Apple Support ist ein Witz

Aber in den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat
...es sei denn, dies ist mit der Art des Mangels unvereinbar.
Nun ist es anscheinend so, dass das MacBook nicht mehr hochfährt:
https://www.macuser.de/forum/showthread.php?t=245704

Da das MacBook seit Gefahrübergang ja scheinbar monatelang funktionierte, ist diese Vermutung mindestens stark zweifelhaft - da man einen solchen Fehler wohl bemerkt hätte. Weiterhin funktionieren die ursprünglich von Apple gelieferten RAM-Module nicht mehr (halten sogar nicht mehr physisch im Slot), nachdem der Nutzer wohl selbst den RAM ausgetauscht hat. Das macht das Vorhandensein beim Gefahrübergang schon seeeeeehr zweifelhaft.

dabei ist es unerheblich ob das Gerät bei der Auslieferung fehlerrei war (davon wird eben nicht ausgegangen), nach den 6 Monaten muss der Käufer dies beweisen.
Nein, das ist nicht unerheblich.
Den Sachmangel an sich muß ja der Käufer beweisen - und hier (s.o.) ist das schon ziemlich zweifelhaft. Und ob das Gerät bei Auslieferung an den Käufer fehlerfrei war, oder nicht, ist entscheidend, nicht unerheblich! (unabhängig davon, wie die Beweislast verteilt ist)

Um das Gewährleistungsrecht kann sich Apple nicht drücken, denn bei einer Bestellellung über den Apple-Store ist Apple gleichzeitig auch Händler u. somit gilt für ihn die aktuelle Rechtssprechung im Sinne der Gewährleistung. Dass Apple eine freiwillige Garantie gibt ist dabei unerheblich.
Das ist klar.


PS: Aber das heißt nicht, dass ich unbedingt Jurist sei, mich supergut auskenne, oder anderweitig Recht habe.
Ist nur eine Gegenperspektive aus Laiensicht.
So rechtlich völlig "eindeutig" finde ich das jedoch längst nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein. Darum geht es nicht. Es geht darum, dass wenn mein Laptop abgeholt wird, oder ich ihn nach Rücksprache mit dem Händler einschicke, oder ich ihn irgendwo abgebe, ich einschätzen kann, was passiert und wie lange die Reperatur etwas dauern wird.
Schicke ich das Gerät aber blind ein, weil der Händler ja gesetzlich dazu verpflichtet ist, es anzunehmen und zu reparieren, hab ich überhaupt nichts davon, wenn es dort erstmal 4 Wochen im Lager liegt, bevor der Fall bearbeitet wird.

Ja okay, was ich meinte war eigentlich nur, dass man einige Zeit auf sein Gerät verzichten können muss. Ob es bei Apple oder bei einem Händler schneller geht, kann ich nicht einschätzen.
 
Ja okay, was ich meinte war eigentlich nur, dass man einige Zeit auf sein Gerät verzichten können muss. Ob es bei Apple oder bei einem Händler schneller geht, kann ich nicht einschätzen.
Am Besten ist immer der Service-Partner vor Ort (wenn er denn vor Ort vorhanden ist). Denn dann man sein Book z. B. nur für die Reperatur abgeben und kann es, bis z. B. das Ersatzteil geliefert ist, noch behalten.
 
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