Hallo,
bei mir war das Thema vor ein paar Monaten aktuell. Bei der Arbeitsagentur konnte mir keiner kompetente und verbindliche Informationen geben. Wie hoch der Beitrag sein sollte, war noch relativ klar. Völlig unklar war, wie hoch die Leistungen ausfallen, wenn die Arbeitslosigkeit eintritt. Dazu konnte keiner für meinen Fall Angaben machen. Und ich schließe keine Versicherung ab, bei der ich die Eckdaten nicht exakt kenne. Zumal man aus dieser Versicherung nicht mehr rauskommt. Einmal drin, ist man versicherungspflichtig. Dabei werden natürlich keine Angaben darüber gemacht, in welchem Umfang die Versicherunsgbeiträge steigen können. Wenn ich mir anschaue, wie der Staat uns zur Zeit in die Taschen greift bzw. ab nächstem Jahr greifen wird, dann ist mir persönlich so etwas zu heiß. Wobei es trotzdem ein faires Angebot zu sein scheint.
Mein Problem:
Die Leistungshöhe wird in Stufen geregelt. Da ich keinen Hochschulabschluß habe, könnte es sein, dass ich dann als Ungelehrnt (so oder so ähnlich) gelten und das Arbeitslosengeld relativ bescheiden ausfallen würde. Konnte mir aber keiner bei dieser Arbeitsagentur sagen (furchtbare Erlebnisse hatte ich wegen dieses Themas dort). Auch, ob meine Einkünfte der letzten Jahre (deutlich besser als bei "Ungelehrnten") irgendwie bei der Feststellung der Leistungshöhe eine Rolle spielen, wusste niemand. Oder wollte niemand wissen. Selbst, wenn ich den Mindestbetrag erhielte, wäre das Angebot eigentlich noch fair. Mir ist das aber alles zu wage. Zumal, eine der imkompetenten Damen meinte, man müsse, falls Arbeitslosigkeit eintritt, die Abmeldung des Gewerbes vorlegen. Als ich meinte, dass ich gar keine Gewerbe betreibe, meinte sie, dass es das nicht gäbe. Naja, kompetent halt. (Wahrscheinlich würde am Ende eine eidesstattliche Erklärung ausreichen, dass man seiner Selbstänidgkeit nicht mehr nachgeht.)
Ich habe mich dann jedenfalls entschlossen, die Finger davon zu lassen.
Wenn man zu dem Personenkreis gehört, der diese Versicherung abschließen kann (12 Monate Vorversicherungszeit in den letzten 24 Monaten; versicherungspflichtige Beschäftigung vor der Existenzgründung)kann man sich das aber noch bis Ende des Jahres überlegen. Anträge müssen bis 31.12. eingegangen sein, um noch bearbeitet werden zu müssen.
@ Al Terego:
Da es sich (zunächst) um eine freiwillige Versicherung handelt, schätze ich, dass die KSK nichts davon übernimmt. Wenn ich das hier bisher richtig mitbekommen habe, hast Du keine Anspruch auf diese Versicherung, weil Du schon zu lange selbständig bist. Du musst, wie gesagt, 12 Monate Vorversicherungszeit (Arbeitslosenversicherung) in den 24 Monaten vor dem 1. Februar 2006 nachweisen - dann gillst Du noch als Existenzgründer, und nur für die ist diese Versicherung gedacht.
Bei mir käme es gerade noch hin, aber nach meinem Erlebnissen mit der Arbeitsagentur, will ich mit denen lieber nichts zu tun haben.
Sorry, wenn ich konfus und zuviel schreibe, ich habe gerade nicht die Zeit, mich kurz und klar strukturiert auszudrücken.
Grüße,
erko