Original geschrieben von Kollar
btw: in EU hat man doch immer 24 MOnate Garantie auf Fehler durch Produktion und Verschließ, oder?
Hallo.
Also ich durfte mir vor kurzem eine Schulung über Gewährleistung etc. in der EU anhören und da erzählte man folgendes:
Egal wo man innerhalb der EU ein Gerät bei einem Händler kauft, so muss dieser - sofern es sich nicht um reduzierte Ware o.ä. handelt - eine Gewährleistung von 24 Monaten auf das jew. Gerät geben. D.h., sollte irgendetwas trotz sachgemäßer Handhabung an dem Gerät kaputt gehen, so muss der Händler (nicht der Hersteller) das Gerät reparieren oder ersetzen.
Das ganze hat nichts mit einer Garantie zu tun, obwohl es für den Kunden das gleiche Ergebnis darstellt.
Warum man bei Gravis immer nur von 12 Monaten spricht, weiß ich nicht. Laut geltendem EU-Recht muss auch Gravis 24 Monate Gewährleistung geben.
Mir stellte sich dann folgende Frage:
Angenommen ich kaufe eine naja Waschmaschine z.B. In dem Laden hängen überall Plakate: 24 Monate Garantie. Werden diese 24 Monate dann zu den 24 Monaten gesetzlich vorgeschriebener Gewährleistung zugezählt oder meinen beide Begriffe das selbe?
Der Typ, der die Schulung gehalten hat, meinte: strenggenommen müsste die Garantie (die der Händler ja freiwillig geben kann) auf die vorgeschriebene Gewährleistung draufkommen. Sicher war er allerdings nicht und bisher konnte mir das niemand beantworten.
Aber die Gewährleistung muss definitiv eingehalten werden.
Übrigens auch von Privatpersonen, die z.B. bei ebay Sachen versteigern. Nur sind es da 12 Monate. Hier hat man aber die Möglichkeit, die Gewährleistung ausdrücklich auszuschließen, was bei ebay ja mitlerweile auch fast jeder macht.
Sonnigen Tag noch,
bm.