APPLE Gewährleistung ???!!!

Können wir mal wieder auf das eigentliche Topic "Gewährleistung" (ausserhalb der Garantiezeit) zurückkommen?

Also, PowerBook weisst einen Fehler auf, der nicht vom Kunden verursacht wurde und es handelt sich auch nicht um ein Verschleißteil. Sollte in so einem Fall nicht auf jeden Fall Anspruch auf Gewährleistung bestehen, da die fehlerhafte Komponente genau so von Apple an den Kunden übergeben wurde? Das der Fehler erst nach 15 Monaten aufgetreten ist sollte das Anrecht auf Gewährleistung doch nicht einschränken, oder?
 
Du musst nach einem halben Jahr eben nachweisen können, dass der Fehler schon bei der Auslieferung bestanden hat:

Die Gewährleistung greift aber nur dann, wenn der Mangel bei der Übergabe der Ware schon vorhanden, aber nicht zu bemerken war.
 
Ich kann es nicht "beweisen" aber "plausibel machen" (unverändertes und sorgfältig behandeltes Gerät, defektes Teil ist kein Verschleißteil). Da der Defekt nicht von mir verursacht wurde muss Apple doch eine fehlerhafte Komponente ausgeliefert haben, die nicht die Gewährleisteten 24 Monate durchhält. Auch Verbraucherzentralen sagen, dass vom Endverbraucher (technischer Laie) kein technisches Gutachten verlangt werden kann.

Der Apple Store Europe (Irland) hat sich jetzt tatsächlich beim Anwalt gemeldet und mitgeteilt, dass er gar nicht zuständig ist. Beim Kauf eines Produkts über den Apple Online Store soll angeblich irgendwo der Hinweis auf den zuständigen Händler im eigenen Land zu finden sein. Kennt jemand von Euch so einen Hinweis? Ich habe ihn nicht finden können. Welcher Händler in Deutschland übernimmt den Gewährleistung für den Apple Online Store?

Insgesamt habe ich weiter den Eindruck, dass Apple sich biegt und windet um den Gewährleistungsanspruch nicht erfüllen zu müssen.
 
Nein das ist völlig korrekt: 1 Jahr Garantie ist die freiwillige Leistung vom Hersteller, Gewährleistung geht auf den Händler...
 
Mir ist klar das die Gewährleistung über den Händler läuft. Das PowerBook wurde im Apple Online Store (Apple Website) gekauft. Auf der Rechnung ist der Apple Store Europe mit Sitz in Hollyhill,Cork (Irland) verzeichnet. Hier habe ich erst telefonisch, dann schriftlich und nun über den Anwalt versucht meine Ansprüche geltend zu machen. Lustig ist, dass ich telefonisch einfach nur eine Ablehnung des Gewährleistungsanspruchs bekomme habe, der Anwalt allerdings mitgeteilt bekommt dass man beim Apple Store Europe in Irland an der falschen Adresse sei.
 
Für Jobs bei Apple Deutschland soll man sich unter

Apple Computer GmbH
Dornacher Straße 3 d
85622 Feldkirchen

bewerben, vielleicht ist das auch die richtige Adresse für den Gewährleistungsanspruch. Viel Glück
 
Ist eine Festplatte ein Verschleißteil?
 
War vor kurzem bei Gravis, um kurz vor Ende der Gewährleistungsfrist das nur sporadisch funktionierende Touchpad meines iBooks anzuzeigen:

Ich muss beweisen, dass das Touchpad von vornhinein defekt war und ein latenter Mangel vorliegt. Dazu müsste man das iBook öffnen, um die Ursache des Fehlers zu finden. Wenn da alles Cola-verklebt wäre, dann wäre es offensichtlich mein Fehler. Wenn aber nicht - dann kann ichs trotzdem nicht beweisen.
Allein die Kosten für das Nachsehen hat Gravis mal mit lockeren €60 veranschlagt.

Ich habe dann auch mal ein wenig gegooglet, um ein paar Fälle zu entdecken, in denen erfolgreich die Gewährleistung bei Apple in Anspruch genommen wurde: 0 Treffer.

Mein Fazit:
Als technischer Laie hat man keine Möglichkeit, die Gewährleistung durchzuboxen und ist immer auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Und da bei dem legendären Apple-Service kann man leider nicht davon ausgehen, dass die Händler sich entsprechend verhalten.
 
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