die Zeit, mich kurz und klar strukturiert auszudrücken.

Grüße,

erko
 
erko … Zumal man aus dieser Versicherung nicht mehr rauskommt. Einmal drin schrieb:
Im Merkblatt dazu steht, dass man z.B. durch Einstellung der Zahlungen wieder rausfliegt. :)
 
Al Terego schrieb:
Im Merkblatt dazu steht, dass man z.B. durch Einstellung der Zahlungen wieder rausfliegt. :)

okay, ist natürlich eine möglichkeit ...
 
@erko: mein beileid - grausamer verein, dort!

ich hatte befürchtet, dass man da persönlich vorbei muss..

saublöd ist das ja auch, dass man der selbstständigkeit offebar voll und ganz absagen muss (gewerbeabmeldung, eifesstattliche erklärung...) - d.h. ich dürfte im falle des falles entweder gar nichts mehr machen, dürfte nur schwarz arbeiten oder umsonst arbeiten.
ich red jetzt nicht von "geld machen", sondern davon, wenn es sich ergibt, vielleicht doch nochmal den zeichenstift zu schwingen...als kleines zubrot...

je länger der thread wird, desto mehr vergeht mir auch die lust auf das angebit.
 
netmikesch schrieb:
ich hatte befürchtet, dass man da persönlich vorbei muss..

Mein persönlicher Besuch hat außer Verwirrung überhaupt nichts gebracht. Vor Ort wussten die gar nichts. Die meisten Infos gab es bei einer Telefonauskunft meiner regionalen Arbeitsagentur, wo bei einer einfachen Nachfrage dann jedoch auch aufgelegt wurde. Und ich war wirklich nicht unfreundlich.


netmikesch schrieb:
saublöd ist das ja auch, dass man der selbstständigkeit offebar voll und ganz absagen muss (gewerbeabmeldung, eifesstattliche erklärung...) - d.h. ich dürfte im falle des falles entweder gar nichts mehr machen, dürfte nur schwarz arbeiten oder umsonst arbeiten.
ich red jetzt nicht von "geld machen", sondern davon, wenn es sich ergibt, vielleicht doch nochmal den zeichenstift zu schwingen...als kleines zubrot...
Ich nehme an, dass man sich schon problemlos an- und abmelden kann. wie bei jeder Arbeitslosigkeit auch. Schließlich wurde diese Versicherung auch besonders für Freischaffende in der TV-Produktion promotet, die ja mal ein paar Wochen lang Arbeit haben und dann wieder nicht. Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, ist es wahrscheinlich nicht ganz so einfach. Ansonsten erklärt man halt eidesstattlich, dass man keine Arbeit hat. Und zwei Monate später wieder eidesstattlich, dass man jetzt Arbeit hat. Dagegen spricht ja nichts.

Ich mache es hauptsächlich nicht, weil mir keiner sagen konnte, wie hoch die Leistungen in meinem Fall sein werden. Und weil ich keine Lust habe auf eine Pflichtversicherung. Allerdings ist Al Teregos Vorschlag durchaus valide ...

Ich denke noch mal drüber nach. Immerhin gibt es bei niedrigster Qualifikation im Westen monatl. fast 670 Euro. Gar net so schlecht. Vielleicht erkennen die meinen Beruf ja auch an als abgeschlossenen Ausbilundungsberuf, dann gibt es schon 908 Euro. Für Dipl. Designer gibts 1.233,30.

Je mehr ich drüber nachdenke ...

Hätte ich nur auf Vaddern gehört und was Anständiges studiert ...

Grüße,

erko
 
Ich würde zu dieser Versicherung raten. Sie kostet fast nichts und sichert einen im Notfall gut ab.
 
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